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Europol (oder: Europäisches Polizeiamt)

Kurzer geschichtlicher Abriss
Erste Impulse zur Schaffung eines Europäischen Polizeiamtes gibt es bereits in den 1970er Jahren aufgrund zunehmender Kritik an Interpol (s. o.) und deren beinahe ausschließlich europäischer Nutzung. Zu einem ersten tatsächlichen Schritt hin zu einer wirklichen Zusammenarbeit kommt es 1976 mit der Gründung der TREVI-Gruppe durch die Innenminister der EG. Diese Gruppe soll den Informationsaustausch über Terrorakte und die Organisation der Zusammenarbeit sowie der gegenseitigen technischen Unterstützung in konkreten terroristischen Fällen, aber auch den Austausch der technischen Informationen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Polizeiarbeit und eine enge Zusammenarbeit in anderen Bereichen der allgemeinen Sicherheit ermöglichen und fördern. Die TREVI-Zusammenarbeit sieht neben einem halbjährlichen Treffen der Innen- bzw. Justizminister auch ein Treffen der Leiter der Polizeiabteilungen in den Ministerien (der sog. „Hohen Beamten“) vor. Die „Hohen Beamten“ bereiten die Sitzungen der Minister vor und haben dabei die Beschlüsse einer Experten- bzw. Arbeitsgruppe, die sich mit zu behandelnden Themen befasst, zu berücksichtigen.

Mit dem Schengener Abkommen und der Abschaffung der europäischen Binnengrenzkontrollen werden die Bestrebungen zur Schaffung einer europäischen Polizeibehörde nach 1985 schließlich wieder aufgenommen. So bringt Deutschland 1991 im Europäischen Rat den Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Kriminalpolizeilichen Zentralstelle ein, woraufhin 1992 die Schaffung eines europäischen Polizeiamtes mit Sitz in Den Haag im Vertrag von Maastricht festgeschrieben wird. Die Anerkennung des Europäischen Gerichtshofes als letzte Instanz wird festgelegt, wobei Großbritannien sich hierbei jedoch weigert und seitdem über eine Ausstiegsklausel verfügt.

Erste kleinere Operationen starten schließlich im Januar 1994 in Form der Europol Drugs Unit (EDU) im Kampf gegen Drogen, in der Folge kommen Einsätze in weiteren Kriminalitätsgebieten hinzu. Die Konvention Europols wird mit der Zeit von allen EU-Staaten ratifiziert und tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft, so dass nach verschiedenen rechtlichen Verfahren Europol am 1. Juli 1999 voll einsatzfähig ist.

Im Jahr 2001 folgen ein Kooperationsabkommen mit Interpol zur Bekämpfung von Falschgeld und ein Kooperationsabkommen mit den 
USA, welches eine strategische und technische Zusammenarbeit vorsieht und 2002 auf die operative Ebene ausgedehnt wird und den Austausch personenbezogener Daten erlaubt. 2002 wird auch das Mandat Europols erweitert auf die Bekämpfung aller wichtigen Formen des internationalen Verbrechens (Vgl. Korell, 2005: 6-15; Engel, 2006: 3-11).