# Sozialhilfe

<div class="bbTable" id="bkmrk-hartz-iv-4-alg-ii-le"><table style="width: 100%;"><tbody><tr><td>**Hartz IV 4 ALG II Lexikon s S  
Sanktionen / [Sachbearbeiter](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachbearbeiter/) – wechseln   
Sachleistungen / Sonderbedarf / [Sachgeschenke](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachgeschenke/)   
Geldgeschenke / Sozialversicherung / Sozialhilfe**</td></tr></tbody></table>

</div>**Hartz IV 4 ALG II [Sachbearbeiter](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachbearbeiter/) / [Sachbearbeiter](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachbearbeiter/) wechseln**  
Befangenheitsantrag, § 17 SGB X Besorgnis der [Befangenheit](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/befangenheit/)!  
Liegt ein triftiger Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, kann man einen [Sachbearbeiter](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachbearbeiter/) wegen [Befangenheit](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/befangenheit/) ablehnen.  
Solche Gründe können sein:

- persönliche Freundschaft oder Feindschaft des Amtsträgers zu einem Beteiligten,
- vorzeitige Festlegung in einer bestimmten Rechtsauffassung,
- persönliche Interessiertheit des Bediensteten am Verfahrensausgang,
- offensichtliche Voreingenommenheit, Diskriminierung
- unsachliche Äußerungen zur Sach- oder Rechtslage,
- berufliches oder persönliches Interesse des Amtsträgers am Ausgang des Verwaltungs- Verfahrens
- wirtschaftliches Interesse, **fette Prämien für [Sachbearbeiter](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachbearbeiter/), darüber wurde uns berichtet –&gt;&gt;[lesen Sie hier den Bericht](https://web.archive.org/web/20130501175215/http://hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-klagemauer-stein-31---40.html#fett)**

Sollte der jeweilige Behördenleiter selbst Gegenstand des Befangenheitsantrages sein, so muss er die jeweilige Aufsichtsbehörde (z.B. Regierungspräsidenten etc.) in Kenntnis setzen. Ein Befangenheitsantrag kann auch in eigener Regie direkt beim Regierungspräsidenten gestellt werden.  
Vorgangsweise,  
Aus eigener Erfahrung würden wir Ihnen raten, es zuerst mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu versuchen, sollte diese nicht fruchten und die voreingenommenen Äußerungen oder Schikanen gehen weiter, können Sie immer noch einen Befangenheitsantrag stellen.  
Lesen Sie hier einen Bericht, über unsere eigenen Erfahrungen mit einer [Dienstaufsichtsbeschwerde.](https://web.archive.org/web/20130501175215/http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/schwarze-liste-arge.html)  
[–&gt;&gt;Muster einer Dienstaufsichtsbeschwerde.&lt;&lt;–](https://web.archive.org/web/20130501175215/http://hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-alg-ii-lexikon-dd.html#ld004) (gerne sind wir Ihnen auch beim aufsetzen einer Beschwerde behilflich)

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**Hartz IV 4 ALG II [Sachleistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachleistungen/) / Sonderbedarf**  
Hartz IV ALG II [Sachleistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachleistungen/) kommen in Betracht vor allem bei einmaligen Beihilfen, z.B. Haushaltsgeräten oder Bekleidung, ebenso zählen [Gutscheine](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/gutscheine/) die zum Einkauf von Lebensmitteln dienen, zu [Sachleistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachleistungen/).  
Mit dem Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1, 3 und 4/09 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber eine [Neuregelung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/neuregelung/) schaffen muss, die einen eigenen Anspruch auf [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) zur Deckung eines Sonderbedarfs für Hartz IV ALG II Hilfebedürftige begründet, wie er bisher von den [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) der §§ 20ff SGB II nicht vorgesehen ist. Haben hilfebedürftige Hartz IV ALG II Empfänger in bestimmten Lebenslagen besondere einmalige Bedarfe, können diese auch mit den Mitteln des § 23 SGB II befriedigt werden, wenn dieser einmalige Sonderbedarf nachgewiesen wird und die Leistungserbringung erforderlich ist.  
Zu den [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) (Sonderbedarf) gehören,

- [Zuschuss](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/zuschuss/) für Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
- [Zuschuss](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/zuschuss/) für Bekleidung
- [Zuschuss](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/zuschuss/) für mehrtägige Klassenfahrten
- [Erstausstattung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/erstausstattung/) der Wohnung / Haushaltsgeräten (Darlehen)

Unter besonderen Umständen können folgende [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) erbracht werden,  
Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer, Nachhilfeunterricht, Arzneimittel, Kosten für Schülermonatskarte, Intergrationskurs  
Sonderbedarfe werden grundsätzlich nur auf [Antrag](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/antrag/) gewährt, sämtlich Anträge müssen schriftlich eingereicht werden, denken Sie daran sich immer eine Quittung für das von Ihnen abgegebene Schriftstück geben zulassen oder schicken Sie es per Einschreiben. Beharren Sie auf eine Entscheidung der Behörde.

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**Hartz IV 4 ALG II [Sachgeschenke](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachgeschenke/) / Geldgeschenke**  
Grundsätzlich sind Geld und [Sachgeschenke](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachgeschenke/) bis zu 50,00 Euro pro Jahr und Mitglied einer [Bedarfsgemeinschaft](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/bedarfsgemeinschaft-2/) frei. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 13 der Alg-II-V sind Geldgeschenke an Minderjährige, die sie anlässlich religiöser Feste erhalten und 3100,00 Euro nicht überschreiten, nicht als [Einkommen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/einkommen-2/) anzurechnen.  
**(reden ist Silber, schweigen ist Gold)**

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**Hartz IV 4 ALG II Sanktionen  
Hartz IV ALG II Verhaltenspflicht**  
Sie sind verpflichtet, Ihre Anträge sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen, auf Nachfragen der [Sachbearbeiter](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sachbearbeiter/) alle benötigten Unterlagen bei zubringen (Kontoauszüge, Versicherungsnachweis, Verträge, etc. und auf Anordnung einen [Amtsarzt](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/amtsarzt/) aufzusuchen.  
Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, müssen Sie mit Kürzung der Regelbezüge um 10% rechnen. Bei jedem weiteren Verstoß innerhalb eines Jahres kommen 10% dazu.  
**Hartz IV ALG II [Mitwirkungspflicht](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/mitwirkungspflicht/)**  
Sie sind verpflichtet, aktiv an [Maßnahmen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/massnahmen/) zur [Wiedereingliederung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/wiedereingliederung/) in den Arbeitsmarkt teilzunehmen.  
Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, müssen Sie mit Kürzung der Regelbezüge um 30% rechnen, sollten Sie innerhalb eines Jahres erneut gegen das Mitwirkungsrecht verstoßen, verdoppelt sich die Kürzung auf 60 %, schaffen Sie es dann diese Pflicht zum Dritten Mal zu verletzen, haben Sie die A-Karte gezogen, denn dann gibt es (mit gutem Recht) nichts mehr.  
**Dauer bei Hartz IV ALG II Sanktionen**  
Die [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) werden jeweils für die Dauer von drei Monaten gekürzt. Erfolgt in diesem Zeitraum eine erneute Pflichtverletzung, beginnt ein weiterer Dreimonatszeitraum.  
Sollten Sie Ihr Verhalten aus wichtigen Gründen entschuldigen können. müssen Sie keine Sanktionen befürchten.  
Gründe dafür sind,

- wenn die Berufstätigkeit die Erziehung eines Kindes gefährden würde
- wenn es mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre
- wenn Sie dazu seelisch, körperlich und geistig, nicht in der Lage sind  
    Andere besondere gewichtige Gründe können Sie auch vorbringen.

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**Hartz IV 4 ALG II [Schule](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/schule/)**  
Zusätzliche [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) für die [Schule](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/schule/), Schüler/innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemeine- berufsbildende [Schule](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/schule/) besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die [Schule](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/schule/) in Höhe von 100 Euro pro Jahr. Die Leistung wird nicht erbracht, wenn ein Anspruch der Schülerin oder des Schülers auf Ausbildungsvergütung besteht.  
Laut Paragraph § 28 a SGB XII, gilt für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen und anderen Schulen mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses wird bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn eines Schuljahres eine zusätzliche Leistung für die [Schule](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/schule/) in Höhe von 100 Euro erbracht.

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**Hartz IV 4 ALG II [Sozialversicherung / Sozialhilfe](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/sozialversicherung-sozialhilfe/)**  
Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige die nicht in einer [Bedarfsgemeinschaft](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/bedarfsgemeinschaft-2/) mit einem Bezieher von [Arbeitslosengeld II](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/arbeitslosengeld-ii/) leben, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Deren Voraussetzungen und Bemessung richtet sich nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Neben den [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) für Unterkunft Heizung und Lebensunterhalt müssen auch die Kosten für die Sozialversicherungen übernommen werden. Sozialhilfe, Sozialgeld ist lediglich eine andere Bezeichnung, die Regelungen des Arbeitslosengeldes II Hartz IV 4 gelten auch für das Sozialgeld.