# Black’s Law Dictionary, Vierte Auflage Ein Volk, das dauerhaft ein festes Territorium bewohnt und durch Gewohnheitsrecht und Brauchtum zu einem Staatskörper verbunden ist, der durch eine organisierte Regierung unabhängige Souveränität und Kontrolle über alle Personen und Dinge innerhalb seiner Grenzen ausübt und fähig ist, Krieg und Frieden zu führen und internationale Beziehungen mit anderen Gemeinschaften der Welt einzugehen. (United States v. Kusche, DCCal., 56 F.Supp. 201, 207, 208). Die Organisation des gesellschaftlichen Lebens, die im Namen des Volkes souveräne Gewalt ausübt. (Delany v. Moraitis, CCAMd., 136 F.2d 129, 130).