# Das Hartz-Konzept

Das **Hartz-Konzept** ist eine Bezeichnung für Vorschläge der **Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“**, die in [Deutschland](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Deutschland) unter der Leitung von [Peter Hartz](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Peter_Hartz) tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte.  
Die [Bundesregierung](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundesregierung_%28Deutschland%29) unter [Gerhard Schröder](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gerhard_Schr%C3%B6der) setzte die Kommission ein. Sie unterbreitete Vorschläge, wie die [Arbeitsmarktpolitik](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitsmarktpolitik) in Deutschland effizienter gestaltet und die staatliche Arbeitsvermittlung reformiert werden sollte. Anlass dafür war unter anderem das Bekanntwerden von geschönten Statistiken der [Bundesanstalt für Arbeit](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundesanstalt_f%C3%BCr_Arbeit) über deren Vermittlungserfolge und über den Umfang des Verwaltungspersonals (etwa 85.000) im Verhältnis zur Zahl der Vermittler (etwa 15.000). Ziel des Hartz-Konzeptes war es, innerhalb von vier Jahren die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen zu halbieren.   
Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die [Maßnahmen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/massnahmen/) aufgeteilt in einzelne *Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes* mit den Kurzbezeichnungen *Hartz I*, *Hartz II*, *Hartz III* und *Hartz IV*; die einzelnen Gesetze traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft. Änderungen an den Gesetzen erfolgten ab 2006, siehe dazu [Arbeitslosengeld II](http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitslosengeld_II).