# Kriegszustand im Völkerrechtlichen Sinne

# Kriegszustand im Völkerrechtlichen Sinne

<div class="bbWrapper" id="bkmrk-kriegszustand-ist-im">**Kriegszustand** ist  
- im völkerrechtlichen Sinne ein durch mit oder ohne Abgabe einer Kriegserklärung geschaffener Zustand zwischen zwei oder mehreren Staaten, siehe [Krieg](https://de.wikipedia.org/wiki/Krieg)
- im Staatsrecht ein [Ausnahmezustand](https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand)

**Privatkrieg**  
- Kriegszustand ist auch ein durch mit oder ohne Abgabe einer Kriegserklärung geschaffener Zustand mit zwei oder mehreren Behörden die Zivilperson angreifen

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