Neue Seite Dies ist die natürliche und unvermeidliche Neigung jeder Regierung,  auch wenn sie eine noch so gute Verfassung besitzt. Welcher Staat kann  wohl, nachdem Sparta und Rom untergegangen sind, auf einen ewigen  Bestand rechnen? Wollen wir eine dauerhafte Gründung vornehmen, so  dürfen wir also nicht daran denken, ein Werk für die Ewigkeit zu schaffen.  Um Erfolg zu haben, muß man weder das Unmögliche versuchen, noch sich  schmeicheln, einem Menschenwerke eine Festigkeit zu verleihen, die mit  menschlichen Dingen unvereinbar ist.  Ebenso wie der menschliche Körper beginnt auch der politische schon  von seiner Geburt an zu sterben und trägt den Keim seines Unterganges in  sich selbst. Aber der eine wie der andere kann eine mehr oder weniger  kräftige Körperbeschaffenheit besitzen, die ihn befähigt, sich länger oder  kürzer zu erhalten. Die des Menschen ist das Werk der Natur, die des  Staates das Werk der Kunst. Es liegt nicht in der Macht der Menschen, ihr  Leben zu verlängern, wohl aber sind sie imstande, dem des Staates eine  möglichst lange Frist zu geben, indem sie ihn mit der besten Verfassung  ausrüsten, die sich für ihn eignet. Auch der am besten bezüglich der  Verfassung eingerichtete Staat wird einmal ein Ende nehmen, aber doch  später als ein anderer, wenn nicht ein unvorhergesehener Zufall seinen  Untergang vor der Zeit herbeiführt.  Das Prinzip des politischen Lebens liegt in der oberherrlichen Autorität.  Die gesetzgebende Gewalt ist das Herz des Staates, die vollziehende sein  Gehirn, das allen Teilen Bewegung gibt. Das Gehirn kann gelähmt werden  und der Mensch trotzdem weiterleben. Er verfällt in Blödsinn, aber er lebt;  sobald jedoch das Herz seine Tätigkeit einstellt, tritt der Tod ein.  Nicht durch die Gesetze besteht der Staat, sondern durch die  gesetzgebende Gewalt. Das Gesetz von gestern verpflichtet nicht das Heute,  aber Schweigen setzt stillschweigende Zustimmung voraus, und das  Staatsoberhaupt muß unaufhörlich die Gesetze wieder bestätigen, die es  nicht aufhebt, obgleich es dazu berechtigt ist. Alles, was es einmal für  seinen Willen erklärt hat, will es immer, so lange wenigstens, bis ein  Widerruf erfolgt. Weshalb zeigt man denn so große Ehrfurcht vor alten Gesetzen? Gerade  deshalb, weil sie alt sind. Man muß annehmen, daß nur die Vortrefflichkeit  der altehrwürdigen Willensmeinungen sie solange hat erhalten können.  Wenn das Staatsoberhaupt sie nicht beständig als ersprießlich anerkannt  hätte, würde es sie schon tausendmal widerrufen haben. Aus diesem Grunde  schwächen sich in jedem wohleingerichteten Staate die Gesetze nicht ab,  sondern gewinnen im Gegenteil unaufhörlich neue Kraft; das Vorurteil für  das Alte läßt sie täglich ehrwürdiger erscheinen. Verlieren dagegen die  Gesetze durch das Altern an Kraft, so liegt darin der Beweis, daß es eine  gesetzgebende Macht nicht mehr gibt und der Staat nicht mehr lebt.