3. Kapitel Einteilung der Regierungen 3. Kapitel Einteilung der Regierungen Aus dem vorigen Kapitel hat man gesehen, weshalb man die  verschiedenen Arten oder Formen der Regierungen nach der Zahl der  Glieder, die sie bilden, unterscheidet; in diesem Kapitel wollen wir nun  untersuchen, wie diese Einteilung vor sich geht.  Das Staatsoberhaupt kann zunächst die Regierung dem ganzen Volke  oder doch dem größten Teile des Volkes übertragen, so daß es mehr mit  obrigkeitlichen Ämtern betraute Staatsbürger als bloße Privatleute gibt.  Diese Regierungsform nennt man Demokratie. Oder es kann die Regierung in die Hände weniger legen, so daß die Zahl  der einfachen Staatsbürger größer als die der obrigkeitlichen Personen ist;  diese Regierungsform wird Aristokratie genannt.  Endlich kann es die ganze Regierung den Händen eines einzigen  anvertrauen, von dem alle anderen Obrigkeiten ihre Macht empfangen.  Diese dritte Form ist die allgemeinste und heißt Monarchie oder königliche  Regierung.  Hierbei ist zu beachten, daß alle diese Formen oder wenigstens die  beiden ersten mehr oder weniger gestaltungsfähig sind und sogar einen  ziemlich weiten Spielraum zulassen; denn die Demokratie kann das ganze  Volk umfassen oder sich auf die Hälfte beschränken. Die Aristokratie kann  sich ihrerseits wieder von der Hälfte des Volkes an bis auf die kleinste Zahl  von unbestimmbarer Größe beschränken. Sogar das Königtum ist einer  Teilung fähig. Nach seiner Verfassung hatte Sparta beständig zwei Könige,  und im römischen Reiche gab es mitunter acht Kaiser auf einmal, ohne daß  man hätte sagen können, das Reich wäre geteilt gewesen. Auf diese Weise  gibt es einen Punkt, wo eine Regierungsform in die andere übergeht, und  man sieht, daß unter nur drei Benennungen die Regierung in der Tat ebenso  vieler verschiedener Formen fähig ist, wie der Staat Bürger hat.  Noch mehr: da sich eine und dieselbe Regierung in gewisser Hinsicht  wieder in andere Teile zu zerlegen vermag, von denen der eine auf diese,  der andere auf jene Weise verwaltet wird, so kann aus der Verbindung  dieser drei Formen eine Menge vermischter Formen entstehen, deren jede  mit allen einfachen Formen multiplizierbar ist. Man hat von jeher viel über die beste Regierungsform gestritten, ohne zu  berücksichtigen, daß jede einzelne in gewissen Fällen die beste und in  anderen die schlechteste ist.  Wenn in den verschiedenen Staaten die Zahl der höchsten  Regierungsbeamten im umgekehrten Verhältnisse mit der Zahl der  Staatsbürger stehen muß, so folgt daraus, daß im allgemeinen für die  kleinen Staaten die demokratische Regierung, für die mittleren die  aristokratische und für die großen die monarchische die geeignetste ist.  Diese Regel ist die unmittelbare Folge des aufgestellten Prinzips; aber wer  vermöchte die Menge der Umstände aufzuzählen, die Ausnahmen  hervorrufen können.