Der Staat als Maschine Der Staat als Maschine dessen Neuauflage gewiß zu rechnen ist, hätte der Rezensent — nicht als Kritik, sondern eher als Anregung — den Wunsch angebracht, daß es in den Neu¬auflagen mit einer Rückenprägung versehen werde, da auch in sorgsam be¬treuten Privatbibliotheken die Buchhüllen irgendeinmal in Verlust geraten, so daß dann der weinrote Sammelband als Anonymus die Reihe der ähnlich ge¬stalteten Bücher im Regal vermehrt. ​ Salzburg Peter Putzer​ Barbara Stollberg-Rilinger, Der Staat als Maschine. Zur politischen Metaphorik des absoluten Fürstenstaats (= Historische Forschungen 30). Duncker & Humblot, Berlin 1986. 308 S. Zu den bemerkenswerten Kennzeichen der Entstehung des modernen Staates im 17. und 18. Jahrhundert gehört zweifellos die politische Metaphorik, soweit sie sich nicht auf die rein dekorative Ebene beschränkt. Otto Mayr hat in „Uhrwerk und Waage. Autorität, Freiheit und technische Systeme in der frühen Neuzeit" (München 1987) die Attraktivität der Uhr-Metapher und ihre Bedeu¬tung in der vom Rationalismus geprägten politischen Philosophie betont. Die von JohannesKunisch betreute Kölner Dissertation greift mit der Maschinen - Metapher ein Problem auf, das für die Begründung und das Selbstverständnis des aufgeklärten Absolutismus einen fundamentalen Rang besitzt. Gestützt auf eine schier kaum überschaubare Fülle von Autoren und in souveräner Kenntnis auch der jüngeren Forschung, nähert sich die Vf. ihrem Gegenstand, indem sie die Vorgeschichte und insbesondere die herausragende Stellung von Hobbes für die sich im 18. Jahrhundert rasch ausbreitende Maschinen-Metapher in der poli¬tischen Theorie darstellt. Die Vf. ordnet den absoluten Fürstenstaat einschließlich seiner aufgeklärten Erscheinungsform einem „Rationalisierungsprozeß" zu, in dessen Verlauf „der Staat sich zu einer wertneutralen, zentralistisch regierten und bürokratisch verwalteten Institution entwickelte". Die Metapher „Staats¬maschine" erscheint ihr geeignet, „das zeitgenössische Bewußtsein dieses Ratio¬nalisierungsprozesses an einem besonders signifikanten Punkt offenzulegen". Sie meint damit das Verhältnis von theoretischer Vernunft und politischer Praxis (S. 19 f.). In der Kameralistik, der Naturrechtslehre und in allen weiteren Formen der „Staatswissenschaft" findet sich in erstaunlicher Kontinuität und Intensität die Vorstellung, das im Staat anzustrebende und im absoluten Fürstenstaat zu ver-wirklichende Vollkommenheitsideal nicht besser als mit der Maschinen-Metapher fassen zu können. Zwei Abschnitte sind der Ambivalenz des Maschinen-Topos gewidmet: „Rationalisierung als Perfektionierung" bzw. „Beschränkung" abso¬luter Herrschaft (S. 101 —187). In diesen Kapiteln liegen die Stärken der Arbeit in der Fähigkeit der Vf., terminologische Unterscheidungen, kameralwissen- schaftliche Fragestellungen und staatstheoretische Entwürfe sauber zu scheiden und in einem zweiten — nicht immer trennbaren — Schritt in Beziehungen zu setzen. In dem Bemühen des überwiegenden Teils der deutschen Staatswissen¬schaftler, dem absoluten Fürstenstaat eine überzeugende Legitimation — auch in der Auseinandersetzung mit Montesquieu — zu schaffen, nehmen Wolff und vor allem Justi eine herausragende Stellung ein. Wegweisend waren Justis geo¬metrische Methode für die kameralistisch geprägte Staatswissenschaft bis hin zum Vorabend der Französischen Revolution, ferner ein Systembegriff, der, aus „mechanischem" Denken gewonnen, den Staat nicht nur mit einer Maschine vergleicht, sondern als solche begreift, begründet und analysiert (S. 89ff.). Der Fürst stellt planmäßig den Staat her. Die Untertanen sind das Material. Die Einheit dieses Ganzen wird mit der Einheit des Zwecks begründet: dem rei-bunglosen Funktionieren und Zusammenwirken aller Kräfte um der „Glück¬seligkeit des Staates" willen. Dieser „Endzweck" legitimiert den unmittelbaren Zugriff des Fürsten auf die Untertanen. Alle nicht staatlich-fürstlich instrumen¬talisierbaren „Teile" besitzen kein originäres Eigenrecht. „Das Argument der Endzweckmäßigkeit hebt also prinzipiell auch die von Justi selbst gezogenen institutionellen Grenzen obrigkeitlicher Gewalt auf" (S. 115). Die ganze Reich¬weite des Justischen Ansatzes tritt auch beim Stände-Problem zutage: Die Stände sind keine vorgegebene Ordnungskategorie im aufgeklärt absoluten Fürstenstaat. Ihre Rechte sind zu relativieren, damit „die große Maschine des gemeinen Wesens nicht in Unordnung gerathen soll" (Justi, Grundriß, hier zit. S. 119). Mit Recht weist die Vf. auf ein häufig unbeachtetes Phänomen der von Kaunitz, Sonnenfels, Pfeiffer u. a. — vielfach im Anschluß an Justi — angestrebten „Rationalisierung" des Staates hin: Wesentliche Elemente des von Max Weber beschriebenen Rationalisierungsprozesses werden theoretisch vor¬weggenommen. Überdies zielt die Monopolisierung der Herrschaft durch den Fürsten eindeutig auf die Eliminierung politischer Interaktionen im Staat ab. In einem weiteren Kapitel präsentiert die Vf. die zeitgenössische und die nach der Französischen Revolution vorgebrachte Kritik am Maschinen-Staat (J. Mö¬ser, J. G. Schlosser, J. G. Herder, Heeren, Rehberg, Adam Müller u. a.). Für Rehberg etwa ist der Zusammenbruch Preußens 1806 die Folge seiner Staats¬verfassung, des nach Vollkommenheit strebenden Maschinenstaats (S. 234). Vor dem Hintergrund der Arbeiten von Klippel (Politische Freiheit und Freiheitsrechte im dt. Naturrecht des 18. Jh.'s, 1976), Klueting (Die Lehre von der Macht der Staaten, 1986. Besprochen in dieser Zs. 105, 1988, S. 382f.) und der nicht mehr berücksichtigten Untersuchung von E. Hellmuth (Natur¬rechtsphilosophie und bürokratischer Werthorizont in Preußen, 1985) hat die Vf. umfassend und gründlich einen wichtigen Teil des Vermittlungsprozesses von politischer Theorie und Praxis in der Epoche des aufgeklärten Absolutismus analysiert. Der von der Thematik herrührende z. T. erhebliche Abstraktionsgrad war wohl ebensowenig zu vermeiden wie ein Verzicht auf die aus intensiver kritischer Lektüre stammenden zahlreichen Lesefrüchte (nicht nur aus dem deutschen politiktheoretischen Schrifttum), die allerdings zu weiterer Beschäfti¬gung mit dem Themenkomplex „Staat und Absolutismus" anregen. ​ Michael Behnen Der Staat als Maschine.odt Der Staat als Maschine.pdf