Zum Thema „Corona-Pandemie“ und „Souveränität
Zum Thema „Corona-Pandemie“ und „Souveränität“
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Sehr geehrte Damen und Herren, Bürger, Mitbürger, Mitmenschen
ich lehne die derzeitigen und evtl. noch kommenden Corona-Verordnungen und Corona-Gesetze welche von der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Bundesländern erlassen wurden, oder noch werden, gänzlich ab. Ich sehe die weltweite CORONA-PANDEMIE als ein künstliches, von bibelgläubigen Menschen geschaffenes Konstrukt an, um biblische Prophetie in die Tat umzusetzen, und zur Erfüllung zu bringen. ICH EMPFINDE DIE CORONA-PANDEMIE, UND ALLE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN MASSNAHMEN, ALS EIN MIR VON JAKOB-ISRAEL AUFERLEGTES JOCH DER ERSTREBTEN (WELT)HERRSCHAFT! (Siehe dazu 1. Mose 27, 29: „Völker [Esau] sollen Dir [Jakob-Israel] dienen und Völkerschaften sich vor dir niederbeugen! Sei HERR über deine Brüder;“) Dieses Joch lehne ich natürlicher- und berechtigterweise vollständig ab, und folgerichtig lege ich hiermit an dieser Stelle bei Ihnen WIDERSPRUCH und PROTEST gegen dieses Joch ein. (Siehe dazu 1. Mose 27, 40: „Und es wird geschehen, wenn du [Esau] dich losmachst, wirst du auch ein HERR sein und sein [Jakob-Israels] Joch von deinem Halse reißen wirst.“) Näheres zu Jakob-Israels Joch und Esaus Befreiung weiter unten in diesem Brief. Ich empfinde auch deshalb die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der jeweiligen deutschen Landesregierungen als religiös motiviert, als unwissenschaftlich und als einen schwerwiegenden Eingriff in meine göttlich und weltlich in der jeweiligen Verfassung garantierten Grundrechte, wie sie Gott Jahweh in der Bibel für mich in 1. Mose 27, 40 (Esausegen)1) und der weltliche Staat in den folgenden Grundgesetz-Artikeln (GG) für die BRD festgeschrieben hat:hat:
Artikel 1, 1-3 GG; Artikel 2, 1-2 GG; Artikel 3, 1-3 GG; Artikel 4, 1-2 GG; Artikel 5, 1-3 GG; Artikel 6, 1-2 GG.
1) Es beschwerte sich einmal jemand über den ESAUSEGEN. Er wäre nicht bereit, sich einem jahwistischen oder mosaistischjüdischen Segen zu unterwerfen. Recht hat er, aber man muss es richtig verstehen. Der Verfasser vorliegender Schrift unterwirft sich keinem Segen, möge er lauten, wie er wolle. Ich vertrete eine WERTORDNUNG. Danach hat jeder Mensch und jedes Volk das Recht auf Selbsterhaltung und freie Selbstentfaltung im Rahmen einer freiheitlichen, auf dem Willen, der Eigenart und der Kultur des Volkes sowie auf Leistung und Gerechtigkeit fußenden, gegen jede Gewalt- und Willkürherrschaft gerichteten, dem Frieden und der Verständigung zwischen den Völkern dienenden, der Schöpfung in Liebe und Achtung zugewandten RECHTSORDNUNG. Ich denke, die Zielsetzung ist hiermit genügend klar umrissen. In den Rahmen dieser Zielsetzung gehört der sog. ESAUSEGEN. Das heißt, dieser Segen steht NICHT ÜBER dieser Wertordnung, sondern IN ihr. In der Bibel (Judentum, Christentum, Islam) wird diese WERT- und RECHTSORDNUNG eben als ESAUSEGEN bezeichnet. Diese Wert- und Rechtsordnung ist international–überstaatlich und muss von der UNO (Vereinten Nationen) und deren Unterorganisationen, wie z.B. der WHO (Weltgesundheitsorganisation), völkerrechtlich beachtet und umgesetzt werden. Siehe dazu die „DENKSCHRIFT – Warum soll unsere natürliche Welt zerstört werden?“ von Matthias Köpke, Teil III Punkt 5. Der Jude Prof. Graubard sagte einmal im Radio: „Auch in der Patriarchengeschichte waltet, wie in der ganzen Geisteswelt des Judentums, das Prinzip der überzeitlichen Einheit“. Das heißt, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sind eine Einheit! „,Die Taten der Väter sind Zeichen für die Kinder’ – sagt der Talmud. Die Thora ist nicht für eine Generation geschrieben. Das Geschehen ist nie abgeschlossen und versinkt nie in Vergangenheit und Vergessen. Die Geschichte von Jakob (M.K.: und Esau) wird so ausführlich berichtet nicht weil die Thora Geschichte oder Archäologie betreibt, … Die Thora führt auch in ihren epischen Berichten durch die Vergangenheit um die Zukunft zu gestalten.“ (Z.B. „DENKSCHRIFT“ Teil III Punkt 8). Näheres zum ESAUSEGEN weiter unten in diesem Brief.
Ich berufe mich hier u.a. auch auf den Artikel 4, 1-2 des deutschen Grundgesetzes
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Ich fordere daher für mich von allen Religionsgemeinschaften und deren Regierungen und Behörden die vollständige göttlich-religiöse (geistliche) IMMUNITÄT und von allen staatlichen und überstaatlichen Regierungen und Behörden die vollständige (über)staatlich-weltliche IMMUNITÄT. Keiner geistlich-religiösen und weltlich-(über)staatlichen Macht wird es meinerseits erlaubt, in meine jeweiligen Grundrechte einzugreifen. Dies betrifft hier sowohl ganz speziell die geistlichen und weltlichen Corona-Maßnahmen als auch ganz allgemein jedes selbstbestimmte, eigenverantwortliche souveräne Handeln von mir. Deshalb fordere ich für mich von den jeweils zuständigen geistlichen und weltlichen Stellen, eine rechtsgültige Befreiung von den derzeitigen und evtl. noch kommenden Corona- Verordnungen und Corona-Gesetzen. Bitte stellen Sie mir eine rechtsgültige Corona-Verordnungsbefreiung aus religiösen Gründen aus, die in jedem Staat weltweit Gültigkeit besitzt. Falls Sie dafür nicht zuständig sein sollten, bitte ich Sie, dieses Schreiben an Ihre jeweilige Regierung oder Leitung oder die dafür zuständige Stelle weiterzugeben. Übrigens scheinen sich die geistlichen Organisationen auch völlig im Einklang mit den derzeitigen Corona-Maßnahmen der Regierungen zu befinden, die ANGST und SCHRECKEN verbreiten. Ist das in Übereinstimmung mit der Bibel? Jesaja 8, 13 gibt die Antwort: „Den HERRN der Heerscharen (Jahweh), den sollt ihr heiligen (Andere üs. mit geringfügiger Textänderung: den sollt ihr VERSCHWÖRER nennen)! ER sei eure FURCHT (ANGST), und ER sei euer SCHRECKEN!“ SCHRECKEN = lateinisch: TERROR = länger andauernde, systematische Verbreitung von Angst und Schrecken, um andere einzuschüchtern und schließlich zu beherrschen. TERROR durch was? Durch Bibelgott Jahwehs „Vier bösen GERICHTE“: SEUCHEN, KRIEGE, HUNGER, BÖSE TIERE (Hesekiel 14, 21; Offenbarung 6, 8). Sind in den jeweiligen Regierungen bibelgläubige GERICHTSVOLLZIEHER am Werk? Siehe dazu S. 14 Abschnitt „Und im Christentum?“. Ich bin kein Mitglied irgendeiner Religions- oder Glaubensgemeinschaft oder Kirche2). Wie komme ich dann darauf, mich an Sie zu wenden, und mich dabei einerseits auf Gott Jahweh und die Bibel (1. Mose 27, 40) und andererseits u.a. auch auf Art. 4, 1-2 GG zu berufen? Lassen Sie mich dazu folgende Stellungnahme abgeben.
Stellungnahme
In der Präambel des deutschen Grundgesetzes, die allen Artikeln des Grundgesetzes vorangeht, heißt es:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Und bei dieser Präambel, wo „Gott“ an allererster Stelle steht, soll ich mich im Falle dieser Coronamaßnahmen und -verordnungen nicht direkt auf Gott und die Bibel und auf Art. 4, 1-2 berufen können? Ausnahmeregelungen für eine Verordnungsbefreiung sollen aus religiösen und weltanschaulichen Gründen nicht zugelassen werden? Das sehe ich aber anders. Die Rechtsprechung z.B. des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zieht die inhaltlichen Aussagen der Präambeln der europäischen Verträge regelmäßig als Auslegungshilfen des Artikel-Rechts heran. Wer oder was ist denn Gott? Betrachtet sich denn nicht der Papst als „Stellvertreter Gottes“ hier auf Erden? Sind nicht auch Rabbiner, Bischöfe, Imame, Meister von Stuhl (Freimaurerei) oder allgemein „Geistliche“ irgendwie „Stellvertreter Gottes“ hier auf Erden? Im Art. 2 GG steht: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Welches Gesetzes? Etwa des röm.-kath. kanonischen Rechtes? Oder etwa Logen- oder andere Ordensgesetze? Oder etwa das Gesetz der Tora/Altes Testament/Talmud/Schulchan aruch u.a. Haben nicht die Mitglieder der verschiedensten Glaubensgemeinschaften die Möglichkeit diesen Passus des GG für ihren Glauben mit den entsprechenden Gesetzen auszulegen, vor allem wenn dieser Glauben imperialistisch (Herrschaft beanspruchend) ist? Wenn ich bedenke, daß das röm.-katholische kanonische Recht allen Staatsgesetzen der BRD vorangeht, muss ich da nicht folgerichtig den entsprechenden Schluss ziehen?3)
2) Anm. M. Köpke: Die Religionsgemeinschaften sind, wenn die Mitgliedschaft in ihnen auf freiwilliger Basis beruht, ihren Mitgliedern gegenüber nicht an Art. 4 GG gebunden. (Quelle: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22313/glaubensgewissens- und-bekenntnisfreiheit Abgerufen am 12.09.2020. 3) Herbert Groppe, Verfasser einer Schrift „Das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 – Eine Studie zur staats- und völkerrechtlichen Bedeutung dieses Vertrages für die Bundesrepublik Deutschland“, erschienen im Verlag J.P. Bachem in Köln 1956, schreibt (Seite 101): „Die Bestimmungen des Reichskonkordates gehen allen Gesetzen des Bundes und der Länder und auch den Bestimmungen des Grundgesetzes uneingeschränkt voran.“ (Anm. M.K.: Siehe Grundgesetz Art. 25 – Vorrang des
Jeder der einen Eid auf das Grundgesetz, auf die Bibel oder ganz allgemein auf Gott (Jahweh) ablegt, wie z.B. Politiker, Beamte des Staates und der Kirchen, Richter, Militärs, Priester, Ordensangehörige u.a., müssen doch die biblischen Gottesgesetze allgemein, und ganz speziell in meinem Fall, auch den Esausegen4) (1. Mose 27, 40) als oberstes biblisches Gottes-Gesetz anerkennen, respektieren und unterstützen! Und da soll ich mich nicht auf die Präambel zum GG und auf Artikel 4 GG berufen können? Beruft sich der Staat und die Kirchen nicht etwa auch auf Gott und Art. 4 GG, wenn sie m.E. groben Unfug anstellen, der auf keiner exakt wissenschaftlichen Grundlage beruht, wie z.B. die sog. „Corona-Pandemie“ 2020 und den dazu durchgeführten Maßnahmen wie z.B. „Lockdown“, „Abstands- und Maskenpflicht“, „PCR-Testung“, „Impfung“ usw.? Sind diese Maßnahmen nicht eher als religiöse Handlungen anzusehen? Kann sich ein Pseudo-Wissenschaftler auch auf Art. 5 GG „Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft“ berufen? Wird nicht das Ausüben der medizinischen Praxis als „ärztliche Kunst“ und eine Fehlhandlung als „Kunstfehler“ bezeichnet? Ist die moderne Medizin eine exakte Wissenschaft oder beruht
Völkerrechts „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“! Das Reichskonkordat wird als Völkerrechtsvertrag behandelt. Völkerrechtsverträge gehen nationalem Recht voran. Gehen also die Anordnungen z.B. von UNO und WHO auch der nationalen Gesetzgebung voran? Das Verhältnis von Kirche und Staat: Das rechte Verhältnis von Staat und Kirche besteht nach Kardinal Ottaviani in der „indirekten Unterordnung des Staates unter die Kirche“. Er sagt: „Kirche und Staat sind zwei in ihrem jeweiligen Bereich höchste und unabhängige Sozietäten, überragender und hinsichtlich ihres Bereiches überlegener und höher ist jedoch die Kirche … Diese Wahrheit folgt aus der Betrachtung des Zieles beider Sozietäten: Die Kirche hat das übernatürliche Wohl der Gläubigen im Auge, da ihr Ziel der Kultus des höchsten Gottes, die Heiligung der Seelen und die himmlische Seligkeit der Gläubigen ist. Der Staat dagegen fördert die natürlichen Güter, d.h. den Schutz der Rechte, den Unterhalt des natürlichen Lebens und eine irgendwie geartete irdische Seligkeit. Die Kirche verfolgt das überlegenere Ziel … So ist die indirekte Unterordnung der zeitlichen Gewalt unter die geistliche Gewalt ein unmittelbarer und logischer Folgesatz aus dem juristischen Verhältnis der indirekten Unterordnung des zeitlichen Ziels (des Staates) unter das geistliche Ziel (der Kirche). Denn Sozietäten sind wie ihre Ziele … So wie das Ziel, nach dem die Kirche strebt, bei weitem das vornehmste ist, so ist auch ihre Gewalt die allerüberlegenste; und so wie der finis socialis des Staates indirekt dem Ziel der Kirche untergeordnet ist, so ist es auch mit seiner Gewalt.“ (Zitiert nach M. Ziegler, „Gültigkeit und Zweckmäßigkeit des Reichskonkordates“; Verlag „Stimme der Gemeinde“, Darmstadt.) Daraus ergibt sich als Pflicht des Staates, „daß die niedrigere, d.h. unabhängige Sozietät die höhere, d.h. überlegenere Sozietät nicht behindere; vielmehr daß sie der höheren helfe, soweit diese zur vollkommeneren Verfolgung ihres Zieles der Hilfe der anderen Sozietät bedarf“. (Zitiert nach Ziegler, a.a.O.) Man spricht heute nicht mehr von der direkten Unterordnung des Staates unter die Kirche, man vermeidet heute auch nach Möglichkeit den Ausdruck „indirekte Gewalt der Kirche über den Staat“, nein, heute spielt der Begriff „Subsidiarität“ eine große Rolle. „Subsidiarität“ heißt „Hilfeleistung“, „Hilfestellung“. Der Staat ist verpflichtet, der Kirche zu helfen, damit sie die ihr von Gott gestellte Aufgabe erfüllen kann. Es muss für den Staat eine Ehre sein, der Kirche helfen zu dürfen! Ja, ein Staat, der sich dieser „Ehre“ bewusst ist, „Untertan der Kirche“ zu sein, wird es auch als eine ganz selbstverständliche Pflicht ansehen, seine Gesetze den Gesetzen der Kirche anzupassen. Ottaviani sagt nämlich: „Die bürgerliche Gesetzgebung ist so einzurichten und zu gestalten, dass sie nicht im Widerspruch steht zur kanonischen Gesetzgebung … Im Konfliktfall zwischen bürgerlichem und kirchlichem Recht muss dieses den Vorrang haben.“ (Zitiert nach Ziegler, a.a.O.) Die staatliche Gesetzgebung ist den Kirchen anzupassen! Das verlangt die katholische Kirche von einem Staat, dem sie das „Privileg“ gewährt, ihr „helfen“ zu dürfen!! Die Ansicht führender Katholiken in der Bundesrepublik gibt Herbert Groppe wieder, wenn er sagt: „Die Bestimmungen des Reichskonkordates gehen allen Gesetzen des Bundes und der Länder und auch den Bestimmungen des Grundgesetzes uneingeschränkt voran.“ Für uns erhebt sich nun die Frage: Hat der deutsche Staat mit Abschluss des Konkordates das Kanonische Recht anerkannt? Hören wir zunächst die Ansicht Roms! Der „Osservatore Romano“ vom 26. 7. 1933 schreibt: „Vor allem ist daran zu erinnern, dass das kanonische Recht die fundamentale Grundlage, die wesentliche juristische Voraussetzung des Konkordats bildet und dessen einzelne Bestimmungen Schritt für Schritt begleitet. Noch mehr, ein ausdrücklicher Satz – der Artikel 33 – bestimmt, dass die auf kirchliche Personen oder kirchliche Dinge bezüglichen Materien, die in dem Konkordat nicht behandelt worden sind, ,für den kirchlichen Bereich dem geltenden kanonischen Recht gemäß geregelt’ werden. Das bedeutet nicht nur die offizielle Anerkennung des kirchlichen Gesetzbuches, sondern auch die Aufnahme vieler Punkte eben dieser Gesetzgebung und den Schutz für das kirchenrechtliche Erbgut.“ (Zit. nach „Informationsdienst zur Zeitgeschichte“ Nr. 6/1955.) Roms Standpunkt lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig: mit Abschluss des Konkordates hat das Deutsche Reich das kanonische Recht offiziell anerkannt. Was sind „kirchliche Personen“? Die Antwort gibt uns Kanon 87 des Codex: „Was die Entstehung einer physischen Person anbelangt, so ist zu bemerken, dass jemand in der von Christus gestifteten Kirche durch die Taufe eine Person wird mit allen Rechten und Pflichten eines Christen.“ Dieser Satz wird in dem darauf folgenden Kommentar näher erläutert; es heißt darin: „Unter Person versteht man hier ein Wesen, dem die Fähigkeit zukommt, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die von Christus gestiftete Kirche ist, wie die Apologeten beweisen, die römisch-katholische Kirche. Zu ihr gehört jeder, der gültig getauft ist.“ „Die Taufe, von der hier die Rede ist, ist die Wassertaufe, da nach dem positiven Willen Christi die Rechte eines Christen nur durch die Wassertaufe vermittelt werden. – Dabei ist es nicht gefordert, dass die Taufe würdig empfangen wird (dass sie also die heiligmachende Gnade verleiht); es genügt, dass sie gültig empfangen wird, dass sie also einen unauslöschlichen Charakter einprägt. Demnach wird auch nicht verlangt, dass jemand in der katholischen Kirche getauft wird.“ Im Kommentar heißt es weiter: „Die Rechte, die jemand dadurch erhält, dass er eine Person in der Kirche wird, sind z.B. das Recht auf die der Kirche anvertrauten Gnadenmittel, auf Teilnahme an den Sakramenten, auf Teilnahme am Gottesdienst, auf Unterricht im Glauben, auf ein kirchliches Begräbnis, auf Rechtsschutz usw. Die Pflichten sind hauptsächlich eingeschlossen in der Pflicht, den Gesetzen und Geboten der Kirche gehorsam zu sein und ihre Lehren gläubig anzunehmen … Jeder Getaufte behält ein besonderes Anrecht auf die mütterliche Sorge der Kirche. Deshalb kann auch niemand seine kirchliche Persönlichkeit jemals vollständig verlieren.“ Wir können also sagen: Eine „kirchliche Person“ ist nach katholischer Lehre jeder
sie hauptsächlich auf Hypothesen (nicht bewiesene Annahmen) und Theorien (unbewiesene Thesen)? Haben dort Künstler die Deutungshoheit? Oder wäre das eher von der „Meinungsfreiheit“ gedeckt? Ich würde diese Fragen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, durchgehend mit „Ja“ beantworten. M. E. haben wir es beim Thema „Corona-Pandemie“ seitens der Medizin und Forschung weitgehend nicht mit seriösen, exakt wissenschaftlichen Methoden und Aussagen zu tun. Mein Vertrauen in die sog. Schulmedizin und deren Forschung ist allgemein erschüttert bzw. beim Thema Impfen nicht mehr vorhanden. Folgt man dem Grundgesetz, gehört zum Schutz der Religionen und der verschiedenen Weltanschauungen eben nicht nur die Sicherung kultischer Handlungen, sondern selbst die Garantie einer bestimmten weltanschaulichen Lebensweise. Der Esausegen, auf den ich mich hier und im Anhang zu diesem Schreiben beziehe, ist aber mehr als das. Er ist ein grundlegendes, in der Bibel vorgeschriebenes jüdisches und christliches Gesetz für mich5) und somit für mich das wichtigste Gebot der Bibel.6) Die Begründung lässt sich im 1. Buch Mose 27, 40 finden:
Getaufte. Jeder Getaufte ist verpflichtet, der Kirche in allem zu gehorchen und ihre Lehren anzunehmen. (Vergl. Ottaviani und Papst Pius IX!) Was sind „kirchliche Dinge“? Die Antwort auf diese Frage finden wir im Kanon 726. Er lautet: „Unter Sachen versteht man die Mittel, die zur Erreichung des Zweckes dienen, den die Kirche hat.“ Im Kommentar zu diesem Satz heißt es: „Der Zweck, den Jesus der von ihm gegründeten Kirche gab, besteht darin, sein Erlösungswerk fortzusetzen und zu vollenden und so die Menschen zu heiligen und zum ewigen Leben zu führen. – In der Erreichung dieses von Gott (Anm. M.K.: Jahweh) gesetzten Zweckes darf die Kirche von keiner menschlichen Macht behindert werden. Deshalb kann ihr auch der Staat die Mittel nicht nehmen, die zur Erreichung ihres Zweckes notwendig oder nützlich sind. Er darf sie auch in der Anwendung dieser Mittel nicht behindern.“ Aus Kanon 726 und dem Kommentar ergibt sich also: Alles, was die Kirche für notwendig hält, um den ihr von Christus erteilten Auftrag (siehe oben Kanon 1322!) zu erfüllen, fällt unter den Begriff „kirchliche Dinge oder Sachen“. Was heißt „kirchlicher Bereich“? Am 9. November erklärte Papst Pius X. in einer Ansprache: „Unseres Amtes ist es, jeden einzelnen, nicht nur die Gehorchenden, sondern auch die Herrschenden, da sie alle von einem Vater stammen, im privaten wie im öffentlichen Leben, in sozialer wie in politischer Beziehung der Norm und Regel der Sittlichkeit entsprechend zuleiten. Wir verstehen, dass es einigen zum Anstoß gereichen wird, wenn wir sagen, es sei unsere Pflicht, auch die Politik uns angelegen sein zu lassen; aber jeder billig Denkende erkennt, dass der römische Papst von dem Lehramt, das er in Bezug auf Glauben und Sitten besitzt, das Gebiet der Politik keineswegs trennen kann.“ Mit anderen Worten: zum „kirchlichen Bereich“ gehört 1. die Leitung des privaten und öffentlichen Lebens aller Staatsmänner und Staatsbürger; 2. alles, was mit Sitte und Moral zu tun hat; 3. alles, was mit Politik und sozialen Fragen zu tun hat; 4. alles, was mit Glaubensfragen zu tun hat. Es gibt überhaupt nichts, was nicht zum „kirchlichen Bereich“ gehört! Nun wissen wir, was wir unter den Begriffen „kirchliche Dinge“ und „kirchlicher Bereich“ zu verstehen haben. Und das alles steht in dem schlichten Satz Art. 33 Reichskonkordat: „Die auf kirchliche Personen oder kirchliche Dinge bezüglichen Materien, welche in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, werden für den kirchlichen Bereich dem geltenden kanonischen Recht gemäß geregelt.“ Im allgemeinen interpretiert man diesen Satz dahin, er beziehe sich nur auf interne kirchliche Angelegenheiten! Dieser Artikel 33, das kann gar nicht genug betont werden, ist der wichtigste und folgenschwerste des ganzen Konkordates; denn mit Hilfe dieses Artikels, also auf dem Umweg über das Konkordat, das seit dem 10. September 1933 deutsches Staatsgesetz ist, was vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 26. März 1957 bestätigt wurde, ist das kanonische Recht oberstes Gesetz bei uns geworden. Wo aber das kanonische Recht oberstes Gesetz ist, ist der Papst oberster Herrscher, der Papst, der nach Kanon 1556 als „höchste Instanz in der ganzen Kirche von keiner menschlichen Gewalt vor Gericht gezogen werden kann“, dem nach Kanon 1557 § 1 n. 1 „reserviert ist … zunächst die Rechtsprechung über Staatsoberhäupter, deren Söhne und Töchter, sowie über diejenigen, die das Anrecht haben, ihnen unmittelbar in der Regierung nachzufolgen“. Die Souveränität der Bundesrepublik ist also nur eine Scheinsouveränität; denn die letzte Entscheidung hat in Deutschland auf Grund des Konkordates der Vatikan oder „der Heilige Stuhl“. Die Bundesrepublik hat das „Privileg“, das ausführen zu dürfen, was Rom befiehlt. Damit ist, wie Alfred Miller einmal sagte, „der Sieg Roms vollständig“. In Deutschland ist das verwirklicht, was Papst Pius XI. am 23. Dezember 1929 als den Sinn des Konkordates erklärte: Bei einem Konkordat handelt es sich darum, „die Herrschaft der katholischen Kirche gesetzlich bei Völkern festzulegen, die ihrer Mehrheit nach nicht katholisch sind“. Und damit ist der Papst unser oberster Gerichtsherr! Der Papst ist auch an den Esausegen gebunden und er hat für dessen Erfüllung zu sorgen bzw. darf die Erfüllung nicht behindern. So heißt es im Gesetzbuch der röm.-kath. Kirche (Codex Iuris Canonici von 1983) Canon 125 — § 2. „Eine Handlung, die aufgrund schwerer, widerrechtlich eingeflößter Furcht oder aufgrund arglistiger Täuschung vorgenommen wurde (Anm. M.K.: Jakobsegen s.u.), ist rechtswirksam, wenn nicht etwas anderes im Recht vorgesehen ist (Anm. M.K.: Esausegen s.u.); sie kann aber durch das Urteil eines Richters aufgehoben werden, sei es auf Antrag der geschädigten Partei (Anm. M.K.: z.B. Esau, das deutsche Volk, Matthias Köpke) oder ihrer Rechtsnachfolger (Anm. M.K.: z.B. das deutsche Volk, Matthias Köpke), sei es von Amts wegen.“ Übrigens hat der „heilige Stuhl“ zusätzlich zum Reichskonkordat noch mit jedem Bundesland in der BRD ein Konkordat geschlossen. (Quelle: Matthias Köpke „Der Papst, oberster Gerichtsherr in der BR Deutschland“ 3. Auflage 2014, Kapitel 21: „Der Papst, oberster Gerichtsherr der BRD“ von Dr. Hermann Kaben, erschienen in „Der Quell – Zeitschrift für Geistesfreiheit“ Folge 14 vom 23. 7. 1958; 10.Jahr.) Link: https://archive.org/details/KoepkeM...htsherrDerBRDeutschland3.Auflage2014262Seiten Informationen zu UNO und WHO findet man in der „Denkschrift – Warum soll unsere natürliche Welt zerstört werden?“ Teil III, Punkt 5. Auch als Anlage zu diesem Brief. 4) Erklärung des „Esausegen“ weiter unten im Text. 5) Wer ist Esau und wer ist Jakob-Israel? „Gern wird in jüdischen Schriften die heidnische Weltmacht in bildliche Bezeichnungen verhüllt. Das heidnische Rom heißt Esau (Edom), vielleicht auch Babel (vgl. Sib. V 159f.). Von der feindlichen Weltmacht reden die Apokalypsen Daniel und Henoch (89f.), Esra und Baruch, die Sibyllinen III und V, das apokryphe Buch Baruch; besonders sind auch die rabbinischen Schriften voll des Gegensatzes gegen die heidnische römische Regierung. Rom erscheint hier unter dem Geheimnamen Esau, vgl. sifre 79 b zu Dt. 11, 13 b. pesach. 5 a (der Same Esaus); Akiba deutet Gen 27, 22 auf Rom. Wahrscheinlich ist auch in den Jubiläen mit Esau auf das heidnische Rom angespielt, z.B. 35,14; 36,9f. … Wie Israel das Reich Gottes (Jahwehs) ist, so ist das heidnische Reich der Sitz des Bösen.“ (Paul Volz: „Jüdische Eschatologie
„Und es wird geschehen, daß du auch ein Herr und sein (Jakob-Israels) Joch von deinem Halse reißen wirst.“
Dieser biblische göttliche Auftrag an mich muss vom Grundgesetz geschützt werden. Wäre es nicht so, verlöre die Demokratie einen maßgeblichen Teil ihrer westlichen Überzeugungen. Der Staat greift durch die derzeitigen „Corona-Verordnungen“ tief in mein biblisch verbrieftes Grundrecht des Esausegens ein, indem er mir die Erfüllung des Esausegens verbietet, nämlich das Abwerfen von Jakob-Israels Herrschaft-Joch. Die derzeitigen „Corona-Verordnungen“ sind ja m. E. gerade ein Teil dieses Herrschafts-Joches, welches mir durch den Segen von Bibelgott Jahweh (Esausegen) abzuwerfen befohlen ist.7) Ebenfalls wirft ein Handeln wider den Esausegen die Frage auf, ob derjenige, der zuwiderhandelt, noch auf dem Boden seines Glaubens steht, da dieser Segen einen zentralen Bestandteil seiner Religion darstellt, ja im Grunde das umfasst, was Jahweh als messianische Verheißung8) verkündet, und ob er deshalb noch den Schutz des Artikels 4 GG (Glaubensfreiheit) beanspruchen kann, und nicht eher als
von Daniel bis Akiba“ 1903, S. 71-73. Als Faksimiledruck in der Schrift von M. Köpke „Das offene Tor – Meine Klage vor den Kirchen- und Rabbinergerichten“ 2020, S. 156-158.) JUDENTUM und CHRISTENTUM sehen sich selber als die GLÄUBIGEN/ AUERWÄHLTEN und als VOLK ISRAEL an. Die UNGLÄUBIGEN werden von diesen als HEIDEN (VOLK ESAU) angesehen. JAKOB wurde in der Bibel später in ISRAEL umbenannt (1. Mose 32, 28-29). ESAU (übersetzt: rauh, behaart) und JAKOB (übersetzt: Fersenhalter, Betrüger) waren in der Bibel Zwillingsbrüder (1. Mose 25, 24-26). Warum kann man die Heiden belügen? Weil man das Böse belügen darf? Die zehn Gebote der Bibel haben auch nur gegenüber den Glaubensgenossen Gültigkeit. Siehe die hier schon oft genannte „Denkschrift“ von M. Köpke Teil I Punkt 15 „Darf man die Heiden belügen und betrügen?“ Könnte ich mich auf Art. 4, 1-2 GG berufen, wenn ich mich nicht auf den Esausegen 1. Mose 27, 40 berufen würde? Würde ich bei Nichtberufung auf den Esausegen nicht gegen jüdisches und christliches Verfassungsrecht und Verfassungsgesetz verstoßen? Die Bibel ist doch die Verfassung/Grundgesetz der jüdischen, christlichen und mohammedanischen Religionen. Dieses Verfassungsgesetz sieht vor, daß ich (symbolisch Esau) die imperialistischen Bestrebungen Jakob-Israels (symbolisch Judentum, Christentum u.z.T. Mohammedanismus-Islam) „Völker (Esau) sollen dir dienen und Völkerschaften (Esau) sich vor dir niederbeugen! Sei Herr über deine Brüder (Esau) und vor dir sollen sich niederbeugen die Söhne (Esau) deiner Mutter!“ (1. Mose 27, 29) abwehren darf, mit der Anordnung „Von deinem Schwert wirst du (Esau) leben, und deinem Bruder (Jakob-Israel) wirst du dienen. Doch es wird geschehen, wenn du dich losmachst, wirst du sein Joch von deinem Hals wegreißen.“ 1. Mose 27, 40). Diese Aussage (Segen) Isaaks hat göttlich-rechtlichen Charakter, da der Bibelgott Jahweh selbst durch Isaak diese Aussage (Segen) getätigt hat. Selbst der Apostel Paulus erwähnt in seinem Brief an die Hebräer im Neuen Testament Hebr. 11, 20: „Durch Glauben segnete Isaak auch im Hinblick auf zukünftige Dinge den Jakob und den Esau.“ Jakob (der später auch Israel genannt wird) und Esau sind Zwillingsbrüder: „Der Herr (M.K.: Bibelgott Jahweh) sprach zu ihr (M.K.: die Mutter, Rebekka): Zwei Nationen sind in deinem Leib, und zwei Volksstämme (M.K.: das Volk Israel und das Volk der Heiden) scheiden sich aus deinem Innern; und ein Volksstamm wird stärker sein als der andere, und der Ältere wird dem jüngeren dienen.“ Judentum und Christentum behaupten jeder von sich selber das wahre Volk Israel zu sein, d.h. Testamentsvollstrecker (des Alten und Neuen Testamentes) sowie Gerichtsvollzieher des biblischen Rechtes zu sein. Verantwortlich dafür sind die jeweiligen Leiter der Religionsgemeinschaften wie z.B. Päpste, Bischöfe, Rabbiner, Imame, Meister vom Stuhl (in der Freimaurerei) usw. Näheres dazu siehe die Anlage zu diesem Schreiben „Das offene Tor – Meine Klage vor den Kirchen- und Rabbinergerichten“ von Matthias Köpke, Eigenverlag 2020, und die „Denkschrift – Warum soll unsere natürliche Welt zerstört werden?“ ebenfalls von Matthias Köpke, Eigenverlag 2020. 6) Siehe dazu die Anlage zu diesem Schreiben „Das offene Tor – Meine Klage vor den Kirchen- und Rabbinergerichten“ von Matthias Köpke, Eigenverlag 2020. 7) Siehe dazu die drei Schriften von Matthias Köpke 1. „Denkschrift – Warum soll unsere natürliche Welt zerstört werden?“, 2. „Warum sind meine Kinder nicht geimpft? – Kurze Stellungnahme eines Familienvaters“ und 3. „Das offene Tor – Meine Klage vor den Kirchen- und Rabbinergerichten“. Auch als Anlagen zu diesem Schreiben. In der 3. Schrift ist ein Auszug aus dem Buch „Wichtige Stellen des Rabbinischen Buches Sohar im Text und mit Übersetzung“ Berlin 1824 enthalten, (Der Sohar ist eines der heiligsten Bücher im Judentum) in dem es auf S. 32-37 heißt: „Denn Heil denen, welche sich des Gesetzes befleißigen, da nämlich der Heilige Geb. als er die Welt erschaffen wollte, zuerst in das Gesetz hineinsah, und dann die Welt schuf. Vermittelst des Gesetzes also wurde die Welt geschaffen, wie oben schon erklärt wurde. So ist auch geschrieben (Spr. 8, 30.) ,Und ich war bei ihm Schoßkind.‘ Lies nicht Schoßkind sondern Baumeister.“ … „Das Gesetz ruft ,Und ich war bei ihm ein Baumeister ‘, durch mich hat Gott die Welt geschaffen. Dies ist so zu verstehen, ehe die Welt war erschaffen worden, war das Gesetz schon zweitausend Jahre vor der Welt. Als nun der Heilige Geb. die Welt erschaffen wollte, sah er zuerst in das Gesetz hinein, auf jedes Wort desselben, und machte jedes Mal das dem Wort entsprechende Werk der Welt; weil nämlich alle Dinge und die Werke aller Welten in dem Gesetz enthalten sind, darum sah der Heilige Geb. in dasselbe hinein und erschuf die Welt.“ … „,Und Gott sprach: Es werde Licht‘. Gott sah auf dieses Wort und erschaffen ward das Licht; und eben so sah Gott auf jedes Wort im Gesetz und der dem Wort entsprechende Gegenstand ward erschaffen. Darum heißt es ,Und ich war neben ihm ein Meister‘. Auf besagte Weise ist also die ganze Welt erschaffen worden. Nachdem nun die Welt erschaffen war, konnte kein Gegenstand einen Bestand haben, bis er den Entschluss gefasst hatte einen Menschen zu schaffen, der sich des Gesetzes befleißigen sollte. Seinetwegen wird die Welt erhalten. Also wer in das Gesetz sieht und sich dessen befleißigt, der erhält, so zu sagen, die ganze Welt. Der Heilige Geb. sah in das Gesetz und erschuf die Welt, der Mensch sieht in das Gesetz und erhält die Welt, folglich ist ist das Gesetz wodurch die Welt erschaffen ward, und erhalten wird. Heil daher dem Menschen, der sich des Gesetzes befleißigt, denn so erhält er ja die ganze Welt!“ … „Der Heilige Geb. sagt ihr (der Seele) und beschwört sie, daß sie sich, wenn sie hinabginge in diese Welt, bestrebe ihn zu erkennen und das Geheimnis des Glaubens zu erfassen. – Denn wer in dieser Welt war ohne sich bestrebt zu haben ihn zu erkennen, dem wäre es besser gewesen, er wäre nicht erschaffen worden; darum ist er dem heiligen König vorgezeigt worden, daß er ihn in dieser Welt erkenne und sich Gottes befleißige, d.h. des Geheimnisses des Glaubens (Gesetzes).“ … „Deshalb brachte der Heilige Geb. den Menschen auf diese Welt. Und was soll er darin erkennen? ,dass JEHOVA (JAHWEH) ist ELOHIM.‘ Dieses ist der Inhalt des ganzen
Mitglied einer politischen Vereinigung gelten muss, die sich gegen die geltende Rechtsordnung richtet. Außerdem berufe ich mich auf die Gewissensfreiheit, die sich auf die sittliche, an den Kategorien von Gut und Böse orientierte, als innerlich verpflichtend erfahrene Gewissensentscheidung bezieht. Als Ausfluss der Gewissensfreiheit garantiert z.B. Art. 4 Abs. 3 GG das Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe. Warum sollte ich zur Einhaltung der „Corona-Verordnungen“ gezwungen werden, wenn ich für mich diese „Corona-Verordnungen“ als widernatürlich und „Böse“ (Chaos) und die Natürlichkeit des menschlichen Körpers als „Gut“ (Kosmos) erkannt habe?9) Im jüdisch-christlichen Sinne ist ja der Kosmos die sündige Welt. Der Apostel Paulus definiert den Begriff „Welt“ folgendermaßen: Die „Welt“ wird im Sinne der jüdischen Endzeitlehre als gottverlassen und teufelsbeherrscht in schroffsten Gegensatz zum Bibelgöttlichen gestellt – während sie im griechischen Sinn des Wortes „Kosmos“ als Inbegriff der leuchtenden Ordnung gedacht ist; – aber bei Paulus ist der „Kosmos“ gerade die Welt, die nicht in Ordnung ist und erst erlöst werden muß. So wird zwar das griechische Wort ruhig weiter verwendet, aber sein Sinn ganz unter der Hand genau umgekehrt; solche Umwandlung aber von der Einheitlichen zur Gespaltenheit im Weltbegriff ist nur möglich, wo vom Orient her aus dem Abstandsgefühl gegenüber der Gottheit die Zweiweltenlehre (Dualismus) einbricht.10) Oder wie Goethe es ausdrückt: „Natur ist Sünde, Geist ist Teufel“.11) Diese Anschauung des Apostels Paulus lehne ich strikt ab und sehe sie für mich als Irrtum an. Die an sich perfekte Natur muss also immer künstlich „verbessert“ werden, wie es z.B. durch Beschneidung des Säuglings oder das Impfen am Menschen praktiziert wird.12) Solche künstlichen widernatürlichen Eingriffe stehen m.E. symbolisch für Jakob-Israel, wogegen Esau für die Natürlichkeit (Welt) steht. Die Natur (symb. Esau) hat, nach Meinung der Religionsführer, immer Schuld, sie/er ist der Feind.13) Die Anschauung des Apostel Paulus entspricht übrigens durchaus der jüdischen Anschauung über Esau, den Erzfeind, der der perfekte „Sündenbock“ ist, auf den alle Schuld abgewälzt werden kann. Wir erinnern uns dabei an den Psalm 51, 7 in der Bibel: „Siehe, in Schuld bin ich geboren, und in Sünde hat mich meine Mutter empfangen.“
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