Artikel 4

Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen an, dass der Staat bei der Ausübung der vom Staat in Übereinstimmung mit diesem Pakt gewährten Rechte diese Rechte nur insoweit den gesetzlich festgelegten Beschränkungen unterwerfen darf, als dies zulässig ist Dies ist mit der Natur dieser Rechte vereinbar und dient ausschließlich dem Zweck, das allgemeine Wohl in einer demokratischen Gesellschaft zu fördern.


Revision #1
Created 10 October 2025 01:17:01 by investigatione
Updated 10 October 2025 01:17:10 by investigatione