6. Kapitel Von der Diktatur 6. Kapitel Von der Diktatur Die Unbeugsamkeit der Gesetze, die es ihnen unmöglich macht, sich den  Ereignissen anzubequemen, kann sie in gewissen Fällen verderblich  machen und dadurch bei einer Krise den Untergang des Staates verursachen. Die Ordnung und Schwerfälligkeit der Formen verlangen  einen Zeitraum, den die Umstände bisweilen verweigern. Es können sich  tausenderlei Fälle darbieten, für die der Gesetzgeber nicht Fürsorge  getroffen hat, und gerade das Bewußtsein, daß man nicht alles vorhersehen  kann, ist die allernötigste Voraussicht.  Man darf deshalb nicht die Absicht hegen, die Staatseinrichtungen derart  zu befestigen, daß man sich die Macht raubt, ihre Wirkung aufzuheben.  Selbst Sparta setzte seine Gesetze zeitweise außer Kraft.  Aber nur die größten Gefahren können die einer Änderung der  Staatsordnung aufwiegen, und man darf deshalb die geheiligte Macht der  Gesetze nur anhalten, wenn das Wohl des Vaterlandes es erfordert. In  solchen seltenen und handgreiflichen Fällen sorgt man für die öffentliche  Sicherheit durch einen besonderen Beschluß, der ihre Erhaltung dem  Würdigsten überträgt. Dieser Auftrag kann je nach der Art der Gefahr auf  zweierlei Weise erteilt werden.  Genügt zur Abhilfe eine Vermehrung der Regierungstätigkeit, so vereint  man sie in einem oder zwei Gliedern; auf diese Weise schädigt man nicht  das Ansehen der Gesetze, sondern ändert nur die Form ihrer Verwaltung. Ist  dagegen die Gefahr derart, daß der Gesetzesapparat seiner eigenen  Sicherung im Wege stünde, dann ernennt man ein höchstes Oberhaupt, das  alle Gesetze zum Schweigen bringt und für einen Augenblick die  oberherrliche Gewalt aufhebt. In solchem Falle ist der allgemeine Wille  nicht zweifelhaft, und die Hauptabsicht des Volkes geht offenbar darauf aus,  daß der Staat nicht zugrunde geht. Die vorübergehende Aufhebung der  gesetzgebenden Gewalt ist also keineswegs mit ihrer Abschaffung  gleichbedeutend; die Obrigkeit, die sie zum Schweigen bringt, kann sie aber  nicht zum Sprechen bringen; sie beherrscht sie, ohne sie vertreten zu  können; sie vermag alles, nur keine Gesetze zu geben. Das erste Verfahren wandte der römische Senat an, wenn er den Konsuln  unter einer feierlichen Formel den Auftrag gab, für das Heil der Republik  zu sorgen. Das zweite fand statt, wenn einer der beiden Konsuln einen  Diktator ernannte, [Fußnote: Die Ernennung geschah des Nachts und im geheimen, als ob man sich geschämt hätte, einen Menschen über das Gesetz  zu stellen.] ein Gebrauch, zu dem Alba den Römern das Beispiel gegeben  hatte.  Im Anfang der Republik nahm man sehr häufig zur Diktatur seine  Zuflucht, weil der Staat noch nicht eine so feste Grundlage besaß, daß er  sich durch die bloße Kraft seiner Verfassung hätte erhalten können.  Da die Sitten zu damaliger Zeit viele Vorsichtsmaßregeln, die zu einer  anderen sehr notwendig gewesen wären, überflüssig machten, so fürchtete man weder, daß ein Diktator seine Gewalt nicht brauchen würde, noch daß  er sich versucht fühlen könnte, sie über die Zeit hinaus zu behalten. Im  Gegenteil schien eine so große Macht dem damit Bekleideten zur Last zu  fallen, so schnell suchte er sich ihrer wieder zu entledigen; es hatte den  Anschein, als wäre es für ihn ein zu mühseliges und gefährliches Amt  gewesen, die Stelle der Gesetze einzunehmen.  Auch tadle ich den allzu häufigen Gebrauch dieser höchsten  obrigkeitlichen Würde in den ersten Zeiten nicht sowohl wegen der Gefahr  ihres Mißbrauches, als wegen der Gefahr ihrer dadurch hervorgerufenen  Herabwürdigung. Denn wenn man sie zur Abhaltung von Wahlen,  Einweihungen und zu allerlei bloßen Förmlichkeiten fortwährend  verschwendete, so war zu befürchten, daß sie im Falle wirklicher Not  weniger Scheu erwecken würde und man sich daran gewöhnen möchte, ein  Amt, das man nur zu leeren Feierlichkeiten verwandte, auch nur als einen  leeren Titel zu betrachten.  Gegen das Ende der Republik gingen die jetzt vorsichtiger gewordenen  Römer mit der Diktatur ebenso sparsam um wie vorher verschwenderisch.  Es ließ sich leicht einsehen, daß ihre Befürchtung unbegründet war, daß  gerade die Schwäche der Hauptstadt ihre Sicherheit gegen die in ihr  weilenden Obrigkeiten ausmachte, daß ein Diktator in gewissen Fällen die  öffentliche Freiheit verteidigen, aber nie antasten konnte, und daß die  Ketten Roms nicht in Rom selbst, sondern in seinen Heeren geschmiedet  wurden. Der geringe Widerstand, den Marius dem Sulla und Pompejus dem  Cäsar leistete, bewies klar, was man von der rechtmäßigen Macht im Innern  gegen Gewalt von außen erwarten konnte. Dieser Irrtum war die Quelle großer Fehler. So war es zum Beispiel ein  Mißgriff, daß bei der catilinarischen Verschwörung kein Diktator ernannt  wurde; denn da nur das Innere der Stadt und höchstens eine oder die andere  Provinz dabei im Spiele war, so hätte ein Diktator durch die schrankenlose  Gewalt, die die Gesetze ihm einräumten, die Verschwörung leicht beseitigt,  während sie ohne die Ernennung eines solchen nur durch ein  Zusammentreffen glücklicher Zufälle, auf die menschliche Klugheit nie  hätte rechnen können, erstickt wurde.  Statt dessen begnügte sich der Senat, den Konsuln seine ganze Gewalt zu  übertragen, woher es kam, daß Cicero, um mit Erfolg zu handeln,  gezwungen war, diese Gewalt in einem Hauptpunkte zu überschreiten, und  daß man ihn, wenn man seine Handlungsweise auch unter den ersten  Aufwallungen der Freude billigte, in der Folge wegen des gegen die  Gesetze vergossenen Bürgerblutes mit Recht zur Rechenschaft zog, ein  Vorwurf, den man gegen einen Diktator nicht hätte erheben können. Aber  die Beredsamkeit des Konsuls riß alles mit fort, und da er selbst, obgleich  ein Römer, seinen eigenen Ruhm mehr liebte als sein Vaterland, so suchte  er zur Rettung des Staates nicht sowohl das gerechteste und sicherste  Mittel, als vielmehr ein solches, das ihm die meiste Aussicht zu gewähren  schien, allen Ruhm in dieser Sache allein davonzutragen. [Fußnote: Darauf  konnte er sich keine Rechnung machen, wenn er einen Diktator vorschlug,  da er nicht wagen durfte, sich selbst zu ernennen, und nicht sicher war, daß  sein Kollege ihn ernennen würde.] Auch wurde er mit gutem Grunde als  Befreier Roms geehrt und mit ebenso gutem Grunde als Übertreter der  Gesetze bestraft. So glänzend seine Zurückberufung auch war, so kann sie  eigentlich doch nur als eine Begnadigung betrachtet werden.  Auf welche Weise dieser wichtige Auftrag auch erteilt werden möge, stets kommt es darauf an, seine Dauer auf einen sehr kurzen Zeitraum zu  beschränken, der nie verlängert werden darf. Die entscheidenden Krisen,  die seine Einführung erforderlich machen, enden binnen kurzem mit dem  Untergange oder der Rettung des Staates, und über das dringende Bedürfnis  hinaus wird die Diktatur tyrannisch oder unnütz. Obgleich die Diktatoren in  Rom nur auf sechs Monate ernannt wurden, legten die meisten ihr Amt  schon vorher nieder. Wäre der Zeitraum länger gewesen, so wären sie  vielleicht in Versuchung geraten, ihn noch weiter auszudehnen, wie es die  Dezemvirn mit ihrer einjährigen Amtsdauer machten. Der Diktator hatte nur Zeit, die ihm gestellte Aufgabe zu erfüllen; es fehlte ihm aber die Zeit,  an andere Pläne zu denken.