7. Kapitel Vom Gesetzgeber Um die für das Wohl der Völker am besten geeigneten Grundsätze der  Gesellschaft aufzufinden, bedürfte es eines höheren Geistes, der alle  Leidenschaften der Menschen überschaute und keine derselben empfände;  dem jede Beziehung zu unserer Natur fehlte und der trotzdem aus dem  Grunde von ihr Kenntnis besäße; dessen Glück von uns unabhängig wäre  und der dennoch Neigung hätte, sich mit dem unsrigen zu beschäftigen; der  sich endlich im Verlaufe der Zeit einen erst in weiter Ferne hervortretenden  Ruhm erwürbe und in einem Jahrhundert arbeiten könnte, um erst in einem  andern [Fußnote: Ein Volk wird erst berühmt, wenn seine Gesetzgebung in  Verfall zu geraten beginnt. Man weiß nicht, wie viele Jahre bereits Lykurgs  Verfassung das Glück der Spartaner ausmachte, ehe von ihnen im übrigen  Griechenlande die Rede war.] die Früchte seiner Arbeit zu genießen. Es  bedürfte göttlicher Wesen, um den Menschen Gesetze zu geben.  Dieselbe Schlußfolgerung, die Caligula in bezug auf die Tatsachen  machte, stellte Plato in bezug auf das Recht an, um den bürgerlichen oder  königlichen Menschen, nach dem er in seinem Buche über die  Regierung [Fußnote: Man vergleiche Platos Dialog, der in den lateinischen  Übersetzungen die Überschrift Politicus oder Vir civilis trägt. Einige haben  ihm auch die Überschrift de regno gegeben.] sucht, zu kennzeichnen. Wenn es auf Wahrheit beruht, daß ein bedeutender Fürst ein seltener Mensch ist, was wird dann erst ein bedeutender Gesetzgeber sein? Der erste braucht nur  dem Vorbilde zu folgen, das ihm der andere aufstellen muß. Dieser ist der  Mechaniker, der die Maschine erfindet, jener nur der Arbeiter, der sie  aufzieht und in Gang erhält. »Bei der Bildung der Gesellschaften«, sagt Montesquieu, »geben die Oberhäupter der Republiken die Verfassung, und  nachher macht diese Verfassung die Oberhäupter der Republiken aus.«  Wer den Mut besitzt, einem Volke Einrichtungen zu geben, muß sich  imstande fühlen, gleichsam die menschliche Natur umzuwandeln, jedes  Individuum, das für sich ein vollendetes und einzeln bestehendes Ganzes  ist, zu einem Teile eines größeren Ganzen umzuschaffen, aus dem dieses  Individuum gewissermaßen erst Leben und Wesen erhält; die  Beschaffenheit des Menschen zu seiner eigenen Kräftigung zu verändern und an die Stelle des leiblichen und unabhängigen Daseins, das wir alle von  der Natur empfangen haben, ein nur teilweises und geistiges Dasein zu  setzen. Kurz, er muß dem Menschen die ihm eigentümlichen Kräfte  nehmen, um ihn mit anderen auszustatten, die seiner Natur fremd sind und  die er ohne den Beistand anderer nicht zu benutzen versteht. Je mehr diese  natürlichen Kräfte erstorben und vernichtet und je größer und dauerhafter  die erworbenen sind, desto sicherer und vollkommener ist auch die  Verfassung. Das heißt, wenn jeder Bürger nur durch alle anderen etwas ist  und vermag, und wenn die erlangte Kraft des Ganzen der Summe der  natürlichen Kräfte aller Individuen gleich ist oder sie übertrifft, erst dann  kann man sagen, daß sich die Gesetzgebung auf dem höchsten Punkt der  Vollkommenheit befindet, den sie zu erreichen imstande ist.  Der Gesetzgeber ist in jeder Beziehung ein außerordentlicher Mann im  Staate. Wenn er es schon durch seinen Geist sein muß, so ist er es nicht  weniger durch sein Amt. Es ist kein obrigkeitliches und auch kein mit der  Oberherrlichkeit zusammenhängendes. Dieses Amt, das das Gemeinwesen  organisiert, ist selbst kein Bestandteil der Verfassung. Es ist eine besondere  und erhabenere Tätigkeit, die mit der menschlichen Herrschaft nichts  gemein hat; denn wenn der Beherrscher der Menschen nicht zugleich der  der Gesetze sein darf, so darf der Beherrscher der Gesetze ebensowenig der  der Menschen sein, sonst würden diese Gesetze als Werkzeuge seiner  Leidenschaften oft nur seine Ungerechtigkeiten fortpflanzen; nie könnte er  vermeiden, daß Privatzwecke die Heiligkeit seines Werkes trübten.  Als Lykurg seinem Vaterlande Gesetze gab, legte er zunächst die  königliche Würde nieder. Bei der Mehrzahl der griechischen Städte war es  Sitte, Fremden die Abfassung ihrer Gesetze anzuvertrauen. Die neueren  Republiken Italiens ahmten diesen Gebrauch oft nach; auch Genf befolgte  ihn und befand sich dabei wohl. [Fußnote: Wer Calvin nur als Theologen  kennt, hat ein geringes Verständnis für den Umfang seines Geistes. Die Abfassung unserer weisen Verordnungen, an der er einen hervorragenden  Anteil hatte, bringt ihm ebensoviel Ehre als seine Kirchenverbesserung.  Welchen Umschwung die Zeit auch in unserer Gottesverehrung  herbeiführen möge, wird das Gedächtnis dieses großen Mannes, solange  Vaterlands- und Freiheitsliebe unter uns nicht erloschen ist, doch immerdar  gesegnet sein.] Rom sah während seines schönsten Zeitalters alle Verbrechen der Tyrannei in seinem Schoße aufs neue erwachen und sich nahe am Untergange, weil es die gesetzgebende und oberherrliche Gewalt  in denselben Händen vereinigt hatte.  Gleichwohl maßten sich selbst die Dezemvirn nie das Recht an, allein aus eigener Machtvollkommenheit irgendein Gesetz zu erlassen. »Keiner  unserer Vorschläge«, sagten sie zum Volke, »kann ohne eure Genehmigung  Gesetzeskraft erhalten. Römer, seid selbst die Urheber der Gesetze, die zu  eurem Glücke führen sollen!«  Der Abfasser der Gesetze hat demnach keine gesetzgebende  Berechtigung oder sollte sie doch nicht haben, und das Volk kann, selbst  wenn es wollte, auf dieses nicht übertragbare Recht auf keinen Fall  verzichten, weil nach dem Urvertrage nur der allgemeine Wille die  einzelnen verpflichtet und es sich erst nach der freien Abstimmung des  Volkes mit Sicherheit bestimmen läßt, ob der Wille des einzelnen mit dem  allgemeinen in Einklang ist. Obgleich ich dies bereits gesagt habe, ist es  doch zweckmäßig, es zu wiederholen.  Demzufolge findet man in dem Werke der Gesetzgebung zwei scheinbar  unvereinbare Dinge vereint; ein die menschliche Kraft übersteigendes  Unternehmen und zu seiner Ausführung eine Macht, die gleich Null ist.  Hierzu tritt noch eine andere Schwierigkeit, die ebenfalls Beachtung  verdient. Die Weisen, die sich dem Volke gegenüber ihrer eigenen Sprache  statt der seinigen bedienen wollen, würden unfähig sein, sich ihm  verständlich zu machen. Tausenderlei Begriffe lassen sich aber nie in die  Sprache des Volkes übertragen. Allzu allgemeine Gesichtspunkte und allzu  entfernte Ziele übersteigen in gleicher Weise seine Fassungskraft. Da jedem  einzelnen nur der auf sein Privatinteresse abzielende Regierungsplan  zusagt, so sieht er sehr schwer ein, welche Vorteile er aus den durch gute  Gesetze ihm auferlegten beständigen Beraubungen gewinnen soll. Damit  ein im Entstehen begriffenes Volk Gefallen an den gesunden Grundsätzen  der Staatskunst finden und die Grundregeln des Staatsrechtes befolgen  könnte, wäre es nötig, daß die Wirkung zur Ursache würde, daß der  gesellschaftliche Geist, der das Werk der Verfassung sein soll, selbst den  Vorsitz in der Verfassung führen sollte, und daß die Menschen schon vor  dem Bestehen der Gesetze das wären, was sie erst durch dieselben werden  sollen. Da nun also der Gesetzgeber weder Gewalt anwenden noch mit  Urteilskraft rechnen kann, so muß er notwendigerweise zur Autorität einer  anderen Ordnung, die ohne Zwang hinzureißen und ohne zu überzeugen,  doch zu überreden vermag, seine Zuflucht nehmen. Das war es, was die Väter der Nationen zu allen Zeiten zwang, zur  Vermittlung des Himmels Zuflucht zu nehmen und die Götter aus eigener  Klugheit zu ehren, damit die Menschen, die sowohl den Gesetzen des  Staates wie denen der Natur unterworfen sind und dieselbe Macht in der  Bildung des Menschen wie in der des Staates anerkennen, freiwillig  gehorchen und das Joch des Staatsglückes gelehrig tragen möchten.  Diese höhere Einsicht, die sich über den Gesichtskreis der gewöhnlichen  Menschen erhebt, ist es, deren Entscheidungen der Gesetzgeber den  Unsterblichen in den Mund legt, um solche, die sich durch menschliche  Klugheit nicht erschüttern ließen, durch das göttliche Ansehen mit fortzureißen. [Fußnote: »E veramente«, sagt Macchiavelli, »mai non fû alcone ordinatore di leggi straordinarie in un popolo, che non ricorrezze a  Dio, perchè altrimenti non sarebbero accettate; perchè sono molti beni  conosciuti da uno prudente, i quali non hanno in se ragioni evidenti da  potergli persuadere ad alterui.« (Discorsi sopra Tito Livio, lib. I, cap. XI.  Und in der Tat: gab es niemals einen Urheber von außergewöhnlichen  Gesetzen in einem Volke, der nicht auf Gott zurückgegriffen hätte, weil sie  anders nicht angenommen worden wären; gibt es doch viele Vorteile, die  einem Klugen einsichtig sind, die in sich aber keine so einleuchtende  Gründe haben, daß sie andere davon überzeugen.)] . Allein es ist nicht  jedermanns Sache, die Götter reden zu lassen oder Glauben zu finden, wenn  er sich für ihren Dolmetscher ausgibt. Die erhabene Seele des Gesetzgebers  ist das einzige Wunder, das seine Sendung beweisen muß. Jeder kann  Gebote auf steinerne Tafeln eingraben oder ein Orakel erkaufen oder einen  geheimen Umgang mit irgendeiner Gottheit vorgeben oder einen Vogel  abrichten, ihm etwas in das Ohr zu zwitschern, oder andere plumpe Mittel  zur Täuschung des Volkes erfinden. Wer sich nur auf dergleichen versteht,  kann aus Zufall wohl einen Haufen Narren um sich sammeln, wird aber nie  ein Reich gründen, und sein abenteuerliches Werk wird mit ihm bald  zugrunde gehen. Nichtige Gaukeleien bilden kein haltbares Band, nur die  Klugheit macht es dauerhaft. Das jüdische Gesetz, das noch immer besteht,  wie der Islam, der seit zehn Jahrhunderten die halbe Welt regiert, geben  noch heutzutage die Größe ihrer Stifter zu erkennen, und während  philosophischer Stolz oder blinder Parteigeist in ihnen nur glückliche  Betrüger erblickt, bewundert der wahre Staatsmann in ihren Verfassungen  den großen und gewaltigen Geist, der dauerhafte Einrichtungen ins Leben  ruft. Man braucht aus allem diesem noch nicht mit Warburton [Fußnote: Ein  berühmter englischer Theologe, der 1779 gestorben ist.] zu schließen, daß  bei uns Politik und Religion einen gemeinsamen Zweck haben, sondern nur,  daß beim Entstehen der Völker die eine der andern als Werkzeug dient.