Aufgaben Agentur für Arbeit
Was sind die Aufgaben der Arbeitsagentur? :
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und stellt dafür bundesweit ein flächendeckendes Netz von Arbeitsagenturen und Geschäftsstellen zur Verfügung. Die Arbeitsagenturen beraten und vermitteln Ausbildungssuchende und Arbeitsuchende, bieten Berufsberatung an, fördern die berufliche Eingliederung behinderter Menschen, zahlen Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld aus und sind ein kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den verschiedenen Fragen der Personalpolitik.
Im Rahmen der Vermittlung können die Arbeitsagenturen mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel Qualifizierungen oder Eingliederungszuschüssen unterstützen.
Außerdem gehören zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und die Führung von Arbeitsmarktstatistiken.
Ferner zahlt sie – als Familienkasse – das Kindergeld. Zudem sind ihr auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.
Wer ist Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur?
Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit sind Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I (nach dem Sozialgesetzbuch III) haben oder Personen, die weder Anspruch auf Arbeitslosengeld I, noch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung) haben. Grundsätzlich kann sich jede Person als Ratsuchende bzw. Ratsuchender an die zuständige Agentur für Arbeit wenden, wenn eine Beratung zur (beruflichen) Situation auf dem Ausbildungs-/Arbeitsmarkt gewünscht ist sowie kein Vermittlungswunsch an die Bundesagentur für Arbeit geäußert wird und nicht bereits eine Arbeitsuchend- oder Arbeitslosmeldung vorliegt.
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