10. Kapitel Fortsetzung Man kann einen politischen Körper auf zweierlei Weise messen, nämlich  nach dem Gebietsumfange und nach der Volksmenge, und zwischen diesen  beiden Maßstäben findet sich das richtige Verhältnis zur Bestimmung der  wahren Größe des Staates. Die Menschen bilden den Staat, und der  Erdboden ernährt die Menschen; das Verhältnis beruht folglich darauf, daß  das Land zum Unterhalte seiner Bewohner genügt und so viele Menschen  auf ihm wohnen, wie es zu ernähren vermag. In diesem Gleichmaße liegt das Maximum der Kraft einer gegebenen Volksmenge; denn ist das Gebiet  zu groß, so ist die Beschützung der Grenzen beschwerlich, die Bebauung  ungenügend, der Ertrag über das Notwendige hinausgehend; dies ist die  nächste Veranlassung zu Verteidigungskriegen. Im umgekehrten Falle hängt der Staat, um sich das Fehlende zu verschaffen, lediglich von der Willkür  seiner Nachbarn ab, und hierin liegt wieder die nächste Veranlassung zu  Angriffskriegen. Jedes Volk, das wegen seiner Lage nur die Wahl zwischen  Handel und Krieg hat, ist an und für sich schwach, hängt von seinen  Nachbarn wie von den Ereignissen ab und hat nur ein unsicheres und kurzes  Dasein. Es unterjocht und verändert seine Lage oder es wird unterjocht und  vernichtet. Nur durch Kleinheit oder Größe kann es sich frei erhalten. Ein festes Verhältnis zwischen der Ausdehnung des Landes und der  Anzahl der Menschen, wie sie füreinander genügen, läßt sich nicht  berechnen, denn die verschiedenen Eigenschaften des Bodens, die Grade  seiner Fruchtbarkeit, die Natur seiner Erzeugnisse, der Einfluß des Klimas,  das alles ist ebenso verschieden, wie es die Temperamente der Bewohner  sind, von denen ein Teil in einem fruchtbaren Lande wenig und wieder ein  anderer auf einem undankbaren Boden viel verzehrt. Ferner muß die  größere oder geringere Fruchtbarkeit der Frauen, muß die der Bevölkerung  mehr oder weniger günstige Eigentümlichkeit des Landes, muß endlich auch die Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden, die der Gesetzgeber  Hoffnung hat durch seine Einrichtungen herbeizuführen, so daß er sein  Urteil nicht auf das Sichtbare, sondern auf das Voraussichtliche stützen,  nicht bei dem gegenwärtigen Stande der Bevölkerung, sondern bei  demjenigen stehenbleiben muß, den sie der Natur gemäß erreichen soll. Endlich gibt es noch tausenderlei Fälle, in denen es besondere  Eigenschaften des Landes erfordern oder doch gestatten, daß man ein  größeres Gebiet einnimmt, als nötig erscheint. In einer gebirgigen Gegend  wird man sich über ein großes Gebiet ausbreiten müssen, da in ihr die  natürlichen Erzeugnisse, nämlich Holz und Viehweiden, weniger Arbeit  verlangen, die Frauen der Erfahrung nach fruchtbarer als in den Ebenen  sind, und der wellenförmige Boden nur wenige ebene Flächen darbietet, die  doch allein für die Pflanzenwelt geeignet sind. An der Meeresküste dagegen  kann man selbst zwischen Felsen und auf fast unfruchtbaren Sandflächen  enger nebeneinander wohnen, weil hier die Fischerei zum großen Teile die  Produkte des Landes zu ersetzen vermag, die Bewohner zur Zurückweisung  der Seeräuber dichter zusammengedrängt sein müssen, und man außerdem  mehr Gelegenheit hat, die überzählige Volksmenge durch Kolonien  abzuleiten. Zu diesen zur Gründung eines Volkes erforderlichen Bedingungen muß  man noch eine hinzufügen, die allerdings nicht imstande ist, irgendeine der  anderen zu ersetzen, ohne die jedoch alle vergeblich sind: es muß Überfluß  und Frieden herrschen; denn die Zeit der Ordnung eines Staates gleicht der  der Formierung einer Streitmacht, in der sie am wenigsten zum Widerstande  fähig und am leichtesten zu vernichten ist. Man würde bei völliger  Unordnung besser Widerstand leisten können als im Augenblicke der  Gärung, in dem sich jeder mit seinem Platze in Reih und Glied und nicht  mit der Gefahr beschäftigt. Entsteht in solcher kritischen Zeit plötzlich ein  Krieg, eine Hungersnot, ein Aufruhr, so bricht der Staat rettungslos  zusammen. Ich weiß sehr wohl, daß gerade während solcher Stürme viele  Regierungen gegründet worden sind, aber dann sind es eben die  Regierungen selbst, die den Staat zerstören. Stets führen Thronräuber  solche Zeiten der Verwirrung herbei oder benutzen sie wenigstens, um unter  dem allgemeinen Schrecken zerstörende Gesetze einzuführen, die das Volk  mit kaltem Blute nie annehmen würde. Die Wahl des Augenblicks zur  Gründung eines Staates ist eines der sichersten Kennzeichen, an denen man  das Werk des Gesetzgebers von dem des Tyrannen unterscheiden kann.  Welches Volk ist denn aber zur Annahme von Gesetzen fähig? Ein durch  irgendeine Einheit des Ursprungs, des Interesses oder der Übereinkunft verbundenes, das noch nicht das wahre Joch der Gesetze getragen hat; ein  noch nicht von Gewohnheiten und Aberglauben behaftetes; ein Volk, das nicht zu befürchten braucht, durch irgendeinen plötzlichen Einfall erdrückt  zu werden; das, ohne sich in die Streitigkeiten seiner Nachbarn einzulassen,  einem jeden derselben allein zu widerstehen oder den einen unter Beistand  des anderen zurückzutreiben vermag. Ein Volk, in dem jedes Glied allen  bekannt sein kann und man niemandem eine schwerere Last aufzulegen gezwungen ist, als ein Mensch zu tragen imstande ist; das andere Völker  entbehren und selbst von jedem andern Volke entbehrt werden kann,  [Fußnote: Wenn von zwei Nachbarvölkern sich das eine nicht ohne das  andere behelfen könnte, so würde dies für das erste eine sehr widerwärtige  und für das zweite eine sehr gefährliche Lage sein. Jede verständige Nation  wird in solchem Falle alles aufbieten, die andere auf das schnellste von  dieser Abhängigkeit zu befreien. Die mitten im mexikanischen Reiche  liegende Republik Thlascala wollte das Salz lieber entbehren, als es von  den Mexikanern kaufen oder auch nur umsonst von ihnen annehmen. Die  klugen Thlascalaner erkannten die unter dieser Freigebigkeit verborgene  Schlinge. Sie erhielten sich frei, und dieser kleine Staat wurde endlich das  Werkzeug zum Untergange des großen Reiches, von dem er sich  eingeschlossen sah.] das weder arm noch reich ist und sich selbst zu  genügen vermag; ein Volk endlich, das die Festigkeit eines alten Volkes mit  der Gelehrigkeit eines neuen vereinigt. Was das Werk der Gesetzgebung  schwierig macht, ist nicht sowohl das Einzuführende als das erst  Auszurottende, und die Seltenheit des Erfolges hat ihren Grund in der  Unmöglichkeit, die Einfachheit der Natur mit den Bedürfnissen der  Gesellschaft vereinigt zu finden. Allerdings finden sich alle diese  Bedingungen selten beieinander; deshalb haben auch wenige Staaten eine  gute Verfassung.  In Europa gibt es noch ein zu einer guten Gesetzgebung fähiges Land, die Insel Korsika. Die Tapferkeit und Ausdauer, mit der dieses heldenmütige  Volk seine Freiheit wiederzuerlangen und zu verteidigen verstand,  verdienten wohl, daß irgendein Weiser es lehrte, seine Freiheit zu bewahren.  Eine Ahnung lebt in mir, daß diese kleine Insel Europa noch einst in  Erstaunen setzen wird.