Interpol und Europol

Vorboten einer Weltpolizei?

Worum handelt es sich bei den internationalen Polizeibehörden Interpol und Europol? Wie sie sind sie entstanden, was tun sie und wie funktionieren sie? Diesen Fragen und jener, ob sie als 'Vorboten einer 
Weltpolizei' zu sehen sind, möchte ich in diesem Beitrag nachgehen.

Interpol

Kurzer geschichtlicher Abriss
Im April des Jahres 1914 findet ein erster internationaler Polizeikongress in Monaco statt. Polizeibeamte, Anwälte und Richter aus 14 Ländern treffen sich und diskutieren über Festnahmeprozeduren, Identifikationstechniken und Auslieferungsverfahren, aber auch über die Einrichtung einer internationalen Datenbank zur Förderung polizeilicher Kooperation. Durch den nur wenige Monate darauf ausbrechenden Ersten Weltkrieg wird diese Entwicklung jedoch vorerst unterbrochen. So findet, auf Initiative des Präsidenten der Wiener Polizei, Dr. Johannes Schober, erst 1923 in Wien erneut ein Kongress statt, auf dem schließlich die „Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission“ (IKPK), mit Hauptquartier in Wien, gegründet wird. Die IKPK entwickelt sich in den folgenden Jahren weiter, so beschließt die Generalversammlung 1925 die Einrichtung nationaler Kontaktstellen in den einzelnen Ländern, was 1927 zur Gründung der Nationalen Zentralbüros (s. u.) führt. 1930 werden spezielle Abteilungen für Fälschungsbekämpfung und Personenerkennung eingerichtet, und 1932, nach dem Tod Dr. Schobers, der Posten des Generalsekretärs eingeführt, dessen erster Amtsinhaber der österreichische Polizeikommissar Michael Skubl ist. 1935 schließlich wird ein internationales Funknetz in Betrieb genommen. Nach dem Anschluss Österreichs ans Dritte Reich wird Michael Skubl 1938 abgesetzt und durch den österreichischen Nazi Otto Steihäusl ersetzt. Die meisten Länder beenden ihr Engagement bei Interpol, so dass dieses kaum noch als eine internationale Organisation zu bezeichnen ist. Nach dem Tod Steihäusls wird der Sitz der IKPK 1942 nach Berlin verlegt und der SS-General Reinhard Heydrich zum Präsidenten ernannt. Doch auch Heydrich stirbt kurz darauf durch ein Attentat des tschechischen Widerstandes und wird durch den SS-General Ernst Kaltenbrunner ersetzt, der nach dem Krieg in Nürnberg gehängt wird. Die bereits angelegten Akten Interpols, wie etwa das so genannte internationale Zigeunerregister, werden in dieser Zeit oftmals zur Verfolgung bestimmter Menschengruppen verwendet. 


Nach dem Krieg wird die IKPK 1945 vorerst aufgelöst, jedoch bereits 1946, auf Initiative des Generalinspekteurs der belgischen Polizei Florent Louwage neu gegründet. Hierbei werden neue Statuten festgeschrieben. So werden etwa die Menschenrechte und das Völkerrecht eingebunden und die ausschließliche Verfolgung gewöhnlicher, in Abgrenzung zu politischer, Kriminalität festgelegt. Das Hauptquartier wird nach Paris verlegt, was eine mehrere Jahrzehnte währende Dominanz der französischen Polizei zur Folge hat. Eine Annäherung an die UN findet statt. „Interpol“ wird als Telegrammanschrift festgelegt. Demokratische Wahlen des Präsidenten und des Exekutivkomitees werden eingeführt. 1949 schließlich garantieren die Vereinten Nationen Interpol konsultativen Status als eine Nichtregierungsorganisation.

 
1950 kommt es zu einer Krise. Nach der Entführung dreier Verkehrsflugzeuge fordert die Tschechoslowakei die Kooperation Interpols an, wobei sie die Entführungen als kriminelle Taten ansieht. Der Vizepräsident der IKPK und das FBI sehen hierin jedoch politisch motivierte Taten, was ein Handeln der IKPK ausschließt. Der Vorfall zieht den Austritt der USA sowie beinah aller Ostblockstaaten nach sich. So kommt es 1956 erneut zu einer Neugründung. Ein neuer Name, „Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – Interpol“ (IKPO) wird gewählt, durch neue Verträge wird Interpol internationaler, durch die Einführung von Mitgliedsbeiträgen autonomer. Sie erhält den Status einer juristischen Person. 1971 wird Interpol schließlich von den Vereinten Nationen als zwischenstaatliche Organisation (IGO) anerkannt, 1972 erklärt ein Sitzabkommen des Hauptquartiers mit Frankreich Interpol zu einer internationalen Organisation. 


In den 1970er Jahren kommt es jedoch auch zu schwerer Kritik an Interpol, so wird der Organisation eine fehlende Beteiligung an der Terrorismusbekämpfung sowie eine schwerfällige Kommunikation vorgeworfen. In der Folge erlässt die Generalversammlung 1984 eine 
Resolution die vorsieht, dass der politische Charakter von Straftaten von nun an im jeweiligen nationalstaatlichen Ermessen liegt. Außerdem kommt es 1989 mit dem Umzug der Organisation nach Lyon zu einer Reorganisation des Generalsekretariats. Ein Ausbau der Informationsstruktur folgt. So wird ab 1990 ein Kommunikationssystem („X.400“) für den Datenaustausch mit den Nationalen Zentralbüros eingerichtet. Seit 2002 sind beinah alle Nationalen Zentralbüros durch das I-24/7-System mit dem Interpol-Hauptquartier verbunden. 2003 wird das Command and Co-ordination Centre (s. u.) eingerichtet, welches es Interpol erlaubt, rund um die Uhr zu operieren. 2004 erhält Interpol schließlich Beobachterstatus bei der UN. Die Vertretung bei den Vereinten Nationen wird eingeweiht und der erste Sonderbeauftragte bei der UN, der Deutsche Dr. Ulrich Kersten, wird ernannt (Vgl. Endres, 1991: 10-19; Interpol, 2007, Interpol History).

Interpol heute

Interpol ist mit 186 Mitgliedsstaaten die weltgrößte Polizeiorganisation und ermöglicht grenzübergreifende Polizeikooperation und unterstützt alle Organisationen, Regierungen, Behörden und Dienste, deren Mission die Bekämpfung des internationalen Verbrechens ist. Die Polizeikooperation soll selbst dort ermöglicht werden, wo ansonsten keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Dabei sollen sich die durchgeführten Operationen stets im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetze bewegen, sowie der Menschenrechte. Die Konvention untersagt Aktivitäten mit politischem, militärischem, religiösem oder rassischem Charakter. 


Interpol hat vier offizielle Sprachen: Arabisch, Englisch, Französisch und Spanisch. Finanziert wird es durch jährliche Zahlungen der Mitgliedstaaten, so betrug das Budget für 2007 44,5 Millionen Euro (Vgl. Interpol, 2007, About Interpol).

Struktur

Die Generalversammlung der Interpol stellt deren oberstes Verwaltungsgremium dar. Sie setzt sich aus je einem Delegierten jedes Mitgliedsstaates zusammen, wobei jedes Mitglied über ein gleiches Stimmrecht verfügt. Für Entscheidungen reicht hier eine einfache Mehrheit.

Die Generalversammlung kommt einmal im Jahr zusammen und trifft alle wichtigen Entscheidungen zum grundsätzlichen Vorgehen, zu für internationale Kooperationen benötigten Ressourcen, zu Arbeitsmethoden, Finanzen, Aktivitäten und Programmen. Sie wählt auch das Exekutivkomitee (Vgl. Endres 1991: 19-25; Interpol, 2007, About Interpol). 

Das Exekutivkomitee ist das beratende Organ der Interpol. Es hat 13 Mitglieder und setzt sich zusammen aus dem Präsidenten (zur Zeit 
Jackie Selebie aus Südafrika), drei Vizepräsidenten und neun Delegierten. Die Delegierten sollen dabei aus verschiedenen Ländern kommen, Präsident und Vizepräsidenten müssen aus verschiedenen Weltregionen (Kontinenten) stammen. 

Das Exekutivkomitee trifft sich drei Mal im Jahr und überwacht die Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung. Es erstellt au-ßerdem die Tagesordnungen für die Sitzungen der Generalversammlung und schlägt der Generalversammlung Arbeitsprogramme oder 
Projekte vor, die es für sinnvoll hält. Des weiteren überwacht das Komitee die Amtsführung und Arbeit des Generalsekretärs.

Die Mitglieder des Exekutivkomitees fungieren als Repräsentanten der Organisation und sind gegenüber ihren Entsendestaaten nicht weisungsgebunden (Vgl. Endres 1991: 19-25; Interpol, 2007, About Interpol).

Das Generalsekretariat sitzt in Lyon/Frankreich und verfügt zusätzlich über fünf regionale Büros in Argentinien, Elfenbeinküste, Kenia, Thailand und Simbabwe, sowie über eine Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York.

Es ist zuständig für das Tagesgeschäft und arbeitet rund um die Uhr.

Dabei ist es die internationale Zentrale auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung, das Fach- und Informationszentrum, und soll au-ßerdem die Verbindung zwischen den internationalen und den nationalen Behörden aufrechterhalten.

Der Vorsitzende des Generalsekretariats ist der Generalsekretär (zur Zeit Ronald Kenneth Noble, ursprünglich Rechtswissenschaftsprofessor in New York), der von der Generalversammlung gewählt wird. Er ist der eigentliche Vorsitzende Interpols, und hat die Aufgabe, das Tagesgeschäft der internationalen Polizeikooperation, sowie die Umsetzung der Entscheidungen der Generalversammlung und des Exekutivkomitees zu überwachen (Vgl. Endres 1991: 19-25; Interpol, 2007, About Interpol).

Jeder Mitgliedsstaat der Interpol unterhält ein Nationales Zentralbüro, ausgestattet mit nationalen Gesetzeshütern. Dieses ist die Ansprechstelle für das Generalsekretariat, sowie für andere Mitgliedsstaaten, die Unterstützung benötigen.

Das Nationale Zentralbüro in Deutschland ist das Bundeskriminalamt in Wiesbaden (Vgl. Endres 1991: 19-25; Interpol, 2007, About Interpol). Die Berater sind Experten in rein beratender Funktion. Sie können vom Exekutivkomitee berufen und von der Generalversammlung bestätigt werden (Vgl. Endres 1991: 19-25; Interpol, 2007, About Interpol).

Die Kernfunktionen Interpols

Interpol hat insgesamt drei Kernfunktionen, erstens die Bereitstellung sicherer globaler polizeilicher Kommunikationsdienste, zweitens die Erstellung von Datenbanken für die Polizeien und drittens operationale Polizei-Unterstützung.

Zu diesem Zweck wurde das System I-24/7 eingerichtet. Es verbindet das Hauptquartier Interpols, die Nationalen Zentralbüros und die regionalen Büros des Generalsekretariats miteinander und schafft so ein globales Netzwerk für den Austausch polizeilicher Informationen und versorgt Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedsstaaten mit schnellem Zugriff auf die Datenbanken der Organisation und anderen Services.

Das System I-24/7 soll die Möglichkeiten der internationalen Strafverfolgung fundamental verändern, so können die Nationalen Zentralbü-ros Daten durchsuchen und querverproben, zudem können die Datenbanken der anderen Mitgliedsstaaten mit deren jeweils eigenen gesammelten Kriminalitätsdaten durchsucht werden. I-24/7 wird ursprünglich in den Nationalen Zentralbüros installiert, doch ermutigt Interpol die Mitgliedsstaaten, die Verbindungen etwa hin zur Grenzpolizei, zum Zoll, zu Immigrationsbehörden, etc. hin auszudehnen (Vgl. Endres 1991: 26; Interpol, 2007, Secure Global Police Communications Services).

Interpol soll auch Datenbanken erstellen und verwalten, auf welche dann über I-24/7 zugegriffen werden kann. Diese Datenbanken enthal-ten etwa Daten zu irgendwo auf der Welt als verloren oder gestohlen gemeldeten Pässen, zu Terrorismus und verdächtigten Terroristen, nominale Daten zu Kriminellen (wie Namen oder Photos), Fingerabdrücke, DNA-Daten, Daten zu Kindesmissbrauch, zu gestohlenen Kunstgegenständen oder Kraftfahrzeugen (Vgl. Interpol, 2007, Operational Data Services And Databases For Police).

Interpol bietet Unterstützung im Ernstfall und operationale Aktivitäten vor allem in den von ihr primär behandelten Verbrechensgebieten an, also in den Bereichen Flüchtiger, der öffentlichen Sicherheit und des Terrorismus, der Drogenkriminalität und des Organisierten Verbrechens, des Menschenhandels, sowie der Finanz- und High-TechKriminalität. Zu diesem Zweck existiert vor allem das Command and Co-ordination Centre (CCC). Dieses verbindet das Generalsekretariat mit den Nationalen Zentralbüros und den regionalen Büros. Es arbeitet rund um die Uhr in den vier Amtssprachen und ist die erste Anlaufstelle für Länder in Krisensituationen. So kann in Echtzeit auf dringende Fragen eingegangen werden, etwa können in Krisensituationen mit mehreren involvierten Ländern Geheimdienstdaten und Informationen ausgetauscht und koordiniert werden.

Das Command and Co-ordination Centre soll im allgemeinen eine Rolle als Krisenmanager im Falle von ernsthaften Geschehnissen spielen (etwa bei Terroranschlägen). Dabei kann einerseits auf Interpols Datenbanken zugegriffen werden, aber auch so genannte Incident Response Teams aufgestellt und in Krisengebiete gesandt werden. Diese sollen unterstützend wirken, in erster Linie haben sie Zugang zum I-24/7 System, welches dann beispielsweise im Falle der Tsunamikatastrophe 2004 zur Opferidentifizierung eingesetzt werden konnte.

Außerdem kann bei wichtigen Großveranstaltungen im Vorhinein ein Vertreter gesandt werden, der mobilen Zugang zum I-24/7 System hat (Vgl. Interpol, 2007, Operational Police Support Services).

Europol (oder: Europäisches Polizeiamt)

Kurzer geschichtlicher Abriss
Erste Impulse zur Schaffung eines Europäischen Polizeiamtes gibt es bereits in den 1970er Jahren aufgrund zunehmender Kritik an Interpol (s. o.) und deren beinahe ausschließlich europäischer Nutzung. Zu einem ersten tatsächlichen Schritt hin zu einer wirklichen Zusammenarbeit kommt es 1976 mit der Gründung der TREVI-Gruppe durch die Innenminister der EG. Diese Gruppe soll den Informationsaustausch über Terrorakte und die Organisation der Zusammenarbeit sowie der gegenseitigen technischen Unterstützung in konkreten terroristischen Fällen, aber auch den Austausch der technischen Informationen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Polizeiarbeit und eine enge Zusammenarbeit in anderen Bereichen der allgemeinen Sicherheit ermöglichen und fördern. Die TREVI-Zusammenarbeit sieht neben einem halbjährlichen Treffen der Innen- bzw. Justizminister auch ein Treffen der Leiter der Polizeiabteilungen in den Ministerien (der sog. „Hohen Beamten“) vor. Die „Hohen Beamten“ bereiten die Sitzungen der Minister vor und haben dabei die Beschlüsse einer Experten- bzw. Arbeitsgruppe, die sich mit zu behandelnden Themen befasst, zu berücksichtigen.

Mit dem Schengener Abkommen und der Abschaffung der europäischen Binnengrenzkontrollen werden die Bestrebungen zur Schaffung einer europäischen Polizeibehörde nach 1985 schließlich wieder aufgenommen. So bringt Deutschland 1991 im Europäischen Rat den Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Kriminalpolizeilichen Zentralstelle ein, woraufhin 1992 die Schaffung eines europäischen Polizeiamtes mit Sitz in Den Haag im Vertrag von Maastricht festgeschrieben wird. Die Anerkennung des Europäischen Gerichtshofes als letzte Instanz wird festgelegt, wobei Großbritannien sich hierbei jedoch weigert und seitdem über eine Ausstiegsklausel verfügt.

Erste kleinere Operationen starten schließlich im Januar 1994 in Form der Europol Drugs Unit (EDU) im Kampf gegen Drogen, in der Folge kommen Einsätze in weiteren Kriminalitätsgebieten hinzu. Die Konvention Europols wird mit der Zeit von allen EU-Staaten ratifiziert und tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft, so dass nach verschiedenen rechtlichen Verfahren Europol am 1. Juli 1999 voll einsatzfähig ist.

Im Jahr 2001 folgen ein Kooperationsabkommen mit Interpol zur Bekämpfung von Falschgeld und ein Kooperationsabkommen mit den 
USA, welches eine strategische und technische Zusammenarbeit vorsieht und 2002 auf die operative Ebene ausgedehnt wird und den Austausch personenbezogener Daten erlaubt. 2002 wird auch das Mandat Europols erweitert auf die Bekämpfung aller wichtigen Formen des internationalen Verbrechens (Vgl. Korell, 2005: 6-15; Engel, 2006: 3-11).

Europol heute

Europol soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen europäischen Polizeibehörden fördern. Die Organisation finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, deren Höhe abhängig ist vom Bruttosozialprodukt des jeweiligen Landes. So verfügte sie 2006 über ein Budget von 63,4 Millionen Euro. Offizielle Arbeitssprachen sind die Amtssprachen der EU (Vgl. Korell, 2005: 15).

Struktur

Europol ist auf Ebene der EU dem Ministerrat für Justiz und Inneres gegenüber rechenschaftspflichtig, der Rat ist für die grundsätzliche 
Kontrolle und Führung der Europol zuständig. Er ernennt den Direktor sowie die stellvertretenden Direktoren und bestätigt das Budget, außerdem überwacht er die Umsetzung wichtiger Bestimmungen u. ä., die in Verbindung zur Arbeit Europols stehen.

Der Rat hat jährlich einen Bericht für das Europäische Parlament bezüglich der Arbeit Europols zu erstellen. Das Parlament wird auch hinzugezogen, wenn die Europol-Konvention oder andere Europol betreffende Bestimmungen geändert werden sollen (Vgl. Europol, 2007, Management And Control).

Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter pro Mitgliedsstaat, wobei jeder über eine Stimme verfügt. Er tritt mindestens zweimal jährlich zusammen, um eine große Spanne von Themen bezüglich aktueller und zukünftiger Aktivitäten von Europol zu diskutieren. Außerdem akzeptiert er den Bericht über die Tätigkeiten Europols im Vorjahr und soll einen Bericht über die in Zukunft geplanten Aktivitäten Europols erstellen. Die beiden Berichte werden dem Rat der EU vorgelegt (Vgl. Europol, 2007, Management And Control).

Der Direktor ist der Kopf und gesetzliche Vertreter von Europol. Er wird einstimmig ernannt vom Ministerrat der EU, nachdem dieser sich die Meinung des Verwaltungsrats angehört hat. Seine Amtszeit beträgt dann fünf Jahre und kann um weitere vier Jahre verlängert werden.

Der Aufgabenbereich des Direktors umfasst die Erfüllung der Europol übertragenen Aufgaben, die laufende Verwaltung, die Personalverwaltung und spezielle, ihm zugewiesene Aufgaben. Bei seiner Arbeit wird er von den drei stellvertretenden Direktoren unterstützt (Vgl. Europol, 2007, Management And Control).

Die Gemeinsame Kontrollinstanz besteht aus je zwei Repräsentanten der nationalen Kontrollinstanzen. In Deutschland ist dies der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Die Kontrollinstanz soll die Aktivitäten Europols überwachen, um sicherzustellen, dass die Rechte des Individuums nicht beeinträchtigt werden, etwa durch Speicherung, Verarbeitung, Auswertung und Weitergabe personenbezogener Daten. So hat jede Person das Recht, bei der Gemeinsamen Kontrollinstanz anzufragen, ob ihre persönlichen Daten rechtmäßig gesammelt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet worden sind (Vgl. Europol, 2007, Management And Control). Zudem gibt noch den Gemeinsamen Prüfungsausschuss und die Finanzkontrolle, beide mit der Aufgabe betraut, die finanziellen Angelegenheiten zu überprüfen (Vgl. Europol, 2007, Management And Control).

Die Kontrolle Europols

Die Kontrolle Europols erfolgt auf den Ebenen der Exekutive, des Parlaments und der Justiz. Die exekutivische Kontrolle erfolgt erstens durch Europol-Organe, also den Verwaltungsrat, den Direktor und die Gemeinsame Kontrollinstanz. Zweitens erfolgt sie durch Organe der Europäischen Union, also durch den Rat der Europäischen Union, der den Datenschutz, die Regeln der Geheimhaltung, die Finanzordnung, die Immunität und die Regeln über Beziehungen zu Drittstaaten kontrolliert, und den Rechnungshof, der den Haushalt kontrolliert. Eine dritte Kontrolle schließ-lich geschieht auf Ebene der Mitgliedsstaaten durch die nationalen Kontrollinstanzen, welche hauptsächlich die Einhaltung des jeweiligen nationalen Datenschutzes kontrollieren (Vgl. Engel, 2006: 67-70). Die parlamentarische Kontrolle erfolgt erstens durch das Europäische Parlament, das vom Ministerrat einen jährlichen Bericht über die Tä-tigkeiten Europols erhält und Anfragen oder Empfehlungen an den Rat richten kann, welche dieser zwar beantworten, jedoch aber nicht berücksichtigen muss, und zweitens durch die Parlamente der Mitgliedsstaaten, durch Ratifizierung der Konvention gemäß ihrem nationalen Recht, sowie über die Verantwortlichkeit der Vertreter im Rat gegen-über 'ihrem' nationalen Parlament (Vgl. Engel, 2006: 71-72).

Die justizielle Kontrolle schließlich erfolgt erstens durch den Europäischen Gerichtshof als letzter Instanz, der zuständig ist für alle Streitigkeiten bezüglich der Anwendung von Europol, zweitens durch die Gemeinsame Kontrollinstanz, die Beschwerden über Datenschutzverletzungen prüft, und drittens durch die nationalen Gerichte, welche in Kraft treten, wenn der jeweilige Mitgliedsstaat einer Schuld bezichtigt wird (v. a. unzulässige Daten eingegeben zu haben) (Vgl. Engel, 2006: 72-75).

Die Kernaufgaben Europols

Europol unterstützt die Strafverfolgung in den Mitgliedsstaaten hauptsächlich gegen illegalen Drogenhandel, illegale Einwanderung, Terrorismus, Fälschung von Geld (vor allem des Euro) und anderer Zahlungsmittel, Menschenhandel, Kinderpornographie, illegalen Kraftfahrzeughandel bzw. -schmuggel und Geldwäsche. Außerdem liegen Schwerpunkte der Arbeit Europols auf Verbrechen gegen Personen, auf Wirtschaftskriminalität (Finanzverbrechen) und Onlinekriminalität, sofern kriminelle Strukturen dahinterstehen und mindestens zwei Mitgliedsstaaten betroffen sind. Laut der Europol-Konvention ist Europol zuständig, wenn mindestens zwei Mitgliedsstaaten in einer Weise betroffen sind, „die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der strafbaren Handlungen ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedsstaaten erfordert“.

Eine Unterstützung durch Europol erfolgt dann auf verschiedene Weise. Zum einen wird der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten durch die Europol-Verbindungsbeamten (ELOs) erleichtert. Die Verbindungsbeamten werden von den Mitgliedsstaaten als Repräsentanten der nationalen Strafverfolgungsbehörden zu Europol geschickt. Außerdem werden von Europol operationale Analysen zur Unterstützung von Ermittlungen bereitgestellt und strategische Berichte erstellt, also etwa Sicherheits- bzw. Bedrohungsanalysen und Verbrechensanalysen auf Basis von Informationen und Intelligence, welche von den Mitgliedsstaaten und anderen Dritten Parteien geliefert werden.

Zusätzlich wird fachliche Kompetenz und technische Unterstützung für in der EU durchgeführte Untersuchungen und Operationen unter der Aufsicht und rechtlichen Verantwortung der betroffenen Mitgliedsstaaten angeboten. Europol wirbt zudem für Verbrechensanalysen und eine gegenseitige Abstimmung der Untersuchungsmethoden der Mitgliedsstaaten (Vgl. Europol, 2007, Fact Sheet On Europol).

„Der Tätigkeitsschwerpunkt von Europol liegt in dem informationellen Handeln, als Relaisstation den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten zu erleichtern und dabei Daten zu sammeln, zu verarbeiten und zu analysieren“ (Engel, 2006: 31). Europol besitzt keine eigenständigen Ermittlungskompetenzen, die Europol-Konvention verteilt die Aufgaben zwischen Europol und den Mitgliedsstaaten so, dass diesen die operativen Ermittlungs- und Gefahrenabwehraufgaben bleiben, und Europol Aufgaben der Informationssammlung und -analyse erhält.

Auch Europol soll laut seiner Konvention ein computergestütztes System aufbauen, das die Eingabe, den Zugriff und die Analyse von Daten ermöglicht. Dabei legt die Konvention einen strikten Rahmen für Menschenrechte und Datenschutz, Kontrolle, Überwachung und Sicherheit fest. Das System nennt sich „The Europol Computer System“ (TECS) und umfasst drei Komponenten, erstens ein Informationssystem, zweitens ein Analysesystem und drittens ein Indexsystem.

Das Informationssystem enthält Daten über Personen, die einer Straftat im Zuständigkeitsbereich von Europol verdächtig sind, wegen einer solchen Straftat bereits verurteilt worden sind oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie in Zukunft eine solche Straftat begehen werden.

Die Daten werden dabei unmittelbar von den Mitgliedsstaaten eingegeben, aber auch Europol darf Daten von Drittstaaten oder -stellen 
oder aus eigenen Analysetätigkeiten eingeben. Solche Daten sind etwa Personalien, unveränderliche Merkmale, Angaben zu begangenen Straftaten, bzw. Tatvorwürfe, einschließlich Tatzeit, -ort und -mittel, Angaben zur aktenführenden Dienststelle, zum Verdacht der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation und zu Verurteilungen. Einen unmittelbaren Zugriff auf das Informationssystem haben Europol, die Verbindungsbeamten und die nationalen Stellen (Vgl. Engel, 2006: 46).

Im Analysesystem werden Analyseergebnisse der Daten des Informationssystems sowie zusätzliche Daten, etwa zu Zeugen, Opfern, Informanten und unter gewissen Umständen auch besonders sensible Daten zu Verdächtigen gespeichert, die zu weiteren Analysen dienen können. Die Analysen sollen in erster Linie zur Aufdeckung potenzieller zukünftiger Straftaten führen (Vgl. Engel, 2006: 47-49).

Das Indexsystem soll den Verbindungsbeamten die Möglichkeit geben, feststellen zu können, ob Analysedateien Informationen enthalten, die für sie wichtig sind, ohne jedoch einen direkten Einblick zu gewähren. Gelangen sie so zu der Ansicht, über eine genauere Kenntnis der Informationen verfügen zu müssen, so können sie eine Einzelfalleinsicht und -analyse beantragen (Vgl. Engel, 2006: 53-55). 
Europol wird immer wieder von Bürgerrechtlern und Datenschützern wegen Führung einer solchen Verdächtigen-Datei und der Führung einer Arbeitsdatei zu Analysezwecken kritisiert, einerseits aus Gründen des Datenschutzes, andererseits weil diese das Prinzip der Unschuldsvermutung umkehren würden.

Wie arbeiten die internationalen Polizeibehörden tatsächlich?

Um dies angemessen darstellen zu können, soll zuerst geklärt werden, worum es sich bei einem internationalen Verbrechen handelt. Dies ist nicht so einfach zu definieren, da kein internationales Strafrecht existiert. So wird ein Verbrecher als ein internationaler Verbrecher bezeichnet, wenn er entweder durch Ortswechsel den Zuständigkeitsbereich mindestens zweier Staaten berührt, oder wenn 
er durch seine Betätigung zusätzlich wesentliche Rechtsgüter eines fremden Staates verletzt oder gefährdet, ohne dass er dabei den Zuständigkeitsbereich eines Staates verlassen muss.

Ein internationales Verbrechen besteht also dann, wenn mindestens zwei Staaten mit der Suche nach dem Rechtsbrecher oder mit dem 
Festnahmeersuchen befasst werden (Vgl. Endres, 1991: 5-8). Eine internationale Fahndung soll nun anhand eines Beispiels einer Fahndung mit Hilfe Interpols nach einer Person beschrieben werden.

In einem ersten Schritt beantragt die zuständige nationale Justizbehörde bei ihrem nationalen Zentralbüro die internationale Verbreitung einer Fahndungsausschreibung mit der Zusicherung, dass nachfolgend im Falle der Ergreifung sofort ein Auslieferungsersuchen gestellt wird. Das nationale Zentralbüro überprüft in einem zweiten Schritt die Vereinbarkeit des Ersuchens mit Artikel 3 der Statuten (also dass es sich um kein politisches, religiöses, militärisches oder rassisches Verbrechen handelt). Bestehen keine Bedenken, wird das Ersuchen an das Generalsekretariat weitergeleitet. Dieses überprüft es noch einmal. Bestehen immer noch keine Bedenken, so wird das Ersuchen in einem dritten Schritt an alle angeschlossenen nationalen Zentralbüros geschickt, und zwar in Form der „roten internationalen Ausschreibung“, die gewissermaßen ein internationaler Haftbefehl ist. Außerdem werden Anweisungen für die zu treffenden Maßnahmen im Falle der Ergreifung übermittelt. Mit dem vierten Schritt nehmen die Polizeibehörden der ersuchten Länder die Ermittlung auf. Dabei müssen sich sich an nationales Recht und an die Menschenrechte halten, sollen aber die ihrer Meinung nach notwendigen Schritte unverzüglich unternehmen. Wird die gesuchte Person gefasst, informiert die Zugriffsbehörde in einem fünften Schritt umgehend ihr nationales Zentralbüro.

Sie trifft zudem alle polizeilichen Maßnahmen, wie etwa die Überwachung, die Personenüberprüfung, Sicherungsmaßnahmen, Durchsuchungen und vor allem die vorläufige Festnahme, die unter Beachtung der inländischen Verfahrensvorschriften zu erfolgen hat. Im folgenden sechsten Schritt benachrichtigt das nationale Zentralbüro des Festnahmestaates unverzüglich das Generalsekretariat der Interpol, sowie das Zentralbüro des beauftragenden Landes. Dieses leitet im siebten Schritt die Tatsache der Festnahme an die zuständige Justizbehörde weiter, welche schnellstmöglich nach Ausfertigung des formellen Auslieferungsersuchens dieses auf diplomatischem Wege an die zuständige Behörde des Festnahmestaates sendet. Als achte und letzte internationale Polizeimaßnahme schließlich muss das nationale Zentralbüro nach der endgültigen Inhaftierung das Generalsekretariat davon unterrichten, damit eine Fahndungseinstellungsmeldung durchgegeben werden kann (Vgl. Endres, 1991: 26-30).

Neben einer solchen internationalen Fahndung sind auch andere Verfahren wie Datenabgleich zur Rasterfahndung, Aufruf zur internationalen beobachtenden Fahndung, amtliche Rechtshilfe, etc. üblich. Laut Europol sind die beiden internationalen Behörden verschieden strukturiert und bieten so unterschiedliche Möglichkeiten zur internationalen Kooperation bei der Strafverfolgung. Sie hätten unterschiedliche aber doch verwandte Rollen im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und es bestünde somit kein Wettbewerb zwischen den beiden Organisationen. Zudem kooperieren sie seit 2002, um die internationale Kooperation bei der Strafverfolgung zu verbessern (Vgl. Europol, 2007, Frequently Asked Questions). Auch wenn keine Konkurrenz zwischen Interpol und Europol besteht, stellt doch Europol eine gesteigerte und effizientere, wenn auch regional begrenztere Form von Interpol dar und ist somit auch der Versuch, auf die Mängel Interpols zu reagieren.

Europol und seine Vorläufer entstanden aber nicht nur aus der Kritik an Interpol, sondern auch in Folge der europäischen Integration. Mit weiterhin zunehmender europäischer Integration ist anzunehmen, dass die einzelnen nationalen Zentralbüros der Interpol durch Europol ersetzt werden.

Vorboten einer Weltpolizei?

Sowohl Interpol als auch Europol können nicht als wirkliche Weltpolizei bezeichnet werden, da sie keine eigentliche Polizeibehörde sind, solange sie über keinerlei operationale Möglichkeiten verfügen. Vielmehr verbinden sie die nationalen Polizeien miteinander, vermitteln zwischen diesen. Ob auf diese Weise jedoch eine Weltpolizei entstehen wird, ist fraglich, denn die nationalen Polizeibehörden werden sich auch weiterhin als nationale Polizeien sehen, was durch die einzelnen Verfassungen auch gedeckt ist.

Erst wenn den internationalen Organisationen eigene Ermittlungen und Operationen ermöglicht werden, könnten diese sich unter Umständen zu einer Art Weltpolizei entwickeln. So wird jedoch angeblich bereits darüber nachgedacht, Europol längerfristig Operationen zur Bekämpfung der Fälschung des Euro zuzugestehen (Vgl. Korrell, 2005: 266). Doch ob und wann es soweit kommen wird, ist ungewiss.

Literatur

Baldus, Manfred (Hrsg.): Polizeirecht des Bundes mit zwischen- und überstaatlichen Rechtsquellen. Interpol, Schengen, Europol, Grenzschutz, Gemeinsame Ermittlungsgruppen, Verbindungsbeamte, Zollzusammenarbeit, Eurojust, Rechtshilfe, Grundrechtsschutz, 3. Auflage, Heidelberg: C. F. Müller 2005.

Endres, Hans Ulrich: Internationale Verbrechensbekämpfung. Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Probleme, München: Verlag V. Florentz 1991. 
Engel, Martin: Befugnis, Kontrolle und Entwicklung von Europol. Unter Berücksichtigung des Vertrages über eine Verfassung für Europa, Hamburg: Verlag Dr. Kovac 2006. 
Korrell, Vera: Europol. Polizei ohne rechtsstaatliche Bindungen?, Frankfurt a. M.: Peter Lang 2005.

 Internetquellen
http://www.interpol.com

Interpol History: 
http://www.interpol.com/Public/icpo/governance/sg/history.asp. (Stand: 27.07.2007) 
About Interpol: http://www.interpol.com/public/icpo/default.asp. (Stand: 28.07.2007)

Secure Global Police Communications Services: 
http://www.interpol.com/Public/ICPO/corefunctions/securecom.asp. (Stand: 28.07.2007)

Operational Data Services And Databases For Police: 
http://www.interpol.com/Public/ICPO/corefunctions/databases.asp. (Stand: 28.07.07)

Operational Police Support Services: 
http://www.interpol.com/Public/ICPO/corefunctions/polsupport.asp. (Stand: 28.07.07) 
http://www.europol.eu

Management And Control: 
http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=mgmtcontrol. (Stand: 29.07.2007)

Fact Sheet On Europol: 
http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=facts. (Stand: 30.07.2007)

Frequently Asked Questions: 
http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=faq. (Stand: 30.07.2007)