Wer sind die Wahren Reichsbürger Wer sind die Wahren Reichsbürger View attachment 2436 Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre [„Nürnberger Gesetze“], 15. September 1935, und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935 § 2 (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen. (2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben. (3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze. § 3 Nur der Reichsbürger kann als Träger der vollen politischen Rechte das Stimmrecht in politischen Angelegenheiten ausüben und ein öffentliches Amt bekleiden. Der Reichsminister des Inneren oder die von ihm ermächtigte Stelle kann für die Übergangszeit Ausnahmen für die Zulassung zu öffentlichen Ämtern gestatten. Die Angelegenheiten der Religionsgesellschaften werden nicht berührt Demos dämonisieren Menschen, sodass staatliche Repressionsmaßnahmen gegen die gemachten dämonisierten Menschen angewendet werden. Sowas nennt man auch Anstiftung zum Staatsterrorismus. Somit muss man davon ausgehen das Demos ein Verfassungsfeind aller Menschen ist, die mit dem Grundgesetzt leben. Wilking Dirk auch wenn die Bezeichung Demos (griechisch δῆμος dēmos, meist als „Staatsvolk“ aufgefasst oder selbst ihm Soziologischen Begriff – Demos einen politischen und rechtlichen Begriff von Volk bezeichnet wird ist die o.g. Demos bestimmt nicht Volksfreundlich auserdem wie kann es sein das der Begriff Demos von einem Verein verwendet werden kann wenn es rechtlich Volk bezeichnet denn ich glaube nicht das alle Völker zu dem Verein gehören können Meiner Meinung nach verschandelt der Verein Demos .e.V Brandenburgischen Institut für Gemeinwesenberatung denn Begriff im ganzen   Deutscher Bundestag Drucksache 18/5033 vom 27.5.2015 – Anfrage der Fraktion DIE LINKE über den Fortbestand des Deutschen Reiches ist auf Seite 458 in „das Gesetz Roms“ enthalten. Das Gesetz Rom https://amzn.to/2R0wE4U Weiter zum Thema Reichsbürger Auszug aus dem Buch Heinz Rühmann, 1902-1994 der Schauspieler und sein Jahrhundert Heinz Rühmann, 1902-1994 der Schauspieler und sein Jahrhundert Seite 158 Auszug : Dagegen war Joseph Goebbels begeistert. Einen «entzückenden Lustspielfilm»^® nannte er den Außenseiter \n seinem Tagebuch. Es ist dort die erste Erwähnung von Rühmann, der damit in das Blickfeld des Propagandaministers geraten war. Bis Anfang Januar 1936 hatte es gedauert. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wurde alles, was er tat, ge¬ nau beobachtet. Goebbels selbst führte Buch und unterzog die neu¬ en Rühmann-Filme seiner kritischen Prüfung. Den privaten Kontakt zu dem von ihm mehr und mehr geschätzten Star mied er aber – noch. Denn noch hatte Heinz Rühmann eine jüdische Ehefrau. Mit dem Erlaß der Nürnberger Gesetze am 15. September 1935 waren Juden in Deutschland zu Menschen zweiter Klasse geworden. Ausnahmerege¬ lungen für Kriegsveteranen und Beamte, die vor 1914 ihren Dienst be¬ gonnen hatten, galten nicht mehr. Nur wer keine jüdischen Vorfahren hatte, konnte werden. Alle anderen wurden zu ohne politische Rechte herabgestuft. Jüdische und nicht-jüdische Deutsche durften nicht mehr heiraten. Aber bereits bestehende Ehen blieben davon unberührt. Scheidungen waren aller¬ dings erwünscht. Wer das nicht wollte, der mußte mit Sanktionen rechnen. Für Heinz Rühmann bedeutete die Weigerung, daß seine Mitgliedschaft in der Reichsfilmkammer ruhte. Er konnte nur mit ei¬ ner Sondererlaubnis von Goebbels Weiterarbeiten. Wo er mit seinem Tourneetheater auftrat, mußte er damit rechnen, attackiert zu wer¬ den. In Oldenburg zum Beispiel wurde nur einen Tag nach dem In¬ krafttreten der Nürnberger Gesetze sein Gastspiel vom Oberbürger¬ meister und dem Intendanten des Landestheaters abgesetzt – mit der Begründung, daß Störungen zu befürchten seien. Denn die Ankündi¬ gungsplakate waren mit einem Text überklebt worden, der gegen Ma¬ ria Rühmann hetzte. Auszug: Die Glocke 2.1916-17, Hefte 28-53 ohio Die Glocke 2.1916-17, Hefte 28-53 ohio Die Gewerkschaften und das bürgerl. Dienstpflichtgesetz. Die Dienstpflicht beschränkt sich also nicht nur auf die männlichen Reichsbürger, sondern sie dehnt sich auf die gesamte deutsche Volkswirtschaft aus. Ihr Zweck ist, das Leben hinter der Front in den Dienst der einen einzigen großen Sache der deutschen Gegenwart zu stellen: des siegreichen Durchhaltens im Kampfe um die Existenz des Reiches.​ Auszug: Karl Marx, Friedrich Engels Werke. Karl Marx, Friedrich Engels Werke Die Rolle der Gewalt in der Geschichte Dieser sich mächtig hebenden Industrie und dem sich an sie knüpfenden Handel aber mußte die deutsche Kleinstaaterei mit ihren vielfachen ver- schiednen Handels- und Gewerbegesetzgebungen bald eine unerträgliche Fessel werden. Alle paar Meilen weit ein andres Wechselrecht, andre Be¬ dingungen bei Ausübung eines Gewerbes, überall, aber überall andre Schi¬ kanen, bürokratische und fiskalische Fußangeln, ja oft noch Zunftschranken, gegen die nicht einmal eine Konzession half! Und dazu die vielen verschied- nen Heimatgesetzgebungen13711 und Aufenthaltsbeschränkungen, die es den Kapitalisten unmöglich machten, disponible Arbeitskräfte in genügen¬ der Zahl auf die Punkte zu werfen, wo Erz, Kohle, Wasserkraft und andre Naturbegünstigung die Anlage von industriellen Unternehmungen gebot! Die Fähigkeit, die massenhafte Arbeitskraft des Vaterlands ungehindert aus¬ zubeuten, war die erste Bedingung der industriellen Entwicklung; überall aber, wo der patriotische Fabrikant Arbeiter von allen Enden zusammen¬ zog, stemmte sich Polizei und Armenverwaltung gegen die Niederlassung der Zuzügler. Ein deutsches Reichsbürgerrecht und volle Freizügigkeit für alle Reichsbürger, eine einheitliche Handels- und Gewerbegesetzgebung, das waren nicht mehr patriotische Phantasien überspannter Studenten, das waren jetzt notwendige Lebensbedingungen der Industrie. ​ Auszug: Birthelm Michael Komm Heim Ins Reich Handbuch Zur Befreiung Birthelm Michael Komm Heim Ins Reich Handbuch Zur Befreiung BEGRIFFSDEFINITIONEN UND ERLÄUTERUNGEN Gleichzeitig ist den J. das Hissen der Hakenkreuzflagge als der deutschen Reichsflagge und das Zeigen der deutschen Reichsfarben verboten, das Zeigen der → jüdischen Farben (Bd. 21) gestattet worden; das → Reichsbürgergesetz (Bd. 21) versagt den J. das deutsche Reichsbürgerrecht und gesteht ihnen den Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit zu.​ Auszug: DEUTSCH-AMERIKA SAMSTAG, den 4. FEBRUAR . 1922. DEUTSCH-AMERIKA SAMSTAG, den 4. FEBRUAR . 1922. Es ist wahrscheinlich, dass der deutsche Reichsbürger noch in diesem Jahre zur Wahl eines Reichspräsidenten aufgerufen wird, aber es liegt im Bereich der Möglichkeit, Dass ihm bei der Wahl diesmal die Qual erspart bleibt — der Name Eberts steht so sehr im Vordergrund aller Kandidaturen, dass hinter ihm alle anderen Namen verblassen. Die Rechtsparteien haben, nachdem ihnen Kandidaturen wie Ludendorff, Helfferich ) der Hergt in ihrer Unmöglichkeit klar geworden, etwas von Kahr, dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten verlauten lassen, aber nur wenige nehmen dieses Gerücht ernst. Die Demokraten haben den Namen des württembergischen Staatspräsidenen Hieber in die Eörterung geworfen. Ein guter Kandidat, dem indessen die reichsdeutsche Popularität fehlt. . .in Norddeutschand ist er völlig unbekannt. Neuerdings ist auch von Admiral Scheer als Bewerber um das Präsidentenamt die Rede; der Sieger in er Schlacht am Skageragk hätte jedenfalls die Popularität für sich. Als Aussenseiter gegen sich Freunde der Bodenreform für Dr. Damaschke in’s Zeug. Was dieser Mann auf em Gebiete der Bodenreform bis 1918 als Propagandist geleistet hat, verdient hohes Lob; aber als Politiker und Staatsmann ist er unbewandert.​ Auszug : Betrachtungen eines Unpolitischen Betrachtungen eines Unpolitischen Um den Sinn und Geist deutscher Bürgerlichkeit, sagte ich, sei es mir hier zu tun. Es ist mir zu tun um die Wiederherstellung des Begriffs »Bürger« selbst in seiner Reinheit und Würde, nachdem er von einem Literatentum, das in übersetzter Begriffs¬ welt lebt und webt, aufs schmählichste verderbt worden. In Wahrheit ist das Wort »Bürger« als Lieblingsschimpfwort un¬ serer Literatenschaft, mit Wagner zu reden, »in Deutschland ein durchaus übersetztes Wesen«. Es ist die mechanisch-lite¬ rarische Übersetzung des französischen bourgeois, wie die Pa¬ riser boheme, das romantische Zigeunertum von 1830, ihn sah und meinte: des großen Amusischen, Engherzigen und auf Nützlichkeit Bedachten, welcher gerade gut genug dazu war, durch den Anblick seiner kümmerlich gravitätischen Sattheit der Sammetflausherrlichkeit des artistischen Libertins immer neue Lust an sich selber einzuflößen. Die deutsche Romantik besaß kein allgemein akzeptiertes Wort, das dem französischen »bohemien« entsprochen hätte. Und was das Wort »bour¬ geois« betrifft, so ist es freilich durch das kapitalistische Zeit alter internationalisiert worden, aber es mit »Bürger« zu über¬ setzen, ist ein Literatenunfug. Die deutsche Romantik sprach vom »Philister«; aber Bürger und Philister: das ist nicht nur ein Unterschied, es ist ein Gegensatz. Denn der Philister ist der wesentlich unromantische Mensch; zur deutschen Bürger¬ lichkeit aber gehört unverbrüchlich ein romantisches Element: der Bürger ist romantischer Individualist, denn er ist das gei¬ stige Produkt einer überpolitischen oder doch vorpolitischen Epoche, einer Humanitätsepoche, in der, wie Turgenjew in seiner »Faust«-I werden. Alle anderen wurden zu ohne politische Rechte herabgestuft. Jüdische und nicht-jüdische Deutsche durften nicht mehr heiraten. Aber bereits bestehende Ehen blieben davon unberührt. Scheidungen waren aller¬ dings erwünscht. Wer das nicht wollte, der mußte mit Sanktionen rechnen. Für Heinz Rühmann bedeutete die Weigerung, daß seine Mitgliedschaft in der Reichsfilmkammer ruhte. Er konnte nur mit ei¬ ner Sondererlaubnis von Goebbels Weiterarbeiten. Wo er mit seinem Tourneetheater auftrat, mußte er damit rechnen, attackiert zu wer¬ den. In Oldenburg zum Beispiel wurde nur einen Tag nach dem In¬ krafttreten der Nürnberger Gesetze sein Gastspiel vom Oberbürger¬ meister und dem Intendanten des Landestheaters abgesetzt – mit der Begründung, daß Störungen zu befürchten seien. Denn die Ankündi¬ gungsplakate waren mit einem Text überklebt worden, der gegen Ma¬ ria Rühmann hetzte. Auszug: Die Glocke 2.1916-17, Hefte 28-53 ohio Die Gewerkschaften und das bürgerl. Dienstpflichtgesetz. Die Dienstpflicht beschränkt sich also nicht nur auf die männlichen Reichsbürger, sondern sie dehnt sich auf die gesamte deutsche Volkswirtschaft aus. Ihr Zweck ist, das Leben hinter der Front in den Dienst der einen einzigen großen Sache der deutschen Gegenwart zu stellen: des siegreichen Durchhaltens im Kampfe um die Existenz des Reiches. Auszug: Karl Marx, Friedrich Engels Werke. Die Rolle der Gewalt in der Geschichte Dieser sich mächtig hebenden Industrie und dem sich an sie knüpfenden Handel aber mußte die deutsche Kleinstaaterei mit ihren vielfachen ver- schiednen Handels- und Gewerbegesetzgebungen bald eine unerträgliche Fessel werden. Alle paar Meilen weit ein andres Wechselrecht, andre Be¬ dingungen bei Ausübung eines Gewerbes, überall, aber überall andre Schi¬ kanen, bürokratische und fiskalische Fußangeln, ja oft noch Zunftschranken, gegen die nicht einmal eine Konzession half! Und dazu die vielen verschied- nen Heimatgesetzgebungen13711 und Aufenthaltsbeschränkungen, die es den Kapitalisten unmöglich machten, disponible Arbeitskräfte in genügen¬ der Zahl auf die Punkte zu werfen, wo Erz, Kohle, Wasserkraft und andre Naturbegünstigung die Anlage von industriellen Unternehmungen gebot! Die Fähigkeit, die massenhafte Arbeitskraft des Vaterlands ungehindert aus¬ zubeuten, war die erste Bedingung der industriellen Entwicklung; überall aber, wo der patriotische Fabrikant Arbeiter von allen Enden zusammen¬ zog, stemmte sich Polizei und Armenverwaltung gegen die Niederlassung der Zuzügler. Ein deutsches Reichsbürgerrecht und volle Freizügigkeit für alle Reichsbürger, eine einheitliche Handels- und Gewerbegesetzgebung, das waren nicht mehr patriotische Phantasien überspannter Studenten, das waren jetzt notwendige Lebensbedingungen der Industrie.​ Auszug: Birthelm Michael Komm Heim Ins Reich Handbuch Zur Befreiung BEGRIFFSDEFINITIONEN UND ERLÄUTERUNGEN Gleichzeitig ist den J. das Hissen der Hakenkreuzflagge als der deutschen Reichsflagge und das Zeigen der deutschen Reichsfarben verboten, das Zeigen der → jüdischen Farben (Bd. 21) gestattet worden; das → Reichsbürgergesetz (Bd. 21) versagt den J. das deutsche Reichsbürgerrecht und gesteht ihnen den Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit zu. Auszug: DEUTSCH-AMERIKA SAMSTAG, den 4. FEBRUAR . 1922. Es ist wahrscheinlich, dass der deutsche Reichsbürger noch in diesem Jahre zur Wahl eines Reichspräsidenten aufgerufen wird, aber es liegt im Bereich der Möglichkeit, Dass ihm bei der Wahl diesmal die Qual erspart bleibt — der Name Eberts steht so sehr im Vordergrund aller Kandidaturen, dass hinter ihm alle anderen Namen verblassen. Die Rechtsparteien haben, nachdem ihnen Kandidaturen wie Ludendorff, Helfferich ) der Hergt in ihrer Unmöglichkeit klar geworden, etwas von Kahr, dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten verlauten lassen, aber nur wenige nehmen dieses Gerücht ernst. Die Demokraten haben den Namen des württembergischen Staatspräsidenen Hieber in die Eörterung geworfen. Ein guter Kandidat, dem indessen die reichsdeutsche Popularität fehlt. . .in Norddeutschand ist er völlig unbekannt. Neuerdings ist auch von Admiral Scheer als Bewerber um das Präsidentenamt die Rede; der Sieger in er Schlacht am Skageragk hätte jedenfalls die Popularität für sich. Als Aussenseiter gegen sich Freunde der Bodenreform für Dr. Damaschke in’s Zeug. Was dieser Mann auf em Gebiete der Bodenreform bis 1918 als Propagandist geleistet hat, verdient hohes Lob; aber als Politiker und Staatsmann ist er unbewandert.​ Auszug : Betrachtungen eines Unpolitischen Um den Sinn und Geist deutscher Bürgerlichkeit, sagte ich, sei es mir hier zu tun. Es ist mir zu tun um die Wiederherstellung des Begriffs »Bürger« selbst in seiner Reinheit und Würde, nachdem er von einem Literatentum, das in übersetzter Begriffs¬ welt lebt und webt, aufs schmählichste verderbt worden. In Wahrheit ist das Wort »Bürger« als Lieblingsschimpfwort un¬ serer Literatenschaft, mit Wagner zu reden, »in Deutschland ein durchaus übersetztes Wesen«. Es ist die mechanisch-lite¬ rarische Übersetzung des französischen bourgeois, wie die Pa¬ riser boheme, das romantische Zigeunertum von 1830, ihn sah und meinte: des großen Amusischen, Engherzigen und auf Nützlichkeit Bedachten, welcher gerade gut genug dazu war, durch den Anblick seiner kümmerlich gravitätischen Sattheit der Sammetflausherrlichkeit des artistischen Libertins immer neue Lust an sich selber einzuflößen. Die deutsche Romantik besaß kein allgemein akzeptiertes Wort, das dem französischen »bohemien« entsprochen hätte. Und was das Wort »bour¬ geois« betrifft, so ist es freilich durch das kapitalistische Zeit alter internationalisiert worden, aber es mit »Bürger« zu über¬ setzen, ist ein Literatenunfug. Die deutsche Romantik sprach vom »Philister«; aber Bürger und Philister: das ist nicht nur ein Unterschied, es ist ein Gegensatz. Denn der Philister ist der wesentlich unromantische Mensch; zur deutschen Bürger¬ lichkeit aber gehört unverbrüchlich ein romantisches Element: der Bürger ist romantischer Individualist, denn er ist das gei¬ stige Produkt einer überpolitischen oder doch vorpolitischen Epoche, einer Humanitätsepoche, in der, wie Turgenjew in seiner »Faust«-I