# Freibetrag Einkommen

<div class="bbWrapper" id="bkmrk-hartz-4-iv-alg-ii-fr">**Hartz 4 IV ALG II Freibetrag [Einkommen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/einkommen-2/) Hartz 4 IV [Grundfreibetrag](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/grundfreibetrag/) Hartz 4 IV Geringfügige eschäftigung Hartz 4 IV Nebeneinkommen Hartz 4 IV Schonvermögen**  
  
  
**Hartz vier [Grundfreibetrag](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/grundfreibetrag/):**  
Ein Betrag bis 100 EURO brutto monatlich darf anrechnungsfrei ([Grundfreibetrag](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/grundfreibetrag/)) zum [Arbeitslosengeld II](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/arbeitslosengeld-ii/) hinzuverdient werden. In diesem [Grundfreibetrag](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/grundfreibetrag/) sind enthalten, Werbungskostenpauschale = 15,33 EURO,  
Absetzbeträge für [Riester](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/riester/) – Rente und andere private [Versicherungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/versicherungen/) = 30,00 EURO  
**Hartz vier [Geringfügige Beschäftigung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/geringfuegige-beschaeftigung/):**  
Die sogenannten Mini oder 400 EURO Jobs zählen zu den geringfügigen Beschäftigungen und sind mit 20% anrechnungsfrei. Der Arbeitgeber hat für geringfügig Beschäftigte einen pauschalen Anteil des Arbeitsentgeld an die mini – job Zentrale (Bundesknappschaft) zu zahlen. In diesem Anteil sind enthalten, Lohn-Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Renten und [Krankenversicherung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/krankenversicherung-2/).  
**Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte steigen.**  
Die Lohngrenze für „Minijobs“ ([geringfügige Beschäftigung](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/geringfuegige-beschaeftigung/)) steigt zu Jahresbeginn 2013 von 400 auf 450 Euro. Die Obergrenze für die Gleitzone, „Midijobs“ genannt, erhöht sich von 800 auf 850 Euro. Außerdem werden Minijob-Verhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.  
**Hartz vier Nebeneinkommen:**  
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 1.000 EURO brutto monatlich ist 20% anrechnungsfrei.  
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 800 EURO brutto bis 1.200 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei.  
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 800 EURO brutto bis 1.500 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei.(Bedürftige mit einem Kind)  
Darüber hinaus können [Fahrkosten](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/fahrkosten/) mit 0,20 EURO pro Kilometer abgesetzt werden, wenn das zusätzliche monatliche [Einkommen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/einkommen-2/) die 400 EURO Grenze übersteigt.  
**Hartz vier Ferien- Jobs:**  
Ferien- Jobs für Schüler/innen die das 25. Lebensalter nicht vollendet haben sind nicht bedarfsminderndt anzurechnen wenn,  
das [Einkommen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/einkommen-2/) den Betrag von 1.200 EURO pro Kalenderjahr nicht überschreitet  
das [Einkommen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/einkommen-2/) in den Schulferien und innerhalb von höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr erzielt wird. *(WER das schafft, ist auf dem besten Weg zum Politiker)  
**Hartz 4 IV Schonvermögen 2013**  
Es gibt Freibeträge die vom verwertbaren [Vermögen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/vermoegen/) eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers abzuziehen sind, so hat jedes Mitglied einer [Bedarfsgemeinschaft](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/bedarfsgemeinschaft-2/) einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150,- Euro pro vollendetem Lebensjahr, wobei der maximale Freibetrag für jeden Erwachsenen Hartz 4 Hilfebedürftigen einer [Bedarfsgemeinschaft](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/bedarfsgemeinschaft-2/) bei 9.750 Euro liegt. ALG II und Hartz IV Hilfebedürftige die vor dem 01.01.1948 geboren sind haben einen Freibetrag in Höhe von 520,- Euro pro Lebensjahr (max. 33.800,- Euro) und pro Bedürftigem noch einmal 750,- Euro für notwendige Anschaffungen.  
Nicht verwertbare [Vermögen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/vermoegen/) eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen  
- das angesparte [Vermögen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/vermoegen/) der „[Riester](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/riester/) Rente, angespartes Schmerzensgeld,
- eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
- ein angemessenes Auto pro Mitglied einer [Bedarfsgemeinschaft](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/bedarfsgemeinschaft-2/) bis 7.500 EURO,
- ein angemessener Hausrat, [Vermögen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/vermoegen/) für eine Altersversorgung,
- Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein [Eigenheim](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/eigenheim-2/)),
- was zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird
- und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10% zu rechnen ist.

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