Was setzt Völkermord voraus? Was setzt Völkermord voraus? Völkermord ist nach Art. II der Völkermordkonvention u.a. die Tötung von Mitgliedern einer Gruppe , oder die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe , die geeignet sind, die körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. Hinzukommen muss immer die Absicht, "eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören". Diese ist schwer nachzuweisen. Um sich der Beihilfe am Genozid schuldig zu machen, müsste Deutschland nach Art. 16 der Artikelentwürfe der International Law Commission (ILC) zur Staatenverantwortlichkeit in jedem Fall Kenntnis der Umstände des völkerrechtswidrigen Handelns gehabt haben. ​ Original source www.lto.de