Die Kernaufgaben Europols
Europol unterstützt die Strafverfolgung in den Mitgliedsstaaten hauptsächlich gegen illegalen Drogenhandel, illegale Einwanderung, Terrorismus, Fälschung von Geld (vor allem des Euro) und anderer Zahlungsmittel, Menschenhandel, Kinderpornographie, illegalen Kraftfahrzeughandel bzw. -schmuggel und Geldwäsche. Außerdem liegen Schwerpunkte der Arbeit Europols auf Verbrechen gegen Personen, auf Wirtschaftskriminalität (Finanzverbrechen) und Onlinekriminalität, sofern kriminelle Strukturen dahinterstehen und mindestens zwei Mitgliedsstaaten betroffen sind. Laut der Europol-Konvention ist Europol zuständig, wenn mindestens zwei Mitgliedsstaaten in einer Weise betroffen sind, „die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der strafbaren Handlungen ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedsstaaten erfordert“.
Eine Unterstützung durch Europol erfolgt dann auf verschiedene Weise. Zum einen wird der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten durch die Europol-Verbindungsbeamten (ELOs) erleichtert. Die Verbindungsbeamten werden von den Mitgliedsstaaten als Repräsentanten der nationalen Strafverfolgungsbehörden zu Europol geschickt. Außerdem werden von Europol operationale Analysen zur Unterstützung von Ermittlungen bereitgestellt und strategische Berichte erstellt, also etwa Sicherheits- bzw. Bedrohungsanalysen und Verbrechensanalysen auf Basis von Informationen und Intelligence, welche von den Mitgliedsstaaten und anderen Dritten Parteien geliefert werden.
Zusätzlich wird fachliche Kompetenz und technische Unterstützung für in der EU durchgeführte Untersuchungen und Operationen unter der Aufsicht und rechtlichen Verantwortung der betroffenen Mitgliedsstaaten angeboten. Europol wirbt zudem für Verbrechensanalysen und eine gegenseitige Abstimmung der Untersuchungsmethoden der Mitgliedsstaaten (Vgl. Europol, 2007, Fact Sheet On Europol).
„Der Tätigkeitsschwerpunkt von Europol liegt in dem informationellen Handeln, als Relaisstation den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten zu erleichtern und dabei Daten zu sammeln, zu verarbeiten und zu analysieren“ (Engel, 2006: 31). Europol besitzt keine eigenständigen Ermittlungskompetenzen, die Europol-Konvention verteilt die Aufgaben zwischen Europol und den Mitgliedsstaaten so, dass diesen die operativen Ermittlungs- und Gefahrenabwehraufgaben bleiben, und Europol Aufgaben der Informationssammlung und -analyse erhält.
Auch Europol soll laut seiner Konvention ein computergestütztes System aufbauen, das die Eingabe, den Zugriff und die Analyse von Daten ermöglicht. Dabei legt die Konvention einen strikten Rahmen für Menschenrechte und Datenschutz, Kontrolle, Überwachung und Sicherheit fest. Das System nennt sich „The Europol Computer System“ (TECS) und umfasst drei Komponenten, erstens ein Informationssystem, zweitens ein Analysesystem und drittens ein Indexsystem.
Das Informationssystem enthält Daten über Personen, die einer Straftat im Zuständigkeitsbereich von Europol verdächtig sind, wegen einer solchen Straftat bereits verurteilt worden sind oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie in Zukunft eine solche Straftat begehen werden.
Die Daten werden dabei unmittelbar von den Mitgliedsstaaten eingegeben, aber auch Europol darf Daten von Drittstaaten oder -stellen
oder aus eigenen Analysetätigkeiten eingeben. Solche Daten sind etwa Personalien, unveränderliche Merkmale, Angaben zu begangenen Straftaten, bzw. Tatvorwürfe, einschließlich Tatzeit, -ort und -mittel, Angaben zur aktenführenden Dienststelle, zum Verdacht der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation und zu Verurteilungen. Einen unmittelbaren Zugriff auf das Informationssystem haben Europol, die Verbindungsbeamten und die nationalen Stellen (Vgl. Engel, 2006: 46).
Im Analysesystem werden Analyseergebnisse der Daten des Informationssystems sowie zusätzliche Daten, etwa zu Zeugen, Opfern, Informanten und unter gewissen Umständen auch besonders sensible Daten zu Verdächtigen gespeichert, die zu weiteren Analysen dienen können. Die Analysen sollen in erster Linie zur Aufdeckung potenzieller zukünftiger Straftaten führen (Vgl. Engel, 2006: 47-49).
Das Indexsystem soll den Verbindungsbeamten die Möglichkeit geben, feststellen zu können, ob Analysedateien Informationen enthalten, die für sie wichtig sind, ohne jedoch einen direkten Einblick zu gewähren. Gelangen sie so zu der Ansicht, über eine genauere Kenntnis der Informationen verfügen zu müssen, so können sie eine Einzelfalleinsicht und -analyse beantragen (Vgl. Engel, 2006: 53-55).
Europol wird immer wieder von Bürgerrechtlern und Datenschützern wegen Führung einer solchen Verdächtigen-Datei und der Führung einer Arbeitsdatei zu Analysezwecken kritisiert, einerseits aus Gründen des Datenschutzes, andererseits weil diese das Prinzip der Unschuldsvermutung umkehren würden.
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