# „Was nichts anderes heißt, als daß man ihn zwingen wird, frei zu sein“ "Was nichts anderes heißt, als daß man ihn zwingen wird, frei zu sein" (I 7). - Diese Worte haben viele Leser des Gesellschaftsvertrags schockiert und verwundert. Obwohl sie auch mich durchaus oft verwunderten, darf ich mit der Feststellung beginnen, daß sie mich persönlich nie schockierten. Bei meiner Interpretation verfolge ich daher keineswegs die Absicht, Rousseau gegen Kritiker zu verteidigen, die ihn als Verräter an der Freiheit ansehen, wofür sie eine Erklärung bieten, die hier außer acht gelassen werden kann. Mir schien dies immer ein überzogener Vorwurf gegenüber einem Mann zu sein, der nachdrücklich betont, daß keine wahre Freiheit möglich sei, solange nicht alle Bürger Mitglieder der gesetzgebenden Versammlung sind, und solange nicht jeder von ihnen sich eigene Meinungen bilden kann, "n'opine que d'apres lui". Denn selbstverständlich ist dies nicht möglich, solange man nicht die Freiheit hat, diese Meinungen auch zu äußern und in Übereinstimmung mit ihnen sein Votum abzugeben. Wenn man sich die Bedingungen genau ansieht, die laut Rousseau garantiert sein müssen, damit die Versammlung als Träger des Gemeinwillens gilt, kann man erkennen, daß dem Bürger alle Sicherheiten gewährleistet werden, die er vernunftgemäß erwarten kann. Rousseau erklärt, daß jeder Bürger, der weder von der souveränen Versammlung ausgeschlossen, noch innerhalb derselben Druck und Intrigen ausgesetzt ist, die seine Meinungen zunichte machen, zum Gehorsam gegenüber den von der Versammlung beschlossenen Gesetzen verpflichtet ist. Welche Mängel diese Lehre auch haben mag - sie wird der Freiheit nicht gefährlich. Und nichts von dem, was Rousseau über den Gemeinwillen sagt, tut dem einen Abbruch. Zu behaupten, wer gezwungen werde, dem Gesetz zu gehorchen, werde gezwungen, frei zu sein, mag widersinnig klingen, aber es widerspricht nicht dem, was Rousseau über das Recht aller Bürger, am Gesetzgebungsprozeß teilzunehmen, aussagt. Mag sie nun widersinnig sein oder nicht, die Aussage "man wird ihn zwingen, frei zu sein" ist in jedem Fall schwer verständlich. Wie soll man sie deuten? Nimmt man sie wörtlich, ergibt sie keinen Sinn, verzichtet man aber darauf, kann man einen Schlüssel für bestimmte Zusammenhänge zwischen Gesetz, Pflicht und Freiheit in ihr finden, welche Rousseau - wenn er nicht der erste war, der sie bemerkte - auf neue Weise deutete. Womöglich vermittelt Rousseau etwas sehr Wichtiges, wenn er von Freiheit spricht, etwas, das weder bei Hobbes, noch bei Locke, noch bei Montesquieu, auch nicht bei den französischen Enzyklopädisten oder den Anhängern Benthams zu finden ist. Es wurde behauptet, Rousseau biete eine neue Idee von Freiheit. Ich selbst ziehe es vor zu behaupten, er biete neue Ideen über die Freiheit. Ich bezweifle, daß sich in seinen Schriften eine Definition von Freiheit finden läßt, die sowohl neu als auch akzeptabel ist, aber ich glaube, wir können dort durchaus neue Ideen über die sozialen und psychologischen Bedingungen der Freiheit entdecken. 4.1 Die Worte "man wird ihn zwingen, frei zu sein" (on le forcera d'etre libre) sind anscheinend widersprüchlich. Wie Rousseau selbst eingesteht, gibt es sehr wohl einen Unterschied "zwischen der Ausführung dessen, was man versprochen hat, weil man es versprochen hat, und dem, daß man es immer noch will" (CSMS III 315f.). Wenn jemand in der Vergangenheit versprochen hat, etwas zu tun, und sich somit zu dessen Ausführung verpflichtet hat, garantiert das nicht, daß er es immer noch tun möchte, wenn die Zeit gekommen ist, sein Versprechen zu erfüllen. Das ist die Sichtweise des gesunden Menschenverstandes, und, wie man sieht, auch diejenige Rousseaus. Hört man Rousseau also davon sprechen, ein Mensch, der gezwungen werde auszuführen, was er begonnen hat, werde gezwungen, frei zu sein, darf man daraus nicht folgern, daß er eine allgemein anerkannte Meinung aufgebe, die er gewöhnlich teilt. Man muß daraus eher folgern, daß er etwas sagen möchte, was darüber hinausgeht, etwas, das in dieser Meinung nicht enthalten ist, aber seiner Ansicht nach damit vereinbar ist. Rousseau greift hier absichtlich auf ein Paradox zurück. Wer das auf diese Weise tut, hat in der Regel kein Interesse daran, die überkommene Meinung zurückzuweisen, die sein Paradox herauszufordern scheint. Seine Absicht ist, den Zuhörer oder Leser aufzurütteln, damit er etwas beachtet, was er ansonsten übersehen könnte. Natürlich könnte es sein, daß es da nichts zu übersehen gibt und der Urheber des Paradoxes ganz einfach einen Fehler gemacht hat. Es könnte sein, daß er Unsinn von sich gibt, aber mit dem simplen Mittel, sich auf die überkommene Meinung zu berufen, der sein Paradox zu widersprechen scheint, läßt sich das nicht beweisen. Ich gab zu bedenken, daß man bei Rousseau weniger ein neues Konzept von Freiheit als neue Ideen über die sozialen und psychologischen Bedingungen der Freiheit finden könne. Diese Ideen betreffen die Bedingungen, wie man sich eine Vorstellung von Freiheit bildet und nach ihr strebt genauso wie die Bedingungen, sie zu erlangen. Und sie werden nicht deutlich klargelegt. Wie Rousseau selbst in seinen Bekenntnissen erzählt, fiel es ihm sehr schwer, seine Gedanken in Worte zu fassen. Ziemlich häufig passierte es, daß er dachte, es sei ihm gelungen, wenn das nicht der Fall war - seine eigene Beredsamkeit täuschte ihn. Trotzdem gibt es heute wenige, die seine Originalität in Frage stellen und sich Madame de Staels Urteil über ihn anschließen würden: "er hat nichts entdeckt, er hat alles in Brand gesetzt." Seine Originalität wird umso deutlicher, je besser man die Gesellschaft und ihren Einfluß auf unsere Anschauungen versteht, und es wird auch deutlich, wie sehr er uns dabei hilft, die Metaphern auszulegen, die die Menschen seit langem benutzt haben, um ihre tiefsten Gefühle über sich selbst, über Moralität und Gesetz und über die Gemeinschaft, der sie angehören, zum Ausdruck zu bringen. Das ist nicht überraschend, weil Menschen die Fähigkeit, diese Gefühle in Worten auszudrücken, weitaus früher erlangen, als sie in der Lage sind, sie zu erklären oder ihre sozialen oder psychologischen Wurzeln zu entdecken. Zweifellos sind Rousseaus Erklärungen verwirrend und unangemessen. Originelle Geister beherrschen die Ideen, für die sie von der Nachwelt geehrt werden, oft nur zur Hälfte. In Europa wurde seit der griechischen Antike - anderswo möglicherweise sogar früher - von der "Versklavung durch die Leidenschaften" und von Freiheit als Form der Selbstdisziplin gesprochen. Von Freiheit wurde auch so gesprochen, als beinhalte sie Gehorsam gegenüber einem höheren Gesetz, einem Gesetz Gottes oder der Natur. Die Idee, Freiheit bedeute Gehorsam gegenüber einem höheren Gesetz, einen durch die Leidenschaften erschwerten Gehorsam, war gebildeten Personen seit langem vertraut und ist nicht einmal spezifisch europäisch. Sie taucht auf, sobald Moralität nicht mehr als reine Angelegenheit der Übereinstimmung mit dem Brauch angesehen wird, sobald die Sitte einer Kritik unterzogen wird, sobald ein Mensch ein Moralist wird, nicht nur ein moralisches Wesen; sie taucht bei Sokrates und bei Buddha auf. Und diejenigen, die mit systematischer Philosophie nichts anfangen können, finden sie in den Worten des Heiligen Paulus an die Römer: "Ich tue nämlich nicht das Gute, das ich will, vielmehr was ich nicht will, das Böse, das tue ich." (Römerbrief 7,19). Aber Sokrates und Buddha, die Stoiker und die Theologen sprechen nicht, wie Rousseau das tut, von einem Gemeinwillen. Was bedeutet das? Rousseau wies die alte Vorstellung eines höheren, mit dem Verstand erkennbaren Gesetzes nicht zurück, obwohl er manchmal - wie im Diskurs über die Ungleichheit - nahe daran war, dessen Existenz anzuzweifeln (Disc. III 125). Er war in seinem Zweifel nicht so kühn, scharfsichtig und konsequent wie beispielsweise Hume, und ihm fehlte Humes Begabung, scharfe und genaue Unterscheidungen zu treffen. In seinen Schriften gibt es wenig Anzeichen, daß er jemals die Tragweite der Lehre, es gebe moralische Wahrheiten, klar gesehen hat (weder um sie zu akzeptieren, noch um sie zurückzuweisen). Deshalb stellt man oft fest, daß er - was trotz Hume unter den Philosophen seiner Zeit die Mode war - redet, als ob "moralische Wahrheiten" in gleicher Weise wie wissenschaftliche Gesetze Aussagen über die Welt darstellten. Manchmal spricht er tatsächlich sogar vom Gemeinwillen, als ob dieser eher eine Art Wissen als eine Art Wille sei. Ein Beispiel dafür ist eine Passage aus der ersten Fassung des Gesellschaftsvertrags: "Niemand wird in Abrede stellen, daß der Gemeinwille in der Tat in jedem Individuum ein reiner Akt des Verstandes ist, mit dem man im Schweigen der Leidenschaften über das nachdenkt, was der Mensch von seinen Mitmenschen fordern kann und was sein Mitmensch rechtmäßig von ihm fordern kann" (CSMS III 286). Dennoch spürt er sogar dann, wenn er von diesem "reinen Akt des Verstandes" spricht, die Notwendigkeit, ihn "Wille" zu nennen. Und im Diskurs über die Ungleichheit bietet er in dem Abschnitt, auf den ich gerade als den einen, in dem Rousseau seine Zweifel über die traditionelle Darlegung des Naturgesetzes ausgedrückt hat, hingewiesen habe, die folgende Erklärung dafür, wie Menschen dazu kamen, an die Existenz eines solchen Gesetzes zu glauben: "Zunächst sucht man nach den Regeln, über die untereinander übereinzukommen für die Menschen zum allgemeinen Nutzen angemessen wäre; und dann gibt man der Sammlung dieser Regeln den Namen ,natürliches Gesetz', ohne anderen Beweis als das Wohl, das - wie man findet - aus ihrer universellen Praxis resultieren würde" (Disc. III 55). Rousseau geht hier weiter, als einfach zu leugnen, daß der natürliche Mensch das Gesetz der Natur, von dem die Philosophen sprechen, erkennen kann; er gibt tatsächlich zu verstehen, daß ein solches Gesetz nicht existiert - jedenfalls nicht in dem von den Philosophen verstandenen Sinn. Nirgendwo sonst kommt er Humes Ansicht näher, daß fundamentale moralische Regeln weder offenkundige Wahrheiten seien, noch daß sie in einer getreuen Beschreibung der menschlichen Natur und der Lage der Menschen beinhaltet seien, sondern daß sie Lösungen für praktische Probleme darstellten. Da die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Verhältnisse des Menschen in mancher Hinsicht überall dieselben sind, gibt es Probleme, die der ganzen Menschheit gemeinsam sind, und demnach muß es auch gemeinsame Lösungen geben. Um zu diesen Lösungen zu gelangen, müssen die Menschen natürlich ihren Verstand benutzen, sie müssen sich über sich selbst und ihre Verhältnisse klar werden, sie müssen beschreiben, vorhersagen, Schlüsse ziehen; sie müssen viele Urteile fällen, deren Richtigkeit in Frage gestellt werden kann. Aber die Regeln, die diese Lösungen verkörpern, sind nicht selbst - als bloße Regeln genommen - Beschreibungen, Vorhersagen oder Schlußfolgerungen, obwohl sie nur von Wesen anerkannt werden, die beschreiben, vorhersagen und Schlüsse ziehen, und obwohl jeder, der ihre Anerkennung fordert, auf beschreibende, vorhersagende und schlußfolgernde Urteile zurückgreifen muß. Sie sind weder wahr noch falsch, sondern dem Zweck, den sie erfüllen sollen, gut oder schlecht angepaßt; obwohl das Urteil darüber, ob sie das eine oder andere sind, wahr oder falsch sein kann. Rousseau näherte sich dieser Überzeugung nur einmal, und er verstand auch dann ihre Tragweite nicht so wie Hume. Aber es ist wichtig festzuhalten, daß jemand, der Humes Gründe für die Zurückweisung des traditionellen Konzeptes eines Naturgesetzes anerkannt hat, auch weitgehend Rousseaus Darlegung der Freiheit und des Gemeinwillens akzeptieren könnte. Denn in seiner Darlegung gibt es wichtige Wahrheiten, die sowohl von Hume als auch von seinen Zeitgenossen vernachlässigt wurden, die an dem festhielten, was er zurückwies. Um zu zeigen, worin diese Wahrheiten bestehen, ist es nicht nötig, auf die Metaphysik der deutschen Idealisten zurückzugreifen. 4.2 Rousseau spricht von mindestens drei Arten von Freiheit: natürlicher, bürgerlicher und moralischer Freiheit. Unter natürlicher Freiheit versteht er nur die Unabhängigkeit der Menschen voneinander. Diese Art von Freiheit kann es dort geben, wo Regeln, und damit auch Rechte und Verpflichtungen, unbekannt sind. Es ist die einzige Freiheit, die Menschen im Naturzustand, wie Rousseau ihn sich vorstellt, haben können, denn in diesem Zustand ist der Mensch noch kein moralisches Wesen; er hat keinen Begriff von Regeln, Rechten oder Verpflichtungen. Bürgerliche Freiheit gibt es nur, wo Regeln existieren; sie besteht im Recht, zu tun, was die Regeln nicht verbieten. Indem Rousseau diese Art der Freiheit bürgerlich nennt, setzt er voraus, daß diese Regeln Gesetze sind, daß es sich um Regeln handelt, die innerhalb einer Gemeinschaft von Personen durchgesetzt oder angewandt werden, die zu solchem Handeln autorisiert wurden. Aber es ist natürlich möglich, sich Regeln vorzustellen, die nicht so durchgesetzt oder angewandt werden, beispielsweise im Naturzustand, wie Locke ihn beschrieben hat. Weil Rousseau sich den Naturzustand als ungesellschaftlichen Zustand vorstellt und sich außer im Diskurs über die Ungleichheit nicht allzu sehr mit Gemeinschaften ohne organisierte Regierung befaßt, bemüht er sich für gewöhnlich nicht, soziale Regeln, die keine Gesetze sind (weil sie nicht von einer anerkannten öffentlichen Autorität durchgesetzt werden), von Gesetzen im eigentlichen Sinn des Wortes zu unterscheiden. Aber diese Unterscheidung ist für die Betrachtung seiner Ideen über Freiheit nicht maßgeblich. In allen Gemeinschaften, mögen sie nun Staaten sein oder nicht, werden wichtige Regeln durch Sanktionen unterstützt. Wer eine solche Regel verletzt, riskiert, in einer Art und Weise behandelt zu werden, die normalerweise von einer solchen Verletzung abschreckt. Bürgerliche Freiheit im Sinne Rousseaus ist im Grunde genommen das Recht zu tun, was gesellschaftlich wichtige Regeln nicht verbieten. Moralische Freiheit wird als "Gehorsam gegen das selbstgegebene Gesetz" definiert (CS III 365). Obwohl auch sie nur dort existieren kann, wo es Regeln gibt, ist sie nicht das gleiche wie bürgerliche Freiheit. Nachdem Rousseau gewarnt hat, es sei "notwendig, die natürliche Freiheit \[...\] deutlich von der bürgerlichen Freiheit zu unterscheiden, die durch den Gemeinwillen begrenzt ist", fährt er fort: "Man könnte \[...\] zum Erwerb des bürgerlichen Standes noch die sittliche Freiheit hinzufügen, die allein den Menschen zum wirklichen Herrn seiner selbst macht \[...\]" (ebd.). Bürgerliche Freiheit ist nur das Recht (oder, in anderem Zusammenhang, die Fähigkeit), zu tun, was die Gesetze bzw. Regeln, die eine Gemeinschaft ihren Mitgliedern auferlegt, nicht verbieten, wogegen moralische Freiheit der Gehorsam gegen das selbstgegebene Gesetz ist. Natürlich ist es ein Teil von Rousseaus Glaube, daß die Regeln, die die Gemeinschaft ihren Mitgliedern auferlegt, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ebenso von jedem Mitglied selbstauferlegt sind. Trotzdem werden hier zwei Arten von Freiheit unterschieden: Die erste davon ist das Recht oder die Fähigkeit, das bzw. die die Individuen in einer Gemeinschaft genießen, die zweite ist eine Beziehung des Individuums zu sich selbst. Offensichtlich meint Rousseau die moralische Freiheit, wenn er sein berühmtes Paradox über den Menschen, der zur Freiheit gezwungen wird, vorbringt. Bevor aber die moralische Freiheit weiter untersucht wird, soll die natürliche Freiheit oder Unabhängigkeit, wie Rousseau sie auch nennt, näher betrachtet werden. Der natürliche Mensch hat bescheidene und leicht zu befriedigende Bedürfnisse, obwohl ihm manchmal Hindernisse im Weg stehen. Er ist unabhängig, weil er - abgesehen von seltenen und eher zufälligen Gelegenheiten - nicht dazu gezwungen ist, zu tun, was andere von ihm wollen. Für gewöhnlich befriedigt er seine Bedürfnisse ohne ihre Hilfe, ebenso wie sie ihrerseits ohne seinen Beistand auskommen. Er ist so weit wie nur möglich in der Lage, in der er "nur will, was er kann, und tut, was ihm gefällt" (Emile IV 309). In dieser Lage muß er sich befinden, um frei zu sein. Im Naturzustand hält er sich darin auf, ohne darüber nachzudenken, daß er darin sein muß, und ohne zu wissen, daß er darin ist. Das ist die Lage, die unter den völlig anderen Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens wiederhergestellt werden muß, wenn der Mensch als soziales (und damit moralisches) Lebewesen frei sein soll, obwohl er doch seine Bedürfnisse nicht länger ohne Hilfe anderer befriedigen kann. Im Naturzustand denkt der Mensch nicht über Freiheit nach, obwohl er frei ist. Und er ist kein "Sklave" seiner Leidenschaften. Nicht, weil er etwa keine Leidenschaften hätte, sondern weil er noch kein moralisches Wesen ist, und deswegen keine Bedürfnisse und Sehnsüchte hat, mit denen die Leidenschaften in Widerstreit geraten könnten. Obwohl er durchaus Leidenschaften besitzt, handelt es sich noch nicht um solche, die den Menschen "versklaven", denn diese Leidenschaften entstehen aus Eitelkeit, und der natürliche Mensch ist nicht eitel. Infolgedessen reicht es nicht aus, daß ein Mensch Leidenschaften besitzt und nicht von der Vernunft regiert wird - mit anderen Worten, nicht über Selbstdisziplin verfügt - um als "Sklave der Leidenschaften" zu gelten. Die Tiere sind nicht "Sklaven ihrer Leidenschaften", und Menschen sind es auch nicht, bis sie Bedürfnisse und Sehnsüchte entwickelt haben, zu denen nur sie alleine fähig sind. Sie erlangen sie in der Gesellschaft, während sie sich zu rationalen und moralischen Lebewesen entwickeln. Nur solche Lebewesen sind in der Lage, nach Freiheit zu streben oder aber "Sklaven der Leidenschaften" zu sein. Eben weil der Mensch ein moralisches Wesen ist (wozu er sich in der Gesellschaft entwickelt), spürt er die Notwendigkeit, sich selbst gegenüber auf der Hut zu sein, sich selbst zu beherrschen. Wenn wir, die wir uns nicht im Naturzustand befinden, uns die Situation des Menschen vorstellen, der sich darin befindet, erkennen wir, daß er keinen Herrn hat. Aber er selbst sieht das nicht, er hat keine Vorstellung von Herrschaft, weder von der eines Menschen über einen anderen noch von der über sich selbst. Nur der Mensch in Gesellschaft, der einer gesellschaftlichen Ordnung unterworfen ist, kann einen Begriff von Herrschaft oder Freiheit haben. Aber eben weil er ein soziales Wesen ist, hat er Bedürfnisse entwickelt, die ihn an die Gesellschaft binden. Wenn er in der Gesellschaft Freiheit finden soll, muß er sie im Rahmen einer Ordnung, unter dem Gesetz, finden.