# Einschränkung des Subsidiaritätsprinzips

Das [Subsidiarität](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Subsidiarit%C3%A4t)sprinzip ist eine allgemein anerkannte Maxime, die privater Verantwortung den Vorrang vor staatlicher Verantwortung gibt. Die Hartz-Gesetze verletzen dieses Prinzip insofern, als sie weitgehend die soziale Verantwortung von [Eltern](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/eltern/) für ihre Kinder und Kindern für ihre [Eltern](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/eltern/) einschränken, sofern diese nicht in einer häuslichen Gemeinschaft ([Bedarfsgemeinschaft](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bedarfsgemeinschaft)) leben. Als Folge davon konnte eine bisher in häuslicher Gemeinschaft lebende [Familie](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/familie/), die mindestens einen potentiellen Hartz-IV-Empfänger umfasste, ihr Gesamteinkommen unter Nutzung von Hartz IV-Mitteln steigern, wenn die betroffene Person in eine eigene Wohnung zog und damit eine neue [Bedarfsgemeinschaft](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/bedarfsgemeinschaft-2/) entstand. Entsprechend den Hartz-Regelungen wurde dann nicht nur die zusätzliche Miete vom Staat bezahlt, es erhöhte sich dadurch auch der Anspruch aus Hartz IV bzw. er entstand dadurch erst. Als Folge entstanden viele neue Bedarfsgemeinschaften, die die Kosten von Hartz IV beträchtlich erhöhten.