1. Kapitel Der allgemeine Wille ist unzerstörbar Solange mehrere vereinigte Menschen sich als einen einzigen Körper  betrachten, haben sie nur einen einzigen Willen, der die gemeinsame  Erhaltung und die allgemeine Wohlfahrt zum Gegenstande hat. Dann sind  alle Triebfedern des Staates kräftig und einfach, und seine Grundsätze klar  und deutlich; er hat keine verwickelten, einander widersprechenden  Interessen; das Gemeinwohl tritt überall sichtlich hervor, und es bedarf nur  gesunder Vernunft, um es wahrzunehmen. Friede, Einigkeit und Gleichheit  sind Feindinnen politischer Spitzfindigkeiten. Aufrichtige und einfache  Menschen sind gerade ihrer Einfachheit wegen schwer hinter das Licht zu  führen; für Betrügereien und bestechende Vorspiegelungen sind sie nicht  empfänglich; sie sind nicht einmal fein genug, um sich überlisten zu lassen.  Wenn man sieht, wie bei dem glücklichsten Volke auf Erden Scharen von  Landleuten die Staatsangelegenheiten unter einer Eiche entscheiden und  dabei stets mit großer Weisheit zu Werke gehen, kann man sich dann wohl  erwehren, die Spitzfindigkeiten anderer Völker zu verachten, die sich mit  einer solchen Fülle von Kunst und Geheimnistuerei berühmt und elend  machen?  Ein auf solche Weise regierter Staat hat nur wenige Gesetze nötig, und je  notwendiger sich der Erlaß neuer macht, desto allgemeiner wird auch diese  Notwendigkeit anerkannt. Wer sie zuerst vorschlägt, spricht nur aus, was  schon alle längst gefühlt, und es ist nicht erst von Kabalen und  Beredsamkeitsergüssen die Rede, um etwas zum Gesetz zu erheben, was  jeder schon selbst zu tun beschlossen hat, sobald er nur sicher wäre, daß die  anderen seinem Beispiele folgen würden.  Was die Schwätzer namentlich täuscht, ist der Umstand, daß sie nur  Staaten im Auge haben, die von ihrem Entstehen an eine schlechte  Verfassung hatten, und es daher für unmöglich halten, eine derartige Politik  durchzuführen. Sie lachen bei der Vorstellung von all den Dummheiten, die  ein gewandter Schurke, ein Schmeichelredner dem Volk von Paris oder London auf schwätzen könnte. Sie wissen nicht, daß Cromwell von den  Bernern ins Irrenhaus gesperrt und der Herzog von Beaufort von den  Genfern ins Gefängnis geworfen worden wäre.  Sobald aber das gesellschaftliche Band zu erschlaffen und der Staat  schwach zu werden beginnt; sobald die Privatinteressen sich immer mehr  geltend zu machen und die kleinen Gesellschaften auf die große  einzuwirken anfangen: dann leidet das gemeinsame Interesse und findet  Gegner; es herrscht keine Einstimmigkeit mehr; der allgemeine Wille ist  nicht mehr der Wille aller; es erheben sich Widersprüche und Streitigkeiten,  und die beste Ansicht wird nicht ohne lebhafte Wortgefechte angenommen.  Kurz, besteht der seinem Untergange nahe Staat nur noch durch eine  illusorische und leere Form; ist das gesellschaftliche Band in allen Herzen  zerrissen; trägt der schnödeste Eigennutz schamlos den heiligen Namen des  öffentlichen Wohles zur Schau: dann verstummt der allgemeine Wille; von  geheimen Beweggründen geleitet stimmen alle dann so wenig  staatsbürgerlich, als hätte es nie einen Staat gegeben, und unter dem Namen  von Gesetzen bringt man fälschlicherweise unbillige Verordnungen zur  Geltung, die nur das Privatinteresse bezwecken.  Folgt etwa daraus, daß der allgemeine Wille vernichtet oder verfälscht  sei? Nein, er ist immer beständig, unwandelbar und lauter; aber er ist  anderen untergeordnet, die ihn überwiegen. Jeder, der sein Interesse von  dem allgemeinen loslöst, sieht sehr wohl ein, daß er nicht imstande ist, es  völlig davon zu trennen; aber sein Anteil an dem öffentlichen Elende  scheint ihm im Hinblick auf das besondere Wohl, das er sich anzueignen  gedenkt, gering und nichtig. Von diesem privaten Wohl abgesehen, will er  schon um seines eigenen Vorteils willen das allgemeine Beste ebenso eifrig  wie irgendein anderer. Sogar wenn er seine Stimme für Geld verkauft,  vernichtet er den allgemeinen Willen nicht in sich; er umgeht ihn nur. Der  Fehler, den er begeht, besteht in der Änderung der Fragestellung; er  antwortet auf etwas ganz anderes, als er gefragt ist. Anstatt durch Abgabe  seiner Stimme zu sagen: »Es ist dem Staate vorteilhaft«, sagt er: »Es ist  diesem oder jenem Manne dieser oder jener Partei vorteilhaft, daß dieser  oder jener Antrag durchgeht.« Auf diese Weise erfordert das Gesetz der  öffentlichen Ordnung in den allgemeinen Versammlungen nicht so sehr, daß  der allgemeine Wille erhalten bleibe, als daß er stets befragt wird und auch  stets antwortet. Hier ließen sich noch allerlei Betrachtungen über das einfache Recht  anstellen, bei jedem oberherrlichen Akte seine Stimme abzugeben, ein  Recht, das den Staatsbürgern aus keiner Rücksicht entzogen werden darf, so  wie über das Recht Anträge zu stellen, Verbesserungen vorzuschlagen,  Einteilungen vorzunehmen, zu verhandeln, lauter Rechte, die die Regierung  immer nur ihren Mitgliedern zu überlassen bestrebt war; aber dieser  wichtige Gegenstand würde eine besondere Abhandlung erfordern, und in  diesem Werke vermag ich nicht alles zu sagen.