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Struktur

Europol ist auf Ebene der EU dem Ministerrat für Justiz und Inneres gegenüber rechenschaftspflichtig, der Rat ist für die grundsätzliche 
Kontrolle und Führung der Europol zuständig. Er ernennt den Direktor sowie die stellvertretenden Direktoren und bestätigt das Budget, außerdem überwacht er die Umsetzung wichtiger Bestimmungen u. ä., die in Verbindung zur Arbeit Europols stehen.

Der Rat hat jährlich einen Bericht für das Europäische Parlament bezüglich der Arbeit Europols zu erstellen. Das Parlament wird auch hinzugezogen, wenn die Europol-Konvention oder andere Europol betreffende Bestimmungen geändert werden sollen (Vgl. Europol, 2007, Management And Control).

Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter pro Mitgliedsstaat, wobei jeder über eine Stimme verfügt. Er tritt mindestens zweimal jährlich zusammen, um eine große Spanne von Themen bezüglich aktueller und zukünftiger Aktivitäten von Europol zu diskutieren. Außerdem akzeptiert er den Bericht über die Tätigkeiten Europols im Vorjahr und soll einen Bericht über die in Zukunft geplanten Aktivitäten Europols erstellen. Die beiden Berichte werden dem Rat der EU vorgelegt (Vgl. Europol, 2007, Management And Control).

Der Direktor ist der Kopf und gesetzliche Vertreter von Europol. Er wird einstimmig ernannt vom Ministerrat der EU, nachdem dieser sich die Meinung des Verwaltungsrats angehört hat. Seine Amtszeit beträgt dann fünf Jahre und kann um weitere vier Jahre verlängert werden.

Der Aufgabenbereich des Direktors umfasst die Erfüllung der Europol übertragenen Aufgaben, die laufende Verwaltung, die Personalverwaltung und spezielle, ihm zugewiesene Aufgaben. Bei seiner Arbeit wird er von den drei stellvertretenden Direktoren unterstützt (Vgl. Europol, 2007, Management And Control).

Die Gemeinsame Kontrollinstanz besteht aus je zwei Repräsentanten der nationalen Kontrollinstanzen. In Deutschland ist dies der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Die Kontrollinstanz soll die Aktivitäten Europols überwachen, um sicherzustellen, dass die Rechte des Individuums nicht beeinträchtigt werden, etwa durch Speicherung, Verarbeitung, Auswertung und Weitergabe personenbezogener Daten. So hat jede Person das Recht, bei der Gemeinsamen Kontrollinstanz anzufragen, ob ihre persönlichen Daten rechtmäßig gesammelt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet worden sind (Vgl. Europol, 2007, Management And Control). Zudem gibt noch den Gemeinsamen Prüfungsausschuss und die Finanzkontrolle, beide mit der Aufgabe betraut, die finanziellen Angelegenheiten zu überprüfen (Vgl. Europol, 2007, Management And Control).