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Wie sieht es bei dem United Nations Human Rights Council aus?

Auch auf der Seite Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. finden wir unter dem Punkt Beschwerdeverfahren die folgende Aussage:

Anhand der vorgelegten Informationen entscheidet die Arbeitsgruppe für Situationen, bestehend aus fünf Mitgliedern des Menschenrechtsrats, ob die Beschwerde weiterhin vertraulich diskutiert, fallengelassen oder das Verfahren dem Rat zur Prüfung übergeben und damit öffentlich gemacht wird. In den letzten zehn Jahren gingen pro Jahr durchschnittlich 20.000 Beschwerden im Rahmen des 1503-Verfahrens ein. Nur eine sehr geringe Zahl davon wird auch zugelassen.

Man kann auf der Internationalen Seite auch unter den vielen bunten Artikeln und Berichten über die zahlreichen Treffen und Sitzungen dieses Formular für eine Beschwerde an den Internationalen Gerichtshof finden.
Dieses Formular ist dann auszufüllen in den Zitat:

sechs offiziellen Sprachen der UN: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.

Deutsch ist hierbei nicht vertreten. Eine der Voraussetzungen damit die Beschwerde angenommen wir hierbei ist wiederrum:

It is submitted by a person or a group of persons claiming to be the victims of violations of human rights and fundamental freedoms, or by any person or group of persons, including non‑governmental organizations, acting in good faith in accordance with the principles of human rights, not resorting to politically motivated stands contrary to the provisions of the Charter of the United Nations and claiming to have direct and reliable knowledge of the violations concerned. Nonetheless, reliably attested communications shall not be inadmissible solely because the knowledge of the individual authors is second-hand, provided that they are accompanied by clear evidence;

Man muss es also wieder als die Person einreichen.