# § 9.

<span style="color: rgb(255, 255, 255);">Keine Wittwe soll gezwungen werden, sich zu verheirathen, so </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">lange sie vorzieht, ohne Mann zu leben. Jedoch soll sie Bürgschaft </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">geben, daß sie nicht ohne unsere Zustimmung sich verehelichen will, </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">wenn sie Güter von uns in Lehen trägt oder ohne die Zustimmung des </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">Lords, in dessen Lehen sie steht, wenn sie einem andern Herren </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">lehenspflichtig sein sollte.</span>