5. Kapitel Von der Aristokratie Neue Seite Wir haben es hier mit zwei streng unterschiedenen geistigen Personen zu  tun, und zwar mit der Regierung und dem Staatsoberhaupte, folglich mit  zwei allgemeinen Willen, von denen der eine auf alle Bürger, der andere  lediglich auf die Glieder der Regierung Bezug hat. Obgleich demnach die  Regierung die innere Staatsverfassung nach Belieben ordnen kann, darf sie  doch zum Volke nur im Namen des Staatsoberhauptes, das heißt im Namen  des Volkes selbst reden, was man nie vergessen darf.  Die ersten Gesellschaften wurden aristokratisch regiert. Die Häupter der  Familien beratschlagten untereinander über die Staatsangelegenheiten. Die  jungen Leute gaben ohne Widerstreben dem Ansehen der Erfahrung nach.  Daher die Namen Priester, Älteste, Senat, Geronten. Die Wilden  Nordamerikas werden noch heutigentags auf diese Weise regiert und zwar  sehr gut regiert.  Je mehr aber die verfassungsmäßige Ungleichheit die natürliche  Ungleichheit überwog, wurde Reichtum oder Macht [Fußnote: Das Wort  optimates will bei den Alten augenscheinlich nicht die Besten, sondern die  Mächtigsten bezeichnen.] dem Alter vorgezogen, und es entstand eine  Wahlaristokratie. Als endlich mit den Gütern auch die Macht auf die Kinder  übertragen und so der Grund zu Patrizierfamilien gelegt wurde, verwandelte  sich die Regierung zu einer erblichen, und man konnte zwanzigjährige  Senatoren sehen.  Es gibt mithin drei Arten von Aristokratie: die natürliche, die Wahl- und  die Erbaristokratie. Die erste ist nur für einfache Völker geeignet; die dritte  ist die schlechteste aller Regierungen. Die zweite ist die beste, sie ist die  Aristokratie im eigentlichen Sinne.  Außer dem Vorteile, daß die beiden Gewalten getrennt sind, hat sie noch  den, daß ihre Glieder gewählt werden, denn während bei der Volksregierung alle Bürger schon von Geburt obrigkeitliche Personen sind, beschränkt die  aristokratische letztere auf eine kleine Anzahl, die erst aus den  Wahlen [Fußnote: Von großer Wichtigkeit ist die gesetzliche Feststellung der  Wahlform; denn wenn man sie dem Willen des Fürsten überläßt, fällt man  unvermeidlich der Erbaristokratie anheim, wie es den Republiken Venedig und Bern ergangen ist. Erstere ist auch schon längst ein aufgelöster Staat,  und letztere erhält sich nur durch die außerordentliche Weisheit seines  Senats; es macht eine ebenso ehrenwerte wie gefährliche Ausnahme.]  hervorgeht, was das einzige Mittel ist, durch das Rechtschaffenheit,  Einsicht, Erfahrung und alles, was sonst zum Vorzug und zur öffentlichen  Achtung berechtigt, zu ebenso vielen Bürgschaften einer weisen Regierung  werden. Ja, noch mehr! Die Versammlungen können bequemer abgehalten  werden; die Geschäfte lassen sich leichter erörtern und mit größerer  Ordnung und Genauigkeit ausführen; auch wird durch ehrwürdige  Senatoren das Ansehen des Staates den auswärtigen Mächten gegenüber  besser behauptet als durch eine unbekannte oder verachtete Menge.  Mit einem Worte, es ist das beste und natürlichste Gesetz, daß die  Weisesten die Masse regieren, sobald man überzeugt ist, daß ihre Regierung  das allgemeine Wohl und nicht ihren eigenen Vorteil bezweckt. Man darf  die Mittel nicht ohne Not vervielfältigen oder durch zwanzigtausend  Menschen vollbringen, was hundert auserlesene weit besser auszurichten  vermögen. Dabei darf allerdings nicht außer acht gelassen werden, daß hier  das Standesinteresse anfängt, die Macht des Staates weniger nach der  Vorschrift des allgemeinen Willens zu lenken, und daß eine andere  unvermeidliche Neigung den Gesetzen einen Teil ihrer vollziehenden  Gewalt nimmt.  Noch eine andere gute Seite hat die Aristokratie. Sie verlangt weder  einen so kleinen Staat noch ein so einfaches und rechtschaffenes Volk, daß  wie in einer guten Demokratie die Vollziehung der Gesetze dem  allgemeinen Willen unmittelbar nachfolge. Allerdings darf die Nation auch  nicht so groß sein, daß die einzelnen Häupter, um sie zu regieren, sich in  ihren einzelnen Landesteilen das Ansehen des Staatsoberhauptes geben und  anfangen könnten, sich unabhängig zu machen, um schließlich der  unumschränkte Herr zu werden.  Wenn indessen die Aristokratie einige Tugenden weniger erfordert als die  Volksregierung, so verlangt sie doch auch andere ihr besonders  eigentümliche, wie Mäßigung der Reichen und Zufriedenheit der Armen;  denn eine strenge Gleichheit scheint hier nicht angebracht zu sein; selbst in  Sparta wurde sie nicht durchgeführt. Wenn diese Regierungsform übrigens eine gewisse Ungleichheit des  Vermögens zuläßt, so liegt der Grund doch nur darin, daß in der Regel die Verwaltung der Staatsgeschäfte Männern übertragen wird, die ihnen am  leichtesten ihre ganze Zeit widmen können, nicht aber, wie Aristoteles  behauptet, damit den Reichen immer der Vorzug eingeräumt werde. Im  Gegenteil ist es von hoher Bedeutung, dem Volke bisweilen durch eine  entgegengesetzte Wahl den Beweis zu liefern, daß in dem Verdienste der  Menschen durchschlagendere Gründe zur Bevorzugung liegen als im  Reichtume.