§ 13 – Leitungsgewalt


A. Terminologische Vorbemerkung zum Begriff „Gewalt“


B. Die verschiedenen Arten von „potestas“ in der Kirche


C. Die Unterscheidung zwischen Weihe- und Leitungsgewalt

24 Siehe LG 10, 18, 27.


1. Verlierbarkeit


2. Übertragungsweise


3. Anwendungsbereich

werden kann. Dieses Aufheben der „Sperre“ geschieht durch den Empfang der facultas.

Weihestufen letztlich nur die Priesterweihe Weihegewalt vermittelt, nicht die Diakonen- oder Bischofsweihe.
○ Man könnte allerdings auch die Position vertreten, dass das ius divinum keine unwandelbare Zuordnung der Weihegewalt zu den einzelnen Weihestufen festlegt, sondern in dieser Hinsicht einen gewissen Spielraum lässt, der die verschiedenen historischen Entwicklungen verständlich machen kann.
c) Sonstige liturgische Handlungen

D. Die Befähigung zur Übernahme von Leitungsgewalt

25 Wortlaut in: Congregatio Plenaria …, S. 37.


E. Arten von Leitungsgewalt

F. Ausübung von Leitungsgewalt im forum externum und forum internum

G. Die einzelnen Inhaber ordentlicher Leitungsgewalt

Übereinstimmung zu bringen. Im einzelnen geht es gemäß c. 144 um zwei verschiedene Konstellationen:
○ ein allgemeiner tatsächlicher oder rechtlich anzunehmender Irrtum


Revision #1
Created 16 October 2025 22:36:16 by investigatione
Updated 16 October 2025 22:36:34 by investigatione