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Verteidigung der Menschenrechte: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren bei unabhängiger Justiz (Gewaltentrennung)

Verteidigung der Menschenrechte: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren bei unabhängiger Justiz (Gewaltentrennung)

Die Vereinten Nationen haben 1948 die AllgemeineErklärung der Menschenrechte (AEMR)proklamiert. Daraufhin wurden viele Verträge geschlossen um dieMenschenrechte zu sichern. Die Bundesrepublik Deutschland ist unteranderem vertraglich verpflichtet die



«InternationaleMenschenrechte sind die durch das internationale Recht garantiertenRechtsansprüche von Personen gegen den Staat oderstaatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte dermenschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und imKrieg dienen.» (Walter Kälin, in: Das Bild derMenschenrechte. Herausgegeben von Lars Müller, Walter Kälin,Judith Wyttenbach. Baden 2004, S. 17)[www.humanrights.ch/home/de/Einsteigerinnen/Begriff/idcatart_7564-content.html]


Menschenrechtesind vorstaatliche Rechte, die jedem Menschen als Person gegenüberden organisierten Kollektiven (insbesondere den Staaten) zukommen.


  • «Vorstaatlich» meint, dass die Menschenrechte nicht vom Staat verliehen sind, sondern dass es umgekehrt eine Hauptaufgabe jedes Staates sein soll, die Menschenrechte zu schützen.
  • «Jedem Menschen» soll deutlich machen, dass die biologische Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung das einzige Kriterium ist, das erfüllt sein muss, damit jemand einen Anspruch auf die Achtung ihrer/seiner Menschenrechte stellen kann.


In der Europäischen Union sind Menschenrechte in Artikel6 (1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION undArtikel53 der Chartader Grundrechte der EU aufgeführt. Die EU Kommissionschreibt über den "Raumsder Freiheit" (KOM(2002) 247) mit "Garantien für dieAchtung (...) der Menschenrechte". Leider ist das bishernicht in Direktiven umgesetzt.


Verletzungen der EMRKkönnen beim EuropäischenGerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden. DerMenschenrechtsausschussder Vereinten Nationen behandelt individuelle Klagen bezüglichder Einhaltung des IPbürgR.Der Pakt über soziale Menschenrechte IPwskRwird durch Staatenberichteüberwacht: Dabei hat Deutschland den am 30.6.2006fälligen 5. Bericht E/C.12/DEU/Q/5 erst am16.9.2008 erstellt. Die UNstellten Deutschland an den sozialen Pranger.


Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurdeauf der Basis von Vorschlägen der Vereinten Nationen (UNResolution 48/134 of 20. Dezember 1993) und des EuroparatsEmpfehlung RecommendationNo. R (97) 14 errichtet. In denSchlussbemerkungen desAusschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte:Deutschland. 31/08//2001.EC. 12/1/Add.68 mahnt der Wirtschafts- undSozialrat der Vereinten Nationen dieseAufgabe an. Trotzdem wurde der erste Direktor Percy MacLean (nunwieder Richter am Verwaltungsgericht Berlin) zum Rücktrittgezwungen, da er auch Menschenrechte in Deutschland einbeziehenwollte, wie sowohl die VN und der Europarat empfohlen hatten. DieGegner empfahlen Menschenrechte im Ausland zu behandeln. (Siehe: DasDeutsche Institut für Menschenrechte - Vision und Wirklichkeit:Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten Direktorsweitergehen?).


Zur Durchsetzung von Rechten gegenüber der Verwaltung wirdder Bürger wird auf den Rechtsweg (Art. 19 Abs. 4 GG)hingewiesen. Doch deutschen Gerichten fehlt die Unabhängigkeitvon der Exekutive, ein Wesensmerkmal der Demokratie(Gewaltentrennung), umrechtsuchende Bürgern diese Menschenrechte gegen Behördenzu sichern.


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am14.4.2009 im Urteil Nr. 37374/05by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./.Hungary den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung(Informationsfreiheitsgesetze) als Menschenrecht anerkannt. Ampeinligsten ist das Fehlen vonInformationsfreiheitsgesetzen in den 5Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen,Niedersachsen und Sachsen. 125Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnernhaben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechendeVerfassungsbestimmungen, d. h. besseren Aktenzugang als 5Bundesländer.


Inzwischen haben ca. 100Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden EinwohnernInformationsfreiheitsgesetze. Info Europe und das Centre for Lawand Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landetDeutschland ganzam Schluss (Right to Information Rating:http://www.rti-rating.org/country-data/),auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten, d. h. ca.5,5 Milliarden Bürger auf der Welthaben besseren allgemeinen Informationszugang als deutsche Bürgerim Bund.


Deutschlandmöchte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumenteder öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte in denRichtlinien zum IPbürgRstreichen(Anlage 25). Am 24.3.2011 (Seite17 des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee denAntrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten deröffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 DraftGeneral Comment No. 34 on Article 19) ab (Anlage26).


Da also das deutsche Institut für Menschenrechtedaran gehindert wird Menschenrechte in Deutschland zu beobachten,habe ich meine eigenen Untersuchungen angestellt und im Internetveröffentlicht: MenschenrechtsverletzungenDeutschlands: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit,Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren. (Anlage 1:http://wkeim.bplaced.net/files/de_egmr.htm)


Das Ergebnis dieserUntersuchung ist:



Die legislative, exekutive und judikativeGewalt bietet nicht die Gewährdafür, sich jederzeit für die Menschenrechteeinzusetzen und steht nicht auf dem Boden des VERTRAGSÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, der AllgemeinenErklärung der Menschenrechte, des IPbürgR,dereuropäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte undder Chartader Grundrechte der EU. Das Bekenntnis zu den "unverletzlichenund unveräußerlichen" Menschenrechten (Artikel1 (2) GG) ist nur ein Lippenbekenntnis. Muss man wirklichnationale Souveränität so missbrauchen?


Zwar wurde das meine meisten gelesene Seite, aberkeiner der angeschrieben ca. 20 staatlichen Stellen (Bundespräsident,Bundeskanzler usw.) hat je darauf geantwortet. Folgende Stellen habennicht geantwortet:


Bundeskanzler,Bundespräsident, Bundestagspräsident,Verfassungsgericht, Menschenrechtsbeauftragterder Bundesregierung (26.10.2003),Bundesministerium der Justiz(27.10.2003), Kammeranwalt derLandesärztekammer Baden-Württemberg(28.10.2003), Ausschussfür Menschenrechte und Humanitäre Hilfe(1.11.2003, 10.4.06),Klaus Stoltenberg (BMJ), Ltd.Regierungsdirektor Detlef Brandner (RegierungspräsidiumKarlsruhe), hessischer InnenministerVolker Bouffier, hessische Kultusministerin Karin Wolff,Verwaltungsgericht Karlsruhe,Petitionsausschüsse von 12 Bundesländern,Bundesverwaltungsgericht, GermanHelsinki Committee for Human Rights, 8Bundesländer, die weiterhin das Menschenrecht derInformationsfreiheit verletzen (2006), PolizeiinspektionWilhelmshaven, Bundesjustizministerium(28.4.07), RudolfBindig (DeutschesInstituts für Menschenrechte), BotschafterDr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Dr.Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung,Jugend und Sport des Landes Brandenburg), BMJ11.8.07.


Am 18. November 2003 (Anlage 3) und21. November 2006 (Anlage 4) wurde deshalbder Menschenrechtskommissar des Europarates von mir überstrukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. DerMenschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht(Anlage2). Nun geht es um die Verwirklichung und Umsetzung seinerVorschläge:





Deshalb wurde Petitionen an den Bundestag und dieLänderparlamente und Briefe an andere Verantwortlichegeschrieben um die Vorschläge des Menschenrechtskommissars desEuroparates zu verwirklichen:






Außerdem habe ich auch an der BambergerErklärung mitgearbeitet:


Die "Bamberger Erklärung"vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalenSymposiums "Deutsche Jugendämter und EuropäischeMenschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger,Präsidentin der Konferenz der InternationalenNichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage:http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf)stellt fest:


"Im Rahmen desKinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten derJugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte,insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht aufein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Rechtauf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht aufwirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) derEuropäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".





Folgende Menschenrechte werden untersucht undMenschenrechtsverletzungen festgestellt:



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am14.4.2009 im Urteil Nr. 37374/05by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./.Hungary den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltungals Menschenrecht anerkannt. Die Entscheidung in derRechtssache Nr.37374/05 von TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRTv. Ungarn hat am 14.4.09 diese Rechtsprechung bestätigt.


Im Artikel20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" unddie "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an"(das von der gewählten Volksvertretung beschlossene) "Gesetzund (das davon abgeleitete) Recht gebunden". Damit ist auch inDeutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenndie Abgeordneten deutscher Parlamente nur wollten und was taugten.





Sind weitere Verstöße bekannt? Bitte SchreibenSie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.


PS:






Anlagen:


  1. Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_emgr.htm
  2. Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
  3. Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
  4. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
  5. Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html, http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris/iris_plus/iplus2_2005.pdf.de und http://www.article19.org/pdfs/publications/south-asia-foi-survey.pdf
  6. Jahrbuch Menschenrechte: http://www.jahrbuch-menschenrechte.de/
  7. CEED - Conseil Européen des Enfants du Divorce. Eltern, Kinder und Grosseltern, Opfer von internationalen und amtlichen Kindesentführungen
  8. Fundstellenverzeichnis: Urteile und Entscheidungen des EGMR in deutscher Sprache: http://www.egmr.org/
  9. http://www.justizskandale.de/
  10. Familienrecht: http://wkeim.bplaced.net/files/familienrecht.htm
  11. Informationsfreiheit weltweit: http://wkeim.bplaced.net/if.htm
  12. Wer ist für Mängel bei Patientenrechten verantwortlich: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
  13. Deutsche Gerichte dürfen nicht EGMR Urteile umsetzen: http://wkeim.bplaced.net/files/lg_mainz.htm
  14. http://hudoc.echr.coe.int/hudoc/default.asp?Language=en&Advanced=1 ; http://sim.law.uu.nl/SIM/CaseLaw/hof.nsf/
  15. Wer ist dafür verantwortlich, dass Deutschland bei der Informationsfreiheit zurück liegt?: http://wkeim.bplaced.net/j'accuse.htm
  16. Urteile des EGMR auf Deutsch: http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/ http://www.egmr.org/
  17. http://www.crc-watchdog.org/content/europe/violate.html, http://www.michael-hickman.org/eng/eng_docs/030604_to_ob_menzel.html http://www.systemkritik.de/bmuhl/justizverbrechen/brd_familienrecht.html
  18. Verwaltungsgerichtssache Walter Keim gegen Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04: http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde.htm
  19. EUCARS ( European Corruption Analysis and Reduction Service ): http://www.eucars.de/
  20. Toby Mendel: Freedom of Information as an Internationally Protected Human Right, http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/Mendel-627.htm
  21. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates sagt am 28.11.2003 zu, das Material zu sichten im Zusammenhang mit einem zukünftigen Besuch: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm.
  22. Keim ./. Deutschland: Antrag Nr. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
  23. Keim (II) ./. Deutschland Antrag Nr. 31583/07: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage.htm
  24. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
  25. 11.02.2011: Deutschland möchte das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte streichen: http://wkeim.bplaced.net/files/German_comments_on_Draft_General_Comment_No.34.pdf
  26. HUMAN RIGHTS COMMITTEE. DISCUSSIONS ON DRAFT GENERAL COMMENT NO. 34- MEETING NOTES (18 MARCH – 24 MARCH 2011): http://freedominfo.org/documents/HRCnotesMarch2011.pdf


Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. DieseInternetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ichweitere Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com


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