Weltmarkt und die Herrschaft der falschen Freiheit 15 Nationalismus als zentrale Ideologie und › objektive Gedankenform ‹ staatsbürgerlicher Kollektive Die Konjunkturen des Weltmarkts treffen die Menschen jederzeit als Bürger eines Staats. Von der Konkurrenzfähigkeit der nationalen Verwertungszone hängen Bildungschancen, Arbeitsplätze, ökonomisches Wachstum, öffentliche Dienste und staatliche Transferleistungen ab. Diese objektive Abhängigkeit des Individuums vom Schicksal ›seines‹ Staates in der Weltmarktkonkurrenz vermittelt sich dem Alltagsbewusstsein als selbstverständliche und unhintergehbare Voraussetzung individueller Existenz. Dieser gesellschaftlich produzierte Schein einer ›naturwüchsigen‹ Zusammengehörigkeit von Individuum und Staat stiftet eine gefühlte Gewissheit nationaler Identität. In tausend ideologische Refl exe gebrochen, tönt sie noch die persönlichste Wahrnehmung nationalfarben: Kunst und Kultur, Sporterfolge, Wachstumsraten, Entführungsopfer und Bildungsmiseren – sie alle werden zu Aspekten einer national schematisierten Aufteilung der Welt in ›Eigenes‹ und ›Fremdes‹. In Europa gleichen sich historisch unterschiedene Begründungsmuster des Nationalen immer mehr an. Weder gilt in Frankreich ein lupenrein ›republikanischer ‹ Nationalismus, der alleine nach Geburtsort und politischem Bekenntnis diskriminiert, noch herrscht in Deutschland derzeit ein ausgeprägt völkisch-rassistisches, an der Ideologie biologischer Abstammungsgemeinschaft orientiertes Ausschlusskriterium. Die ökonomische Integration Europas als barrierefreie Wachstumszone des Kapitals hat einen länderübergreifenden, pragmatischen Wohlstandschauvinismus entstehen lassen, der vor allem die geographischen und ideologischen Außengrenzen argwöhnisch überwacht. Doch die Identifi kation mit der Nation bleibt ein automatisches Bedürfnis der kapitalistisch vereinzelten Individuen. Denn der Nationalstaat – die Nationalökonomie, deren abhängige Elemente sie sind – ist nach wie vor ihr wesentlicher Vergesellschaftungszusammenhang. 10 Wie die Ideologien von ›Rasse‹, Geschlecht, Kultur und Religion ist auch nationale Identität keine strategisch gewählte oder eingefl üsterte Weltanschauung. Nationale Identifi kation entsteht längst nicht mehr als ideologische Vision freiheitlicher Selbstermächtigung zur politischen Souveränität. Sondern als unwillkürliche Reaktion auf die grundlegenden Bedrohungslagen bürgerlicher Individualität unterm ständigen Verwertungsdruck. Das Bedürfnis nach einer versichernden Identität antwortet auf die überall greifbare Ohnmacht des Individuums angesichts übermächtiger Konjunkturen der global intensivierten Konkurrenz. Als Projektionsfl äche ursprünglicher und daher ›echter‹, krisenfreier Identität gewährt die Identifi kation mit der Nation eine trügerische Entlastung von den ständig latenten Krisen und Kränkungen kapitalistischer Vergesellschaftung. Daher das allgegenwärtige Interesse für nationale ›Ursprünge‹ in den Tiefen der Geschichte. Nationalgeschichtsschreibung antwortet auf ein spezifi sch bürgerlich-kapitalistisches Identitätsbegehren. Der im Kapitalismus jederzeit latent bedrohte und von widersprüchlichen Zwängen gequälte Bürger sucht hier Anhaltspunkte einer von alters her versicherten, unzweifelhaften und widerspruchsfreien Zusammengehörigkeit. Befriedigung fi ndet er nicht nur an Imaginationen historischer Größe ›seiner‹ Nation, sondern ebensogut und sogar noch besser an deren historischen Niederlagen. Jede Nationalgeschichtsschreibung beinhaltet Erzählungen vorgeblich ›gemeinsam‹ ertragenen Leids. Denn Leidensgenossenschaft ist die beste Garantie der so sehr vermissten wie ersehnten Eintracht. Und es ist diese Sehnsucht, die die historische Imagination des Nationalismus leitet. Selbst wo nationale Identität nur als diffuses ›Gefühl‹ oder pseudoironisch gebrochen gepfl egt wird, ist ihr ideologischer Ertrag unvermindert: der Anspruch und die Gewissheit unverbrüchlicher Zusammengehörigkeit. Die Euphorie der nationalen Gemeinschaft bildet ein ideologisch versöhnendes Gegengewicht zum notwendigen Argwohn, mit dem sich bürgerliche Individuen in ihrer alltäglichen Konkurrenz begegnen müssen. Dass sich diese Gemeinschaftssehnsucht immer noch und immer wieder an Symbolen der Nation entzündet, refl ektiert nur die ungebrochene Abhängigkeit des Individuums vom Weltmarktschicksal ›seines‹ staatlichen Verwertungszusammenhangs. In rituellen Akten nationaler Kommunion überspringen bürgerliche Individuen ihre gesellschaftliche Konkurrenz, und genießen sich als die Schicksalsgemeinschaft, die sie in der übergeordneten Weltmarktkonkurrenz der Nationalökonomien auch tatsächlich sind. Im Gegensatz zu ihrer tatsächlichen privaten Vereinzelung und Ohnmacht erleben sie sich als kollektiv handlungsfähig. Als ideologische Refl exionsform des überdauernden und unausweichlichen Konkurrenzzwangs, unter dem bürgerliche Staaten und Individuen ihr Dasein fristen, ist auch das Gefühl nationaler Identität eine überdauernde und zwanghafte Haltung. Und analog zur ständigen Mobilisierung in der gesellschaftlichen Konkurrenz ist auch nationale Identifi zierung als umfassendes und ständig erneuerungsbedürftiges System organisiert. Beständig werden symbolträchtige Indizien nationaler Leistungsfähigkeit und sittlicher Überlegenheit ausgewertet, von den Wirtschaftsdaten über Sportresultate bis zum Ansehen der Landsleute in der Welt. Im Zentrum dieses symbolischen Universums steht der Staat. Denn erst die Identifi kation mit der souveränen Macht des Gewaltmonopolisten verspricht, die dauernde Erfahrung individueller Ohnmacht zu überwinden, von der im Kapitalismus nicht einmal Privilegierte und Glückspilze zuverlässig verschont bleiben. Sie verspricht Teilhabe an dessen Machtvollkommenheit jenseits der ausweglosen Zwänge täglicher Verwertung. (Das ist auch schon die ganze Erklärung der klassenübergreifenden Begeisterung für Nationalmannschaften und für Staatsfl aggen, die sich staatsbürgerliche Idioten umhängen oder ins Gesicht malen – eine moderne Form magischer Identifi kation, die der Kapitalismus selbst provoziert.) Angesichts der strukturellen Vergesellschaftungskonfl ikte des Kapitalismus äussert sich in der Ideologie nationaler Identität ein Anspruch auf Anerkennung und Teilhabe. Der Staat soll konkret gewährleisten, was er als politisches Subjekt der kapitalistischen Reproduktionsordnung nur formell garantieren kann, aber jederzeit machtvoll und unausweichlich gegen das Individuum durchsetzt: Er soll reale Gleichheit garantieren, wo er seiner Funktion gemäß nur formelle Rechtsgleichheit durchsetzen kann. Er soll die tatsächliche, materielle Anerkennung der Person garantieren, und nicht nur die formelle Anerkennung der Rechtspersönlichkeit, die in der Konkurrenz immer wieder durchgestrichen wird. Er soll wirklichen Schutz garantieren vor den Fährnissen der unerbittlichen ökonomischen Konkurrenz, die er als ›ideeller Gesamtkapitalist‹ doch selbst aufrecht erhält. – Der Staat wird als Gewährleistungsinstanz nationaler Ansprüche angerufen, weil seine Macht tatsächlich souverän erscheint. Die nationalistische Forderung exklusiver Fürsorge setzt damit auf eine hoheitliche, d.h. außerökono mische Garantie privilegierter Ansprüche. In den Konjunkturen der Konkurrenz erscheint sie als einzig verlässlicher Schutz. Da jeder Bürger seine Abhängigkeit vom staatlichen Kollektiv an den nationalökonomischen Konjunkturdaten und den Kennziffern des Staatshaushalts ablesen kann, hat er allen Grund, die Zumutungen des nationalen Wettbewerbserfolgs und der staatlichen Mobilisierung des nationalen Humankapitals als patriotische Pfl ichten anzuerkennen. Staat und verstaatlichtes Individuum teilen hier ein Wettbewerbsinteresse, und ziehen deshalb bevölkerungspolitisch in der Regel am gleichen Strang. Zudem lehrt die gesellschaftliche Wirklichkeit des Privateigentums, dass Anerkennung, Daseinssicherheit und die Garantie eines guten Lebens, auf die jeder demokratische Nationalist einen verallgemeinerten Anspruch erhebt, nur als stets gefährdete Privilegien zu haben sind. Die nationalistische Forderung nach garantierter Teilhabe läuft also darauf hinaus, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu beschränken, und die Pfl ichten der Zugehörigkeit zu erhöhen. Der staatsbürgerliche Nationalismus verhält sich damit ausschließend wie das Privateigentum, nur jenseits der Willkür des Marktes. Das Aggressive der nationalen Anspruchshaltung refl ektiert auch die im Kapitalismus jederzeit mögliche Erfahrung, dass ›ehrliche Arbeit‹ in der Konkurrenz buchstäblich ›nichts gilt‹ –, dass sie sich im Wettbewerb nicht bewährt, und damit im Sinne des Kapitals schlicht wertlos ist. In dieser wiederkehrenden, strukturellen Bedrohungslage kapitalistischer Vergesellschaftung scheint der Staat als Hüter von Recht und Gesetz berufen, für ›Gerechtigkeit‹ zu sorgen. Mit seinen überlegenen Machtmitteln soll er die kränkende und quälende Wahrnehmung überwinden, in der kapitalistischen Konkurrenz trotz voller Leistungsbereitschaft um den ›gerechten Verdienst‹ gebracht, also ständig betrogen und übervorteilt zu werden. Im nationalistischen Umkehrschluss erscheint jedes Einkommen, das nicht mühevoll erarbeitet wurde, als Schmarotzerei. Radikale Staatsbürger leiten daraus das Recht und sogar die Pfl icht ab, solche ›Schmarotzer‹ auszugrenzen und anzugreifen. Liberale Demokraten nehmen dafür den Staat in die Pfl icht. Die wiederkehrenden rassistischen Exzesse der Mobs von Rostock-Lichtenhagen bis Johannesburg sind also ein wiederkehrendes Moment der Ideologie nationaler Identität. Im Pogrom defi niert der nationalistische Mob nicht primär sein Außen, sondern sich selbst als anspruchsberechtigt. Er sprengt die Aufl agen des bürgerlichen Rechts, und überführt den endlosen Konkurrenzzwang des Kapitalismus in eine handfeste Entscheidungsschlacht. Auch der tolerante Alltagsnationalismus des Bürgers gewinnt seine Energie und Befriedigung aus dem Versprechen, die ausweglosen Zumutungen kapitalistischer Konkurrenz innerhalb eines nationalen (oder wenigstens ethnischen) Kollektivs der Gleichen und Gleichberechtigten einzufrieden, in dem Überleben und Anerkennung nicht jeden Tag aufs Neue erkämpft werden müssen. Nationale Identität ist also eine allgemeine, objektive Gedankenform kapitalistischer Vergesellschaftung, ein einheitliches, aus struktureller Bedrohung geborenes Bedürfnis. Sie reproduziert die Konfl ikte, denen sie sich verdankt. 5 Ungleichheit und Herrschaft unpersönlicher Zwänge als Inhalt bürgerlicher › Freiheit ‹ und › Gleichheit ‹ Eine grundlegende Funktion des Staats besteht also darin, den gesellschaftlichen Verkehr der Menschen als freier und gleicher Privateigentümer zu garantieren. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen Freiheit und Gleichheit an der Spitze der Grundrechte, gleich hinter der Menschenwürdegarantie in Artikel 1. Doch Freiheit und Gleichheit werden nicht materiell gewährleistet, sondern formell bestimmt: über die freie und gleiche Rechtspersönlichkeit der Individuen als Privateigentümer. In ihrem konkreten ökonomischen Verkehr dagegen haben die Menschen offensichtlich ungleiche Konkurrenzvoraussetzungen, und sind in ihren Entscheidungen dauernd irgendwelchen Zwängen unterworfen. Kurz gesagt: Die Garantie des Privateigentums ermöglicht es den zu Konkurrenzsubjekten vereinzelten Menschen, über ihre jeweiligen Güter frei zu verfügen. Zugleich zwingt sie die staatliche Eigentumsgarantie zur Anerkennung der Güter anderer als fremden Besitz und als Waren. Eigentum ist zuerst der Ausschluss aller vom gesellschaftlich produzierten Reichtum – und von den Arbeitsmitteln, mit denen dieser gesellschaftliche Reichtum produziert wurde. Diesen Ausschluss gesellschaftlicher Verfügung über gesellschaftlich notwendige Ressourcen kann deren jeweiliger Eigentümer zu seinem materiellen Vorteil ausnutzen: durch Einräumung einer Benutzungserlaubnis (›zur Miete‹), oder durch Verkauf. Folge des Privateigentums ist, dass nur zahlungskräftige Bedürfnisse gedeckt werden. In einer kapitalistischen Gesellschaft kann somit gleichzeitig Mangel und Überfl uss an allem herrschen. Unter Voraussetzung des Privateigentums räumt die staatlich garantierte allgemeine Vertrags- und Handlungsfreiheit allen Bürgern die Möglichkeit ein, mit ihren jeweiligen Mitteln ihren ökonomischen Erfolg zu suchen. Diese Möglichkeit ist gleichzeitig ein unumgänglicher Zwang. Die Menschen sind für ihren Erfolg selbst zuständig, und müssen ihn gegen einander erringen. Das ist die positive (im Sinne von gültige) Bestimmung bürgerlicher Freiheit. Diese Freiheit wird durch die erzwungene Anerkennung anderer, feindlich konkurrierender Privatinteressen begrenzt. Da alle Bürger gezwungen sind, mit ihren Mitteln um einen privaten Anteil am gesellschaftlichen Reichtum zu konkurrieren, müssen sie für ihr Vorankommen stets auch gleichlautende Interessen anderer schädigen. ›Autonomie‹ bedeutet in der kapitalistischen Gesellschaft eben doch nicht, daß man tun kann, was man will oder was man vernünftigerweise tun sollte. Sie bedeutet im Wesentlichen, dass man jederzeit einen legalen Vertrag abschließen, d.h. eine Geschäftsbeziehung eingehen kann (und zum Überleben auch muss) – sofern sich nur jemand fi ndet, der selbst ein privates Interesse an diesem Geschäft hat.2 Formal ist die staatliche Garantie von Freiheit und Gleichheit, weil sie von allen materiellen Abhängigkeiten und Ungleichheiten absieht, insbesondere von der Stellung der Individuen im Produktionsprozess: Genau so, wie es einem Industriellen grundsätzlich untersagt ist, im beheizten U-Bahnhof zu übernachten, ist es einem Obdachlosen grundsätzlich erlaubt, ein multinationales Unternehmen zu kaufen. Und beiden ist prinzipiell gleichermaßen verboten, ein Monopol 2 Juristisch wird bereits der Kauf bzw. Verkauf einer Semmel als Vertragsverhältnis gefasst zu bilden – es sei denn ein staatlicher Souverän erkennt darin ausnahmsweise ein ›nationales Interesse‹.3 Gegenüber besonderen privaten Wettbewerbsinteressen bleibt der Staat also neutral. Als Sachwalter eines allgemeinen Rechts garantiert er lediglich die für alle gleichen Rahmenbedingungen der Kapitalverwertung auf seinem Territorium. Seine Neutralität soll die Entwicklung der kapitalistischen Nationalökonomie als ganzer sichern, von der er als Steuerstaat zugleich selbst abhängig ist. Deshalb hat er durchaus ein parteiisches Interesse an einer gedeihlichen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, und damit an der Aufrechterhaltung kapitalistischer Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse. Gesellschaftliche Ungleichheit entsteht nicht etwa durch ungleiche Anwendung von Recht und Gesetz, durch systematischen Betrug oder Bestechlichkeit (Ausnahmen bestätigen die Regel). Soziale Ungleichheit und Ungerechtigkeit folgen im Kapitalismus gerade aus der Gleichbehandlung der Menschen als Bürger bzw. Rechtssubjekte vor dem Gesetz. Durch die Garantie des Privateigentums sind die materiell Ungleichen darauf festgelegt, für ihr Vorankommen mit ihren ungleichen Mitteln selbst zu sorgen. Durch die Gleichbehandlung von Habenden und Habenichtsen wird gesellschaftliche Ungleichheit fortgeschrieben. Lohnabhängige tragen mit ihrer Arbeitskraft und ihrer Lebenszeit dazu bei, den privaten Reichtum all derer zu mehren, die es sich leisten können, andere für sich arbeiten zu lassen. Indem der Staat die ärgsten Folgen der gesellschaftlich produzierten Ungleichheit durch Transferleistungen mildert, hält er ihr soziales Prinzip aus der Kritik. Deshalb blamiert sich jede Forderung nach ›Gleichberechtigung‹, die von deren gesellschaftlichem Inhalt abstrahiert: der Produktion materieller Ungleichheit. Den Kritikern dieses Resultats formeller Freiheit und Gleichheit kommt häufi g nichts Besseres in den Sinn als die Forderung nach ›Chancengleichheit‹. Anstatt das Prinzip der Herstellung von Ungleichheit zu kritisieren, wird im Namen des Geschlechts, der Abstammung oder irgendeiner Kategorie ethnischer Zuordnung Anspruch auf proportionalen Zugang zu den oberen Posten und Pöstchen von Politik, Wissenschaft und Wirtschaft erhoben. Dieser Anspruch ist zwar in den meisten bürgerlichen Staaten auf irgendeine Weise rechtlich anerkannt, fi ndet sich aber in der Wirklichkeit nicht berücksichtigt. Die Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Verdrängungswettbewerb läuft auf eine Verschiebung seiner Opfergruppen hinaus. Wen an der Sor- 3 Frei nach Anatole Frances Diktum von 1894: »Die großartige ›Gleichheit vor dem Gesetz‹ verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.« (Aus Le lys rouge) tierung in Unten und Oben nur die ungleiche Repräsentation im Oben stört, der muss sich eben ›als Frau‹, ›als Migrant‹ oder ›als Proletarierkind‹ nach oben buckeln und treten. Das Karussell läuft bereits auf vollen Touren, und es werden nur wenige Plätze frei.4 Unterm rastlosen Druck kapitalistischer Konkurrenz macht das Individuum selbst im Falle seines ökonomischen Aufstiegs die frustrierende Erfahrung, dass der gesellschaftliche Gehalt bürgerlicher Freiheit und Gleichheit wenig mit dem klangvollen Emanzipationsversprechen dieser Worte zu tun hat. Denn ihr wirklicher Inhalt ist nicht die solidarische Emanzipation der Menschheit von Naturzwang und gesellschaftlicher Herrschaft, sondern die Unterwerfung aller unter den unpersönlichen, systemischen Zwang kapitalistischer Verwertung. Also den prinzipiell uferlosen Zwang, Profi te stets aufs Neue als Kapital zu investieren, und dabei andere Kapitale auszustechen, die dem gleichen Zwang unterworfen sind. In der Konkurrenz der Lohnabhängigen, der Unternehmen und der Staaten als Standorte erfasst dieser Verwertungszwang jeden Winkel der Erde. Seine Konjunkturen bleiben trotz aller Steuerungsversuche unvorhersehbar wie das Wetter, weshalb man an der Börse auch in meteorologischen Metaphern spricht. Wer aus dem weltweiten kapitalistischen Produktivitätswettlauf als Sieger hervorgeht, und wessen Investition verpufft, entscheidet sich immer erst nachträglich, als Resultat vorab unverbundener Versuche, den jeweiligen Konkurrenten zu verdrängen. In diesem System gesellschaftlicher Reproduktion ist jeder materielle Vorteil nur vorläufi g, auf Widerruf in künftigen Konkurrenzschlachten. Und Konkurrenzzwang wie Krisendynamik der kapitalistischen Reproduktionsordnung stellen auch die ohnehin höchst exklusiven Freiheitsgewinne bürgerlicher Individualität immer wieder in Frage. So produziert die politische Ökonomie der bürgerlichen Freiheit systematisch individuelle und gesellschaftliche Ohnmacht. Das ist ihr Selbstwiderspruch – den der bürgerliche Staat kraft seines Gewaltmonopols aufrecht erhält. 4 Es geht hier lediglich um den Zynismus der Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Verdrängungswettbewerb. Zur Kritik rassistischer oder geschlechtsspezifi scher Diskriminierung siehe Kapitel 15.