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Struktur

Die Generalversammlung der Interpol stellt deren oberstes Verwaltungsgremium dar. Sie setzt sich aus je einem Delegierten jedes Mitgliedsstaates zusammen, wobei jedes Mitglied über ein gleiches Stimmrecht verfügt. Für Entscheidungen reicht hier eine einfache Mehrheit.

Die Generalversammlung kommt einmal im Jahr zusammen und trifft alle wichtigen Entscheidungen zum grundsätzlichen Vorgehen, zu für internationale Kooperationen benötigten Ressourcen, zu Arbeitsmethoden, Finanzen, Aktivitäten und Programmen. Sie wählt auch das Exekutivkomitee (Vgl. Endres 1991: 19-25; Interpol, 2007, About Interpol). 

Das Exekutivkomitee ist das beratende Organ der Interpol. Es hat 13 Mitglieder und setzt sich zusammen aus dem Präsidenten (zur Zeit 
Jackie Selebie aus Südafrika), drei Vizepräsidenten und neun Delegierten. Die Delegierten sollen dabei aus verschiedenen Ländern kommen, Präsident und Vizepräsidenten müssen aus verschiedenen Weltregionen (Kontinenten) stammen. 

Das Exekutivkomitee trifft sich drei Mal im Jahr und überwacht die Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung. Es erstellt au-ßerdem die Tagesordnungen für die Sitzungen der Generalversammlung und schlägt der Generalversammlung Arbeitsprogramme oder 
Projekte vor, die es für sinnvoll hält. Des weiteren überwacht das Komitee die Amtsführung und Arbeit des Generalsekretärs.

Die Mitglieder des Exekutivkomitees fungieren als Repräsentanten der Organisation und sind gegenüber ihren Entsendestaaten nicht weisungsgebunden (Vgl. Endres 1991: 19-25; Interpol, 2007, About Interpol).

Das Generalsekretariat sitzt in Lyon/Frankreich und verfügt zusätzlich über fünf regionale Büros in Argentinien, Elfenbeinküste, Kenia, Thailand und Simbabwe, sowie über eine Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York.

Es ist zuständig für das Tagesgeschäft und arbeitet rund um die Uhr.

Dabei ist es die internationale Zentrale auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung, das Fach- und Informationszentrum, und soll au-ßerdem die Verbindung zwischen den internationalen und den nationalen Behörden aufrechterhalten.

Der Vorsitzende des Generalsekretariats ist der Generalsekretär (zur Zeit Ronald Kenneth Noble, ursprünglich Rechtswissenschaftsprofessor in New York), der von der Generalversammlung gewählt wird. Er ist der eigentliche Vorsitzende Interpols, und hat die Aufgabe, das Tagesgeschäft der internationalen Polizeikooperation, sowie die Umsetzung der Entscheidungen der Generalversammlung und des Exekutivkomitees zu überwachen (Vgl. Endres 1991: 19-25; Interpol, 2007, About Interpol).

Jeder Mitgliedsstaat der Interpol unterhält ein Nationales Zentralbüro, ausgestattet mit nationalen Gesetzeshütern. Dieses ist die Ansprechstelle für das Generalsekretariat, sowie für andere Mitgliedsstaaten, die Unterstützung benötigen.

Das Nationale Zentralbüro in Deutschland ist das Bundeskriminalamt in Wiesbaden (Vgl. Endres 1991: 19-25; Interpol, 2007, About Interpol). Die Berater sind Experten in rein beratender Funktion. Sie können vom Exekutivkomitee berufen und von der Generalversammlung bestätigt werden (Vgl. Endres 1991: 19-25; Interpol, 2007, About Interpol).