Skip to main content

Zweites Jahrhundert

Dass in Fortsetzung die folgenden strafrechtlichen Vorwürfe aufgetreten sind und nun erlassen wurden:
[Verbrechen Nr.02-02] Von Verbrechen gegen die Menschlichkeit: (115-117 n. Chr.) Dieser Lucius ben Josephus, auch bekannt als Lukuas und Andreas, auch bekannt als St. Lucius, der erste boethusianische Rabbiner von Kyrene, auch der Sohn des Josephus bekannt als St. Lukas, hat sich verschworen, um Griechen jeden Alters und Geschlechts zu ermorden, insbesondere gebildete Personen der Städte Kyrene (Cyrenaica) und Regionen von Ägypten und Zypern. Dass diese Angriffe zum Teil motiviert waren durch die Ablehnung der destruktiven Ignoranz des Boethusianismus durch seinen Vater St. Lukas, einen wichtigen Begründer des Boethusianismus und die Bekehrung seines Vaters sowohl zur griechischen als auch zur nazarenischen „gnostischen“ Aufklärung. Darüber hinaus wurden über 250.000 unschuldige Männer, Frauen und Kinder von diesen boethusianischen „jüdischen“ Eiferern ermordet.
[Verbrechen Nr.02-03] Von großen Sachschäden: (115-117 n. Chr.) Dass St. Lucius, ein früher Kirchenvater und Blutsnachkomme des Hauses Ananus, die Zerstörung von unschätzbarem und wertvollem Wissen, Kunst und Kultur in der gesamten griechischen Welt, einschließlich der Zerstörung der Tempel von Hekate, Jupiter, Apollo, Artemis und Isis, sowie der zivilen Bauwerke Roms, des Caesareums, der Basilika und der Thermen.
[Straftat Nr.02-04] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (193 – 199 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Viktor I., auch bekannt als St. Victor, bekannt war, weder Christ noch Papst war, sondern Hohepriester von der mörderische Kult der Kybele, bekannt als Pontifex Maximus des Phrygianum auf dem Vatikanhügel. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Kindesmord, Kannibalismus, Terrorismus, Betrug und Untergrabung der öffentlichen Moral.
[Verbrechen Nr. 02-05] Der Veröffentlichung falscher Dokumente: (180 n. Chr.): Dass die angeblichen Dokumente des heiligen Irenäus von Lyon, einschließlich Gegen alle Häresien, eine absichtliche und vollständige Fälschung sind, die nicht vor dem 8. Jahrhundert n. Chr. hergestellt wurde. Diese gefälschten und falschen Dokumente können als solche durch drei Schlüsselfakten nachgewiesen werden: (1) Die Bezugnahme auf Petrus als den ersten Papst/Bischof von Rom ist dem Christentum vor dem 8. Jahrhundert fremd; (2) Das Wort katholisch wurde vom kaiserlichen Christentum bis zum Aufkommen der abtrünnigen katholischen Kirche im 8. Jahrhundert nicht verwendet; und (3) Die Verweise auf die Dreifaltigkeit und die Marienlehre sind ketzerische Konzepte sowohl für das kaiserliche Christentum als auch für den Katholizismus und die Schlüssellehre des satanischen römischen Kults, der erst im 11. Jahrhundert auftauchte.
[Verbrechen Nr. 02-06] Der Veröffentlichung falscher Dokumente (194 n. Chr.) Dass Pontifex Maximus Victor I. keine Erklärung veröffentlichte, in der behauptet wurde, dass das jüdische Passah, als 14. Nisan, weder das genaue Datum noch die Methode für die Kreuzigung Jesu als Victor sei war ein heidnischer Hohepriester der Kybele und das Christentum existierte erst 326. Daher sind die behaupteten Aussagen, die Victor zugeschrieben werden, völlig falsch.
[Verbrechen Nr. 02-07] Der Veröffentlichung falscher Dokumente (180 n. Chr.) Dass der heilige Irenäus von Lyon keine bearbeiteten Evangelien einschließlich des Konzepts der „Jungfrauengeburt“ veröffentlicht hat, da dieses Konzept ein exklusives Konzept der Kybele und des Vatikans ist und die Ketzerei zuerst eingeführt wurde von der römische Kult im 12. Jahrhundert. Daher müssen alle Schriften des Irenäus bestenfalls als stark bearbeitete oder schlimmstenfalls als völlig unzuverlässige Fälschungen des 12. Jahrhunderts angesehen werden.