CHARISMATISCHE KIRCHE UND JURIDISCHE KIRCHE
Heutzutage behaupten einige, dass es in der Kirche nur eine geistliche Ordnung gibt, und ziehen daraus den Schluss, dass die Natur des Kirchengesetzes im Widerspruch zur Natur der Kirche selbst steht. Nach Ansicht dieser Leute ist das ursprüngliche sakramentale Element immer schwächer geworden und hat dem jurisdiktiven Element Platz gemacht, das nun die Macht der Kirche ist. Nach Ansicht des protestantischen Juristen Sohm hat sich die Vorstellung durchgesetzt, dass die Kirche Gottes wie der Staat konstituiert sei.
Aber Canon 108, 3, der von der Existenz der Weisungs- und Gerichtsgewalt in der Kirche handelt, beruft sich auf das göttliche Recht. Und dass dieser Appell berechtigt ist, beweisen die Texte der Evangelien, die Aussagen der Apostelgeschichte und die Zitate aus ihren Briefen, die von Autoren von Abhandlungen über das öffentliche Kirchenrecht häufig zu diesem Zweck zitiert werden den göttlichen Ursprung der oben genannten Befugnisse und Rechte der Kirche begründen.h.h.
In der Enzyklika „Mystici Corporis"2 schrieb der jetzt ruhmreich regierende erhabene Pontifex über diesen Punkt mit folgenden Worten: „Wir bedauern und verurteilen daher auch den katastrophalen Fehler, der eine imaginäre Kirche erfindet, eine Gesellschaft, die von der Nächstenliebe genährt und geformt wird. mit der sie eine andere Gesellschaft, die sie als juristische bezeichnet, abfällig gegenüberstellt. Diejenigen, die diese völlig falsche Unterscheidung treffen, verstehen nicht, dass es ein und derselbe Zweck war – nämlich der, das heilsame Werk der Erlösung auf dieser Erde fortzusetzen –, der das Göttliche hervorgebracht hat Re^emer, um der von Ihm gegründeten Gemeinschaft der Menschen sowohl die Verfassung einer in ihrer eigenen Ordnung vollkommenen, mit allen ihren rechtlichen und sozialen Elementen versehenen Gesellschaft zu geben, als auch, mit dem gleichen Ziel vor Augen, sie dadurch bereichern zu lassen Heiliger Geist mit himmlischen Gaben und Kräften."
Dementsprechend möchte die Kirche kein Staat sein, aber ihr göttlicher Gründer hat die Kirche zu einer vollkommenen Gesellschaft gemacht, bereichert mit allen Befugnissen, die einem solchen Rechtsstaat innewohnen, um ihre Mission in jedem Staat ohne Konflikte zwischen den Staaten zu erfüllen zwei Gesellschaften, deren Urheber und Träger er, wenn auch auf unterschiedliche Weise, ist.
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