# Umsetzung

Die Vorschläge der Kommission wurden in vier Phasen (Hartz I bis IV) umgesetzt:   
  
  
Hartz I mit Wirkung ab 1. Januar 2003   
  
  
**Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt**[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1sym)

- <div style="text-align: left;">Erleichterung von neuen Formen der Arbeit​</div>
- <div style="text-align: left;">Förderung der beruflichen [Weiterbildung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/weiterbildung/) durch die [Bundesanstalt für Arbeit](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundesanstalt_f%C3%BCr_Arbeit) (FbW), Einführung des [Bildungsgutschein](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bildungsgutschein)s​</div>
- <div style="text-align: left;">Unterhaltsgeld der Bundesanstalt​</div>
- <div style="text-align: left;">[Zeitarbeit](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zeitarbeit) mit [Personal-Service-Agentur](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Personal-Service-Agentur)en (PSA)​</div>

  
Das [Arbeitnehmerüberlassungsgesetz](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitnehmer%C3%BCberlassungsgesetz) wurde durch Hartz I in wesentlichen Punkten geändert: Das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre wurden aufgehoben. Zu Gunsten der Leiharbeitnehmer wurde der so genannte Gleichstellungsgrundsatz im Gesetz verankert. Dieser besagt, dass Leiharbeitnehmer zu denselben [Bedingungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/bedingungen/) beschäftigt werden müssen wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens: Gleiche [Arbeitszeit](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitszeit), gleiches [Arbeitsentgelt](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitsentgelt), gleiche [Urlaub](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Urlaub)sansprüche (sog. equal pay und equal treatment). Ein [Tarifvertrag](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Tarifvertrag) kann jedoch abweichende Regelungen zulassen, wovon bereits Gebrauch gemacht worden ist, zum Beispiel durch die Tarifverträge des [Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitgeberverband_Mittelst%C3%A4ndischer_Personaldienstleister) (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA oder durch die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften mit dem [Bundesverband Zeitarbeit](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundesverband_Zeitarbeit) (BZA) oder dem [Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=IGZ_%E2%80%93_Interessenverband_Deutscher_Zeitarbeitsunternehmen) (iGZ). [Verfassungsbeschwerde](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verfassungsbeschwerde)n von [Arbeitgeberverbänden](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitgeberverband) und Verleihunternehmen gegen den Gleichstellungsgrundsatz blieben erfolglos.[2](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote2sym)  
  
  
Mit diesen Änderungen wollte der Gesetzgeber die Qualität und die gesellschaftliche Akzeptanz der Leiharbeit erhöhen. Sie traten zum 1. Januar 2004 in Kraft.   
  
  
[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1anc)[BGBl. I 2002 S.4607](http://web.archive.org/web/20060718183118/http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl102s4607.pdf) (PDF; 97 kB)  
  
[2](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote2anc)[BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2004,1 BvR 2283/03](http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041229_1bvr228303.html?Suchbegriff=Arbeitnehmer%FCberlassungsgesetz)  
  
  
  
Hartz II mit Wirkung ab 1. Januar 2003   
  
  
**Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt**[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1sym)  
  
  
Das Gesetz enthält Bestimmungen, die teilweise erst später in Kraft traten.

- <div style="text-align: left;">Regelung der Beschäftigungsarten [geringfügiger Beschäftigung](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung) ([Minijob](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Minijob) und [Midijob](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Midijob)) mit Wirkung ab 1. April 2003.​</div>
    1. <div style="text-align: left;">Als geringfügig Beschäftigter gilt, wer monatlich bis zu 400 Euro verdient, zuvor waren es 325 Euro.​</div>
    2. <div style="text-align: left;">Als geringfügig Beschäftigte können auch Beschäftigte mit mehr als 15 Wochenstunden gelten.​</div>
    3. <div style="text-align: left;">Der pauschale Beitragssatz zur [gesetzlichen Krankenversicherung](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesetzliche_Krankenversicherung) wird von 10 % auf 11 % des Bruttolohnes erhöht.​</div>
    4. <div style="text-align: left;">Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Steuer in Höhe von 2 % des Bruttolohnes.​</div>
        - <div style="text-align: left;">[Ich-AG](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ich-AG)​</div>
        - <div style="text-align: left;">Einrichtung von [Jobcenter](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Jobcenter)n​</div>---

  
[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1anc)[BGBl. I 2002 S.4621](http://web.archive.org/web/20060718183148/http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl102s4621.pdf) (PDF; 95 kB)  
  
[3BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2004,1 BvR 2283/03](http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041229_1bvr228303.html?Suchbegriff=Arbeitnehmer%FCberlassungsgesetz)  
[BGBl. I 2002 S.4621](http://web.archive.org/web/20060718183148/http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl102s4621.pdf) (PDF; 95 kB)  
  
  
Hartz III mit Wirkung ab 1. Januar 2004   
  
  
**Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt**[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1sym)

- <div style="text-align: left;">Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die [Bundesagentur für Arbeit](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundesagentur_f%C3%BCr_Arbeit) (Agentur für Arbeit)​</div>

  
[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1anc)[BGBl. I 2003 S.2848](http://web.archive.org/web/20060704092023/http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2848.pdf) (PDF; 525 kB), [Druckfähige Version](http://www.rechtliches.de/info_Drittes_Gesetz_fuer_moderne_Dienstleistungen_am_Arbeitsmarkt.html)  
Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005

<div id="bkmrk-viertes-gesetz-f%C3%BCr-m" style="text-align: justify;">**Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt**[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1sym)​</div>[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1anc)[BGBl. I 2003 S.2954](http://web.archive.org/web/20060926140911/http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2954.pdf) (PDF; 394 kB)

- <div style="text-align: left;">Zusammenführung von [Arbeitslosenhilfe](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitslosenhilfe) und [Sozialhilfe](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sozialhilfe_%28Deutschland%29) ([Hilfe zum Lebensunterhalt](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hilfe_zum_Lebensunterhalt)) für Erwerbsfähige zum [Arbeitslosengeld II](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitslosengeld_II) (ALG II) zum Teil auf ein Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. Die laufenden [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) der alten Sozialhilfe waren zwar nominell niedriger als die Regelleistung des neu eingeführten ALG II, wurden aber im Bedarfsfall durch diverse Einmalleistungen ggf. auch über den Satz des entsprechenden ALG II aufgestockt. Der monatliche Regelsatz der Sozialhilfe für einen Alleinstehenden hatte vor der Einführung des ALG II in den westlichen Bundesländern bis Ende 2004 zwischen 287 € und 297 €, in den östlichen Ländern zwischen 282 € bis 285 € gelegen, während die Regelleistung des ALG II ab 1. Januar 2005 345,00 € im Westen und 331 € im Osten[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1sym) betrug. Die neben dem Regelsatz der Sozialhilfe im Bedarfsfall gewährten einmaligen Beihilfen[2](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote2sym) wurden beim ALG II nunmehr weitgehend in die Regelleistung einberechnet, so dass daneben insoweit keine einmalige Beihilfen mehr beansprucht werden konnten.[3](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote3sym) Die ursprünglich vorgesehene Höhe der Regelleistung des ALG II lag laut Aussage von Peter Hartz bei 511 Euro monatlich und damit weit über dem Sozialhilfesatz.[4](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote4sym)Anfangs wurde für Hilfebedürftige, deren Arbeitslosengeldanspruch erschöpft war, ein Zuschlag gezahlt, der im ersten Jahr des ALG-II Bezugs bis 160 €, im zweiten Jahr bis 80 € betrug[5](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote5sym). Dieser Zuschlag wurde zum 1. Januar 2011 ersatzlos abgeschafft.[6](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote6sym)​</div>
- <div style="text-align: left;">Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der [Agentur für Arbeit](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Agentur_f%C3%BCr_Arbeit) verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder [Optionsmodell](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Optionsmodell)).​</div>

[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1anc)§ 19 Abs. 2 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S.2954, 2961  
[2](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote2anc)§ 21 BSHG: Einmalige Beihilfen für die Instandsetzung von Bekleidung, Wäsche und Schuhen in nicht kleinem Umfang und deren Beschaffung von nicht geringem Anschaffungspreis, die Beschaffung von Brennstoffen für Einzelheizungen, die Beschaffung von besonderen Lernmitteln für Schüler, die Instandsetzung von Hausrat in nicht kleinem Umfang, die Instandhaltung der Wohnung, die Beschaffung von Gebrauchsgütern von längerer Gebrauchsdauer und von höherem Anschaffungswert sowie für besondere Anlässe  
[3](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote3anc)Rudolf Martens: *[Expertise. Der Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für einen sozial gerechten Regelsatz als sozialpolitische Grundgröße. Neue Regelsatzberechnung 2006](http://replay.waybackmachine.org/20081209122949/http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/regelsatz-neuberechnung-2006_05.pdf)* (PDF; 555 kB), neue überarbeitete Auflage. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Berlin 2006. (Darin u. a.: „*Der Regelbedarf und der Inhalt der Regelsätze werden in § 28 SGB XII bestimmt. Der Aufbau der neuen Regelsätze unterscheidet sich gegenüber dem bis 2005 geltenden Bundessozialhilfegesetz – gemäß § 22 (BSHG) – in folgenden Punkten: Im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise werden jetzt die meisten bisherigen einmaligen [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) in den Regelsatz integriert. Darüber hinaus werden nur in drei Fällen nicht pauschalierbare einmalige [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) weiterhin gewährt; gemäß § 31 SGB XII wären dies Erstausstattungen für Wohnungen, Erstausstattungen für Kleidung und mehrtägige Klassenfahrten (§ 37 SGB XII). Bei sonstigen einmaligen [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/), wie beispielsweise dem Austausch eines defekten Kühlschranks, muss dies der Bezieher jetzt von seinem künftigen [Sozialgeld](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sozialgeld)– bzw. [Arbeitslosengeld II](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/arbeitslosengeld-ii/) bzw. aus seinem Ersparten bezahlen oder ein Darlehen bei der leistungsauszahlenden Stelle [beantragen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/beantragen/) (§ 37 SGB XII).*“)  
[4](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote4anc)TV-Dokumentation „Auf der Suche nach Peter Hartz“, 14. November 2011, ARD (0:28 min)  
[5](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote5anc)§ 24 SGB II in der Fassung des vierten Gesetzes für moderen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2957, 2962 f  
[6](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote6anc)Artikel 15 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom 9. Dezember 2010, BGBl. I S. 1885, 1896  
7§ 19 Abs. 2 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S.2954, 2961  
8§ 21 BSHG: Einmalige Beihilfen für die Instandsetzung von Bekleidung, Wäsche und Schuhen in nicht kleinem Umfang und deren Beschaffung von nicht geringem Anschaffungspreis, die Beschaffung von Brennstoffen für Einzelheizungen, die Beschaffung von besonderen Lernmitteln für Schüler, die Instandsetzung von Hausrat in nicht kleinem Umfang, die Instandhaltung der Wohnung, die Beschaffung von Gebrauchsgütern von längerer Gebrauchsdauer und von höherem Anschaffungswert sowie für besondere Anlässe  
9Rudolf Martens: *[Expertise. Der Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für einen sozial gerechten Regelsatz als sozialpolitische Grundgröße. Neue Regelsatzberechnung 2006](http://replay.waybackmachine.org/20081209122949/http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/regelsatz-neuberechnung-2006_05.pdf)* (PDF; 555 kB), neue überarbeitete Auflage. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Berlin 2006. (Darin u. a.: „*Der Regelbedarf und der Inhalt der Regelsätze werden in § 28 SGB XII bestimmt. Der Aufbau der neuen Regelsätze unterscheidet sich gegenüber dem bis 2005 geltenden Bundessozialhilfegesetz – gemäß § 22 (BSHG) – in folgenden Punkten: Im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise werden jetzt die meisten bisherigen einmaligen [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) in den Regelsatz integriert. Darüber hinaus werden nur in drei Fällen nicht pauschalierbare einmalige [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) weiterhin gewährt; gemäß § 31 SGB XII wären dies Erstausstattungen für Wohnungen, Erstausstattungen für Kleidung und mehrtägige Klassenfahrten (§ 37 SGB XII). Bei sonstigen einmaligen [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/), wie beispielsweise dem Austausch eines defekten Kühlschranks, muss dies der Bezieher jetzt von seinem künftigen [Sozialgeld](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sozialgeld)– bzw. [Arbeitslosengeld II](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/arbeitslosengeld-ii/) bzw. aus seinem Ersparten bezahlen oder ein Darlehen bei der leistungsauszahlenden Stelle [beantragen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/beantragen/) (§ 37 SGB XII).*“)  
10TV-Dokumentation „Auf der Suche nach Peter Hartz“, 14. November 2011, ARD (0:28 min)  
11§ 24 SGB II in der Fassung des vierten Gesetzes für moderen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2957, 2962 f  
12Artikel 15 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom 9. Dezember 2010, BGBl. I S. 1885, 1896

- <div style="text-align: left;">Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus der Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert. Nach einem Beschluss der Großen Koalition von 2007 sollen über 58-jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.​</div>
- <div style="text-align: left;">Ab 2005 wurde der Regelsatz von Kindern zwischen sieben und dreizehn Jahren in Hartz-IV-Familien auf 60 % (zuvor: 65 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen festgelegt, für Jugendliche zwischen 14 und 17 ab 2005 auf 80 % (zuvor seit 1955 90 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen. Jugendliche zwischen 14 und 17 erhalten somit ebenso viel wie erwachsene Haushaltsangehörige; zuvor erhielten sie 12,5 % mehr als diese, da ihnen als Heranwachsende ein höherer Bedarf („Wachstumsbedarf“) anerkannt wurde als erwachsenen Haushaltsangehörigen.[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1sym)​</div>

[1](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/umsetzung/#sdfootnote1anc)[gew-hessen.de](http://www.gew-hessen.de/index.php?id=296&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3932&tx_ttnews%5BbackPid%5D=593&cHash=dfeadc2912)