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Neuntes Jahrhundert

Dass in Fortsetzung die folgenden strafrechtlichen Vorwürfe erhoben werden:
[Straftat Nr.09-03] Andauernder Identitätsbetrug: (800-900 n. Chr.): T
[Straftat Nr. 09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (795 – 816 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Leo III. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (816 – 817 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Stephan IV. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (817 – 824 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Paschal I., auch bekannt als St. Paschal, bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer Organisation war, die als . bekannt ist der „römische Kult“, der zunächst ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung gegründet und später aufrechterhalten wurde. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation: (824 – 827 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Eugen II. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (827 – 827 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Valentine bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und später ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung aufrechterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (827 – 844 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Gregor IV. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (844 – 847 n. Chr.) Dass die als Papst Sergius II. bekannte Person sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.09-03] Von bedeutenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezüglich der Veröffentlichung falscher Dokumente/Aussagen und Fälschungen: (845 n. Chr.) Dass Papst Sergius II weiser Bischof, von dem behauptet wurde, er habe existiert. Dass die falschen Dekretale absichtlich eine falsche Geschichte fabrizierten, indem sie Präzedenzfälle für die Ausübung der souveränen Autorität der Päpste über die Universalkirche vor dem 4. über Kirchenvorstände. Nikolaus I. (858–867) war der erste, der sie als Grundlage für seine Autoritätsansprüche nutzte. Aber erst im 11. Jahrhundert mit Papst Gregor VII. wurden diese Dekretale in signifikanter Weise verwendet, um die Regierung der Westkirche zu ändern. Zu dieser Zeit wurden die Dekretale mit zwei anderen großen Fälschungen, der Schenkung Konstantins und dem Liber Pontificalis, zusammen mit anderen gefälschten Schriften kombiniert und zu einem System des Kirchenrechts kodifiziert, das Gregor und alle seine Nachfolger zu absoluten Monarchen erhob die Kirche im Westen. Diese Schriften wurden dann von Gratian beim Verfassen seines Decretums verwendet. Das Decretum, das erstmals 1151 n. Chr. veröffentlicht wurde
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (847 – 855 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Leo IV. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (855 – 858 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Benedikt III. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (858 – 867 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Nikolaus I. bekannt ist, auch bekannt als St. Nikolaus und Nikolaus der Große, sowohl Mitglied als auch Anführer von . war eine als „Römischer Kult“ bekannte Organisation, die zunächst ausschließlich zum Zwecke der organisierten Kriminalität gegründet und später aufrechterhalten wurde. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (867 – 872 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Adrian II. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (872 – 882 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Johannes VIII. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Eigentumserwerb durch Erpressung unter Androhung der Exkommunikation Papst Johannes VIII., der von 872 bis 882 regierte, hinterließ beispielsweise mindestens 382 Briefe, von denen sich nicht weniger als 150 auf die Exkommunikation bezogen. Und es ist interessant zu berichten, dass sich fast alle mit zeitlichen Besitztümern der Kirche beschäftigten – einige mit lohnenswerten, soliden Angelegenheiten wie der Übertragung oder Verheißung eines ganzen Königreichs, andere jedoch mit den lächerlichsten und kleinlichsten Anliegen. Um eins zu erwähnen: Exkommunikation, die vom guten Papst Johannes gegen diese Schurken geschleudert wurde, die stahlen.. was? Nichts anderes als das päpstliche Pferd, auf dem der Papst durch Frankreich reiste. Oder dieser andere päpstliche Schlag gegen die „Schurken“, die ihm während seines Aufenthalts in der Abtei von Avigny den Teller gestohlen hatten. Und, um die Beleidigung noch zu verstärken, sagte der Papst, „wahrscheinlich mit Duldung der Abtei-Mönche.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (882 – 884 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Marinus I. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Assoziation/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (884 – 885 n. Chr.) Dass die als Papst Adrian III der „römische Kult“, der zunächst ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung gegründet und später aufrechterhalten wurde. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (885 – 891 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Stephen V. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (891 – 896 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Formosus bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und später ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung aufrechterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (896 – 896 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Bonifatius VI. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (896 – 897 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Stephan VI. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (897 – 897 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Romanus bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „Römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und später ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung aufrechterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.09-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (897 – 897 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Theodore II. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr. 09-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (898 – 900 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Johannes IX. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.