7. Kapitel Von den gemischten Regierungsformen Neue Seite Genau genommen, gibt es eine einfache Regierungsform nicht. Ein  Alleinherrscher muß untergeordnete Beamte, und eine Volksregierung ein  Oberhaupt haben. In der Verteilung der vollziehenden Gewalt gibt es  deshalb stets eine Abstufung von der größeren Anzahl zur kleineren, nur  mit dem Unterschiede, daß bald die größere von der kleineren und bald die  kleinere von der größeren abhängt.  Bisweilen ist die Teilung gleich, sei es nun dadurch, daß die wesentlichen  Bestandteile wie in der englischen Regierung in gegenseitiger Abhängigkeit  stehen, oder dadurch, daß wie in Polen die Macht jedes Teiles zwar  unabhängig, aber unvollkommen ist. Letztere Form ist schlecht, weil es der  Regierung dann an Einheit fehlt und der Staat der festen Verbindung  ermangelt.  Welche Regierung ist nun besser, die einfache oder gemischte? Diese Frage hat die Politiker stets erregt, sie muß auf dieselbe Weise beantwortet  werden, wie ich es früher bei der Frage über die Regierungsformen getan  habe.  Die einfache Regierungsform ist schon um ihrer bloßen Einfachheit  willen an und für sich die beste. Wenn aber die vollziehende Gewalt nicht  genug von der gesetzgebenden abhängig ist, das heißt, wenn zwischen dem  Fürsten und dem Staatsoberhaupte eine größere Übereinstimmung herrscht  als zwischen dem Volke und dem Fürsten, so muß man diesem  Mißverhältnisse durch Teilung der Regierung abhelfen, denn alsdann  behalten zwar alle ihre Teile noch immer dieselbe Gewalt über die  Untertanen, werden aber sämtlich durch die Teilung dem Staatsoberhaupte  gegenüber schwächer.  Ferner läßt sich diesem Übelstande dadurch vorbeugen, daß man  Zwischenbehörden einsetzt, die bei völliger Beibehaltung einer  einheitlichen Regierung lediglich dazu dienen, die beiden Gewalten im  Gleichgewichte zu halten und ihre gegenseitigen Rechte ungeschmälert zu  lassen. Alsdann ist die Regierung nicht gemischt, sondern eine gemäßigte  Regierung. Auf ähnliche Weise kann ein Übelstand entgegengesetzter Natur beseitigt  werden, indem man bei zu großer Schlaffheit der Regierung Einrichtungen  schafft, um sie fester zusammenzufassen; dies geschieht in allen  Demokratien. Im ersteren Falle teilt man die Regierung, um sie zu  schwächen, im letzteren, um sie zu stärken, denn die höchsten Grade der  Stärke wie der Schwäche kommen bei der einfachen Regierungsform in  gleicher Weise vor, während die gemischten Formen eine mittlere Stärke  gewähren.