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Zehntes Jahrhundert

Dass in Fortsetzung die folgenden strafrechtlichen Vorwürfe erhoben werden:
[Straftat Nr.10-03] Andauernder Identitätsbetrug: (900-1000 CE): T
[Verbrechen Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (900 – 903 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Benedikt IV. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (903 – 903 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Leo V. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (904 – 911 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Sergius III. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Mordes: (904 CE) Dass Papst Sergius III. Papst Leo V. ermordet hat, um das Amt und die Kontrolle der römisch-katholischen Kirche zu erlangen.
[Verbrechen Nr.10-03] Der offenen Ketzerei: (900-911 n. Chr.) Dass Papst Sergius III. offen Ketzerei in Bezug auf die Gesetze der Kirche beging, indem er zahlreiche Kinder zeugte.
[Verbrechen Nr.10-03] Von moralischer Unanständigkeit und Verderbtheit: (904 – 911) Dass Papst Sergius III die alten Riten seiner Vorfahren und ursprünglichen jüdischen Sadduzäer-Gründer des Christentums. Darüber hinaus beraubte Papst Sergius III. die Nonnenklöster von jedem Anschein der Heiligkeit und machte sie wieder zu Prostituierten für den männlichen Klerus, wie es ihr ursprünglicher Zweck für die Kirche vor fünfhundert Jahren war.
[Verbrechen Nr.10-03] Von wiederholtem Inzest: (904 – 911) Dass Papst Sergius III. wiederholte Inzest an all seinen Kindern, männlich und weiblich, begangen und mit seiner Tochter Marozie mehrere uneheliche Kinder gezeugt hat, die er dann zu seiner Geliebten machte. Dass eines dieser Kinder, das von Papst Sergius III. und seiner eigenen Tochter gezeugt wurde, wurde Papst Johannes X., auch bekannt als Papst Johannes XI. und auch bekannt als Papst Johannes XII.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (911 – 913 n. Chr.) Dass die als Papst Anastasius III. bekannte Person sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Organisation: (913 – 914 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Lando bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „Römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten Kriminalität aufrechterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (914 – 928 n. Chr.) Dass die als Papst Johannes X. bekannte Person sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und später ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung aufrechterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Der offenen Ketzerei: (914-928 n. Chr.) Dass Papst Johannes X. offen Ketzerei in Bezug auf die Gesetze der Kirche beging, indem er zahlreiche Kinder zeugte und die nun institutionellen Traditionen des päpstlichen Amtes der Sodomie von . beging kleine Kinder.
[Verbrechen Nr.10-03] Der moralischen Unanständigkeit und Verderbtheit: (914 – 928) Dass Papst Johannes X. offen und regelmäßig Satanismus praktizierte, einschließlich sexueller Orgien, drogengetriebener Ritualmorde an Kindern in und auf dem Altar von St. Peters im Einklang mit die alten Riten seiner Vorfahren und ursprünglichen jüdischen Sadduzäer-Gründer des Christentums. Darüber hinaus, dass Papst Johannes X. alle Nonnenklöster in größeren Städten in Bordelle umwandelte und die Nonnen als Prostituierte zur Erzielung von Einnahmen von wohlhabenden Kunden außer Geistlichen.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (928 – 928 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Leo VI. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (928 – 935 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Johannes XI. auch als Papst Johannes XIII. und Papst Johannes XIV. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Führer einer Organisation war bekannt als der „römische Kult“, der zunächst ausschließlich für organisierte kriminelle Unternehmungen gegründet und später aufrechterhalten wurde. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Crime No.10-03] Of Murder: (928 CE) Dass Johannes XI., der Sohn des offenen Satanisten Papst Sergius III., durch die Ermordung von Papst Leo VI. durch seine Mutter Marozia das Amt des Papstes wiedererlangte.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (936 – 939 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Leo VII. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (939 – 942 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Stephan VIII. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (942 – 946 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Marinus II. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation: (946 – 955 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Agapetus II bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (955 – 964 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Johannes XII. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war später ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung aufrechterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Von offener Verderbtheit im Zusammenhang mit Kannibalismus, Sex und Mord: (955 – 964 n. Chr.) Dass Papst Johannes XII ein beispielloses Ausmaß, das seit dem Tempel Salomos in Jerusalem vor mehr als zweitausend Jahren nicht mehr gesehen wurde.
[Verbrechen Nr.10-03] Von moralischer Unanständigkeit und historischer Verderbtheit: Dass am 6. November (964) eine Synode von fünfzig italienischen und deutschen Bischöfen in St. Peter einberufen wurde; Papst Johannes XII. wurde des Sakrilegs, der Simonie, des Meineids, des Mordes, des Ehebruchs und des Inzests beschuldigt und wurde schriftlich vorgeladen, sich zu verteidigen. Johannes weigerte sich, die Synode anzuerkennen, und sprach die Exkommunikation (ferendæ sententia) gegen alle Teilnehmer der Versammlung aus, falls sie an seiner Stelle einen anderen Papst wählen sollten.“ Dass er schließlich 965-966 abgesetzt wurde.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (964 – 964 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Benedikt V. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindermord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Von Inzest: (964 n. Chr.) Dass Papst Benedikt V. die von Papst Sergius etablierten neuen Traditionen nicht nur der dynastischen Blutlinien des Papsttums fortsetzte, sondern dass solche zukünftigen Päpste aus Inzest zwischen Vater (Papst) ) und Tochter. Außerdem, dass Papst Benedikt V. mit seinen eigenen Kindern mehrere Kinder durch Inzest gezeugt hat.
[Verbrechen Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (964 – 965 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Leo VIII. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] des Mordes: (964 n. Chr.) Dass Papst Leo VIII. Papst Benedikt V. ermordet hat, um den Sitz von St. Peter zu erhalten.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (965 – 972 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Johannes XIII., auch bekannt als Papst Johannes XI., bekannt war, sowohl Mitglied als auch Anführer einer Organisation war, die als Der „Römische Kult“ wurde zunächst ausschließlich zum Zwecke der organisierten Kriminalität gegründet und später aufrechterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Mord: (965 – 972 n. Chr.) Nach seiner Rückkehr zum Papst, einem der am längsten amtierenden Papst in der römisch-katholischen Geschichte, ermordete Papst Johannes, auch bekannt als Johannes XI. und Johannes XIII., Papst Leo VIII .
[Verbrechen Nr.10-03] Der Diebstahl von gestohlenem Eigentum: (972 n. Chr.) Dass Papst Johannes die Gewinne der von der römisch-katholischen Kirche erzielten Verbrechen stahl und sie 972 n. Chr. Konstantinopel einnahm.
[Straftat Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (973 – 974 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Benedikt VI. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Von Vergewaltigung und Sodomie: (973 n. Chr.) Dass Papst Benedikt VI. öffentlich die Vergewaltigung, Sodomisierung und anschließende Zerstückelung von Frauen und Kindern innerhalb der Kirchenmauern von St . in Auftrag gab, daran teilnahm und als regelmäßige Unterhaltung beobachtete .Peters.
[Verbrechen Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: (974 – 983 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Benedikt VII. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Mord: (974 n. Chr.) Dass Papst Benedictus VII. Papst Benedikt VI. ermordete, indem er ihn erdrosseln ließ, um den Sitz von St. Peter zu erhalten.
[Verbrechen Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation: (983 – 984 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Johannes XIV. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Mord: (983 n. Chr.) Dass Papst Johannes XIV. Papst Benedikt VII. ermordet hat, um den Sitz von St. Peter und Papsttum zu erhalten.
[Verbrechen Nr.10-03] Der Verbindung/Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung: (984 – 985 n. Chr.) Dass die als Papst Bonifatius VII. bekannte Person, auch als Antipapst bekannt, sowohl Mitglied als auch Anführer einer Fraktion von eine als „Christentum“ bekannte Organisation, die zunächst ausschließlich zum Zwecke der organisierten Kriminalität gegründet und anschließend aufrechterhalten wurde. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Mord (984 n. Chr.) Dass Papst Bonifatius VII. Papst Johannes XIV. ermordet hat, um den Sitz von St. Peter und Papsttum zu erhalten.
[Verbrechen Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation: (985 – 996 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Johannes XV. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.
[Verbrechen Nr.10-03] Mord: (985 n. Chr.) Dass Papst Johannes XV. Papst Bonifatius VII. ermordet hat, um den Sitz von St. Peter und Papsttum zu erhalten.
[Verbrechen Nr.10-03] Diebstahl von gestohlenem Eigentum: (985-996 n. Chr.) Dass Papst Johannes die von der römisch-katholischen Kirche erzielten Gewinne aus Verbrechen stahl und sie unter seinen verschiedenen Konkubinen und Söhnen und Töchtern, die während seiner Zeit geboren wurden, verteilte regieren.
[Verbrechen Nr.10-03] Verbindung/Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation: (996 – 999 n. Chr.) Dass die Person, die als Papst Gregor V. bekannt ist, sowohl Mitglied als auch Anführer einer als „römischer Kult“ bekannten Organisation war, die zuerst gegründet wurde und anschließend ausschließlich zum Zwecke der organisierten kriminellen Unternehmung unterhalten. Dass er in seiner Eigenschaft als Leiter dieses organisierten kriminellen Unternehmens zahlreiche kriminelle Handlungen anordnete, darunter, aber nicht beschränkt auf: Mord, Folter, Kindesmord, Satanismus, Betrug, Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Mangel an öffentlicher Moral.