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11. Kapitel Von den verschiedenen Systemen der Gesetzgebung

Der Gesellschaftsvertrag

12. Kapitel Einteilung der Gesetze

Der Gesellschaftsvertrag

Drittes Buch

Der Gesellschaftsvertrag

Bevor wir von den verschiedenen Regierungsformen reden, wollen wir die eigentliche Bedeutung dieses Wortes, das bisher noch nicht erschöpfend erklärt ist, zu bestimmen suchen.

1. Kapitel Von der Regierung im allgemeinen

Der Gesellschaftsvertrag

2. Kapitel Von dem Prinzip, das die verschiedenen Regierungsformen begründet

Der Gesellschaftsvertrag

3. Kapitel Einteilung der Regierungen

Der Gesellschaftsvertrag

4. Kapitel Von der Demokratie

Der Gesellschaftsvertrag

5. Kapitel Von der Aristokratie

Der Gesellschaftsvertrag

6. Kapitel Von der Monarchie

Der Gesellschaftsvertrag

7. Kapitel Von den gemischten Regierungsformen

Der Gesellschaftsvertrag

8. Kapitel Nicht jede Regierungsform ist für jedes Land geeignet

Der Gesellschaftsvertrag

9. Kapitel Von den Kennzeichen einer guten Regierung

Der Gesellschaftsvertrag

10. Kapitel Vom Mißbrauche der Regierung und von ihrer Tendenz zum Verfall

Der Gesellschaftsvertrag

11. Kapitel Vom Tode des politischen Körpers

Der Gesellschaftsvertrag

12. Kapitel Wie sich die oberherrliche Macht aufrechterhält

Der Gesellschaftsvertrag

13. Kapitel Fortsetzung

Der Gesellschaftsvertrag

14. Kapitel Fortsetzung

Der Gesellschaftsvertrag

15. Kapitel Von den Abgeordneten oder Vertretern des Volkes

Der Gesellschaftsvertrag

16. Kapitel Die Einsetzung der Regierung ist kein Vertrag

Der Gesellschaftsvertrag

17. Kapitel Von der Einsetzung der Regierung

Der Gesellschaftsvertrag

12. Kapitel Einteilung der Gesetze

Der Gesellschaftsvertrag 12. Kapitel Einteilung der Gesetze

Um das Ganze anzuordnen oder dem Gemeinwesen die bestmögliche Gestalt zu geben, müssen verschiedene Beziehungen berücksichtigt werden. Zunächst, was die Wirkung des ganzen Körpers auf sich selbst betrifft, das heißt die Beziehung des Ganzen auf das Ganze oder ...

1. Kapitel Von der Regierung im allgemeinen

Der Gesellschaftsvertrag 1. Kapitel Von der Regierung im allgeme...

Ich mache den Leser im voraus darauf aufmerksam, daß dieses Kapitel mit Bedacht gelesen sein will, und daß mir die Kunst abgeht, mich Leuten, die es an Aufmerksamkeit fehlen lassen, verständlich zu machen. Jede freie Handlung hat zwei Ursachen, die zu ihrer He...

2. Kapitel Von dem Prinzip, das die verschiedenen Regierungsformen begründet

Der Gesellschaftsvertrag 2. Kapitel Von dem Prinzip, das die ver...

Um den allgemeinen Grund dieser Verschiedenheiten auseinanderzusetzen, muß ich hier das Prinzip und die Regierung unterscheiden, wie ich vorhin den Staat und das Staatsoberhaupt unterschieden habe. Der obrigkeitliche Körper kann aus einer größeren oder kleiner...

3. Kapitel Einteilung der Regierungen

Der Gesellschaftsvertrag 3. Kapitel Einteilung der Regierungen

Aus dem vorigen Kapitel hat man gesehen, weshalb man die verschiedenen Arten oder Formen der Regierungen nach der Zahl der Glieder, die sie bilden, unterscheidet; in diesem Kapitel wollen wir nun untersuchen, wie diese Einteilung vor sich geht. Das Staatsoberh...

4. Kapitel Von der Demokratie

Der Gesellschaftsvertrag 4. Kapitel Von der Demokratie

Wer das Gesetz erläßt, weiß besser als jeder andere, wie es vollzogen und ausgelegt werden soll. Es scheint demnach keine bessere Verfassung geben zu können als diejenige, in der die vollziehende Gewalt mit der gesetzgebenden verbunden ist. In gewisser Hinsich...

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Der Gesellschaftsvertrag 5. Kapitel Von der Aristokratie

Wir haben es hier mit zwei streng unterschiedenen geistigen Personen zu tun, und zwar mit der Regierung und dem Staatsoberhaupte, folglich mit zwei allgemeinen Willen, von denen der eine auf alle Bürger, der andere lediglich auf die Glieder der Regierung Bezug...

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Der Gesellschaftsvertrag 6. Kapitel Von der Monarchie

Bis jetzt haben wir den Fürsten als eine moralische und kollektive Person betrachtet, die durch die Kraft der Gesetze vereint und Trägerin der vollziehenden Gewalt im Staate ist. Jetzt haben wir diese Gewalt als in den Händen eines leiblichen, eines wirklichen...

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Der Gesellschaftsvertrag 7. Kapitel Von den gemischten Regierung...

Genau genommen, gibt es eine einfache Regierungsform nicht. Ein Alleinherrscher muß untergeordnete Beamte, und eine Volksregierung ein Oberhaupt haben. In der Verteilung der vollziehenden Gewalt gibt es deshalb stets eine Abstufung von der größeren Anzahl zur ...

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Der Gesellschaftsvertrag 8. Kapitel Nicht jede Regierungsform is...

Da die Freiheit keine Frucht aller Himmelsstriche ist, so ist sie auch nicht allen Völkern zugänglich. Je mehr man über das von Montesquieu aufgestellte Prinzip nachdenkt, desto tiefer empfindet man seine Wahrheit; je mehr man es bestreitet, desto mehr Gelegen...

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Der Gesellschaftsvertrag 9. Kapitel Von den Kennzeichen einer gu...

Wenn man ganz im allgemeinen fragt, welche Regierung die beste sei, so wirft man eine ebenso unlösbare wie unbestimmte Frage auf, oder auch, wenn man will, eine Frage, die ebenso viele richtige Lösungen hat, als es nur irgendwelche denkbare Berechnungen in den...

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Der Gesellschaftsvertrag 10. Kapitel Vom Mißbrauche der Regierun...

Gerade wie der Wille des einzelnen unaufhörlich gegen den allgemeinen Willen ankämpft, liegt auch die Regierung im unaufhörlichen Kampfe gegen die Oberherrlichkeit. Je leidenschaftlicher dieser Kampf wird, desto mehr wird die Verfassung geschädigt, und da es h...

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Der Gesellschaftsvertrag 11. Kapitel Vom Tode des politischen Kö...

Dies ist die natürliche und unvermeidliche Neigung jeder Regierung, auch wenn sie eine noch so gute Verfassung besitzt. Welcher Staat kann wohl, nachdem Sparta und Rom untergegangen sind, auf einen ewigen Bestand rechnen? Wollen wir eine dauerhafte Gründung vo...

12. Kapitel Wie sich die oberherrliche Macht aufrechterhält

Der Gesellschaftsvertrag 12. Kapitel Wie sich die oberherrliche ...

Da das Staatsoberhaupt keine andere Macht hat als die gesetzgebende Gewalt, so wirkt es nur durch Gesetze, und da die Gesetze nichts anderes als authentische Kundgebungen des allgemeinen Willens sind, so kann das Staatsoberhaupt nur wirken, wenn das Volk versa...

13. Kapitel Fortsetzung

Der Gesellschaftsvertrag 13. Kapitel Fortsetzung

Es genügt nicht, daß das versammelte Volk die Staatsverfassung einmal durch die Bestätigung eines Gesetzbuches festgesetzt, auch nicht, daß es eine bleibende Regierung eingeführt oder ein für allemal für die Wahl der Behörden Vorkehrungen getroffen hat, sonder...

14. Kapitel Fortsetzung

Der Gesellschaftsvertrag 14. Kapitel Fortsetzung

In dem Augenblicke, wo das Volk als oberherrlicher Körper gesetzmäßig versammelt ist, ruht jegliche Befehlsgewalt der Regierung, ist die vollziehende Gewalt aufgehoben und die Person des geringsten Bürgers ebenso heilig und unverletzlich wie die des höchsten S...

15. Kapitel Von den Abgeordneten oder Vertretern des Volkes

Der Gesellschaftsvertrag 15. Kapitel Von den Abgeordneten oder V...

Sobald der Staatsdienst aufhört, die Hauptangelegenheit der Bürger zu sein, und sie ihm lieber mit ihrem Gelde als mit ihrer Person dienen, ist der Staat schon seinem Untergange nahe. Zum Kampfe schicken sie Miettruppen und bleiben zu Hause, zur Beratung ernen...

16. Kapitel Die Einsetzung der Regierung ist kein Vertrag

Der Gesellschaftsvertrag 16. Kapitel Die Einsetzung der Regierun...

Sobald die gesetzgebende Gewalt einmal vollkommen gegründet ist, gilt es, die vollziehende Gewalt ebenfalls festzusetzen; denn letztere, die durch ihre Verfügungen nur auf einzelne wirkt, teilt nicht das Wesen der ersteren und ist von ihr von Natur verschieden...

17. Kapitel Von der Einsetzung der Regierung

Der Gesellschaftsvertrag 17. Kapitel Von der Einsetzung der Regi...

Wie muß man denn nun den Akt, durch den die Regierung eingesetzt wird, auffassen? Ich will zunächst bemerken, daß es ein zusammengesetzter oder aus zwei anderen bestehender Akt ist, und zwar dem Erlaß des Gesetzes und seinem Vollzug. Durch die erste beschließt...

18. Kapitel Mittel, den Usurpationen der Regierungen vorzubeugen

Der Gesellschaftsvertrag 18. Kapitel Mittel, den Usurpationen de...

Zur Bestätigung der im sechzehnten Kapitel aufgestellten Behauptungen geht aus diesen Erläuterungen klar hervor, daß der Akt der Regierungseinsetzung kein Vertrag, sondern ein Gesetz ist, daß die Träger der vollziehenden Gewalt nicht die Herren, sondern die Di...

1. Kapitel Der allgemeine Wille ist unzerstörbar

Der Gesellschaftsvertrag 1. Kapitel Der allgemeine Wille ist unz...

Solange mehrere vereinigte Menschen sich als einen einzigen Körper betrachten, haben sie nur einen einzigen Willen, der die gemeinsame Erhaltung und die allgemeine Wohlfahrt zum Gegenstande hat. Dann sind alle Triebfedern des Staates kräftig und einfach, und s...