# § 55.

<span style="color: rgb(255, 255, 255);">Alle Wälder, welche während unserer Regierung als Forsten genommen </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">wurden, sollen sogleich wieder freigegeben werden; ebenso sei es mit den Flüssen, </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">welche von uns während unserer Regierung weggenommen oder eingehegt wurde.</span>