3. Kapitel Vom Recht des Stärkeren 3. Kapitel Vom Recht des Stärkeren Der Stärkste ist nie stark genug, um immerdar Herr zu bleiben, wenn er  seine Stärke nicht in Recht und den Gehorsam nicht in Pflicht verwandelt.  Daher entspringt das Recht des Stärksten, ein Recht, das scheinbar ironisch  aufgefaßt und in der Tat doch als Prinzip anerkannt wird. Aber wird man  uns dieses Wort denn nie erklären? Die Stärke ist ein physisches Vermögen;  ich begreife nicht, welche sittliche Verpflichtung aus ihren Wirkungen  hervorgehen kann. Der Stärke nachgeben ist eine Handlung der  Notwendigkeit, nicht des Willens, höchstens eine Handlung der Klugheit. In  welchem Sinne kann es eine Pflicht werden?  Lassen wir dieses angebliche Recht einen Augenblick gelten. Nach  meiner Überzeugung ergibt sich daraus nur ein unlöslicher Wirrwarr von  Begriffen, denn sobald die Stärke das Recht verleiht, so wird die Wirkung  mit der Ursache verwechselt; jede Stärke, welche die erste übersteigt, ist die  Erbin ihres Rechtes. Sobald man ungestraft nicht zu gehorchen braucht,  besitzt man das Recht dazu, und da der Stärkste immer recht hat, handelt es  sich nur darum, es so einzurichten, daß man der Stärkste ist. Was bedeutet  nun aber ein Recht, das mit dem Aufhören der Stärke ungültig wird? Muß  man aus Zwang gehorchen, so braucht man nicht aus Pflicht zu gehorchen,  und wird man nicht mehr zum Gehorchen gezwungen, so ist man dazu auch  nicht mehr verpflichtet. Man sieht also, daß das Wörtlein »Recht« der  Stärke nichts verleiht; es ist hier vollkommen bedeutungslos. Gehorchet den Gewalthabern! Wenn dies bedeuten soll: gebet der Stärke,  der Gewalt nach, so ist das Gebot gut, aber überflüssig; ich bürge dafür, daß  es nie übertreten werden wird. Ich gebe zu, daß jede Gewalt von Gott  kommt; aber auch jede Krankheit kommt von ihm; heißt das etwa, deshalb  sei es verboten, den Arzt zu rufen? Wenn mich ein Räuber im  Waldesdickicht überfällt, so muß ich mich der Gewalt fügen und ihm meine  Börse geben; verpflichtet mich aber wohl mein Gewissen, sie zu geben, wenn ich imstande wäre, sie ihm vorzuenthalten? Die Pistole, die er mir  vorhält, ist ja am Ende doch immer eine Gewalt.  Gestehen wir also, daß Stärke kein Recht gewährt, und daß man nur  verpflichtet ist, der rechtmäßigen Gewalt Gehorsam zu leisten. So taucht meine erste Frage immer wieder von neuem auf.