# Krankenversicherung

  
**Hartz 4 IV – ALG II [Krankenversicherung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/krankenversicherung-2/)  
Hartz 4 private [Krankenversicherung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/krankenversicherung-2/)  
Hartz 4 IV ALG II Krankenkasse**  
  
  
**Hartz 4 IV ALG II private [Krankenversicherung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/krankenversicherung-2/)**  
Für den Beitrag in einer privaten [Krankenversicherung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/krankenversicherung-2/) erhält ein Hartz vier Hilfebedürftiger nach § 26 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 2 nur einen [Zuschuss](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/zuschuss/) in Höhe des Beitrags eines Leistungsbeziehers in der Gesetzlichen [Krankenversicherung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/krankenversicherung-2/) (GKV). Der Zuschussbetrag wird in Höhe des halbierten Basistarifes gewährt. Der Höchstbeitrag des Basistarifs beträgt im Jahr 2011 ca. 575,00 EUR, also ein maximaler [Zuschuss](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/zuschuss/) von 288,00 EUR.  
**Voller Deckungsbeitrag für Privatversicherte \*NEU**  
Ab dem 01.04.2012 sind Leistungsträger dazu verpflichtet, den vollen Deckungsbeitrag eines Basistarifs der Privaten [Krankenversicherung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/krankenversicherung-2/) für Hartz 4 Empfänger zu übernehmen. Die Beiträge werden ab 01.04.2012 direkt an die [Versicherungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/versicherungen/) überwiesen. Beitragsschulden die sich zwischen dem 01. Januar 2009 und dem 31. Januar 2011 angehäuft haben, sollen erlassen werden. Dazu reicht es, einen formlosen [Antrag](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/antrag/) bei dem Versicherer zu stellen.  
**Hartz 4 IV ALG II [Krankenversicherung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/krankenversicherung-2/)**   
Hartz IV- ALG II Empfänger werden grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse in der sie zuletzt versichert waren pflichtversichert. Sie haben vollen Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen, dazu gehören auch die Familienangehörigen. Zudem hat jeder, auch wenn er kein Mitglied einer Krankenkasse ist Anspruch auf eine medizinische Notversorgung. Bei einer von der Bundesagentur verhängten Sperrzeit ist der Krankenversicherungsschutz weiter gewährleistet. (im ersten Monat der Arbeitslosigkeit besteht der „Nachversicherungsschutz“. Danach werden Arbeitslose über die Bundesagentur bei den gesetzlichen Krankenkassen weiter versichert, dieses gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung.  
**Hartz 4 oder KRANKENGELD ! wussten Sie schon,**  
wenn Sie während einer Krankheit gekündigt werden und haben das Glück kurz vor der Genesung wieder erneut mit einer, hoffentlich nicht zu ernsten anderer Krankheit zu erkranken, zahlt die Krankenkasse weiter. (bis zu 78 Wochen) Ist immerhin besser als wieder zurück zu Hartz 4. Sollte man ausnutzen, bis den Arbeitgebern das Recht einer Kündigung innerhalb einer Krankheit untersagt wird.  
**Zum Thema wichtige [Versicherungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/versicherungen/) bei ALG I und Hartz IV finden Sie hier noch weiter Informatinen  
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[Wichtige Versicherungen bei ALG I und Hartz IV“&gt;Informations-Portal Hartz-Tour](https://web.archive.org/web/20130502061522/http://www.hartz-tour.de/sitemap/versicherungen.html)**  
Arbeitslos – eine Nachricht, die jeden Beschäftigen tief ins Mark trifft. Letztendlich werden damit doch immer wieder existenzielle Ängste verbunden. Insbesondere die Verschlechterung der Einkommenssituation und das Abrutschen ins soziale Aus werden als große Angst empfunden.