9. Kapitel Schluß Nachdem ich die wahren Grundsätze des Staatsrechts festgestellt und  mich bemüht habe, dem Staate durch sie eine feste Grundlage zu geben,  würde nur noch übrigbleiben, ihn durch seine äußeren Beziehungen zu  stützen, was jedoch ein Eingehen auf das Völkerrecht, den Handel, das  Kriegs- und Eroberungsrecht, das öffentliche Recht, auf Bündnisse,  Unterhandlungen, Verträge usw. erfordern würde. Allein dies alles bildet  ein neues, für meinen beschränkten Blick zu weites Feld; ich hätte ihn  überhaupt nicht so weit hinausrichten sollen.