Kriegszustand im Völkerrechtlichen Sinne
Kriegszustand im Völkerrechtlichen Sinne
Kriegszustand ist
- im völkerrechtlichen Sinne ein durch mit oder ohne Abgabe einer Kriegserklärung geschaffener Zustand zwischen zwei oder mehreren Staaten, siehe Krieg
- im Staatsrecht ein Ausnahmezustand
- Kriegszustand ist auch ein durch mit oder ohne Abgabe einer Kriegserklärung geschaffener Zustand mit zwei oder mehreren Behörden die Zivilperson angreifen