Kriegszustand im Völkerrechtlichen Sinne Kriegszustand im Völkerrechtlichen Sinne Kriegszustand ist im völkerrechtlichen Sinne ein durch mit oder ohne Abgabe einer Kriegserklärung geschaffener Zustand zwischen zwei oder mehreren Staaten, siehe Krieg im Staatsrecht ein Ausnahmezustand Privatkrieg Kriegszustand ist auch ein durch mit oder ohne Abgabe einer Kriegserklärung geschaffener Zustand mit zwei oder mehreren Behörden die Zivilperson angreifen