15. Kapitel Von den Abgeordneten oder Vertretern des Volkes 15. Kapitel Von den Abgeordneten oder Vertretern des Volkes Sobald der Staatsdienst aufhört, die Hauptangelegenheit der Bürger zu  sein, und sie ihm lieber mit ihrem Gelde als mit ihrer Person dienen, ist der  Staat schon seinem Untergange nahe. Zum Kampfe schicken sie  Miettruppen und bleiben zu Hause, zur Beratung ernennen sie Abgeordnete  und bleiben wieder zu Hause. Infolge ihrer Trägheit und ihres Geldes haben  sie schließlich Soldaten, das Vaterland zu unterjochen, und Vertreter, es zu  verkaufen.  Das rastlose Treiben des Handels und der Künste, die nie zu befriedigende Gewinnlust, die Weichlichkeit und Bequemlichkeitsliebe  bringen es dahin, daß jeder persönliche Dienst durch Geld ersetzt wird. Man  tritt einen Teil seines Verdienstes ab, um desto ungestörter dem Mammon  nachjagen zu können. Aber gebet nur Geld her und man wird euch bald mit  Ketten lohnen. Das Wort Finanzen ist ein Sklavenwort und in einem  wirklichen Gemeinwesen unbekannt. In einem wahrhaft freien Lande tun  die Bürger alles mit ihren Armen und nichts mit dem Gelde; weit entfernt,  sich von ihren Pflichten freizumachen, würden sie noch dafür bezahlen, sie  persönlich zu erfüllen. Ich stimme der gewöhnlichen Ansicht durchaus  nict bei; ich bin überzeugt, daß Frondienste mit der Freiheit weniger im Widerspruch stehen als Abgaben.  Je vollendeter die Staatsverfassung ist, desto mehr überwiegen die  öffentlichen Angelegenheiten in den Augen des Staatsbürgers die privaten.  Es gibt dann sogar weit weniger Privatangelegenheiten, weil von der  Summe der allgemeinen Wohlfahrt ein weit beträchtlicherer Teil auf die des  einzelnen übergeht, und derselbe deshalb durch eigene Sorge weit weniger  zu erringen braucht. In einem gut verwalteten Gemeinwesen eilt jeder zu  den Versammlungen; unter einer schlechten Regierung hat niemand Lust,  auch nur einen Schritt darum zu tun, weil an dem, was dort vorgeht,  niemand Anteil nimmt. Es läßt sich voraussehen, daß der allgemeine Wille  dort nicht zur Herrschaft gelangen wird, und die häuslichen Sorgen keine  anderen Interessen zulassen. Aus den guten Gesetzen gehen noch bessere  hervor, aus den schlechten noch schlechtere. Sobald man bei Staatsangelegenheiten die Worte hören kann: »Was geht das mich an?«  kann man darauf rechnen, daß der Staat verloren ist.  Die Erkaltung der Vaterlandsliebe, die Regsamkeit des Privatinteresses,  die übertriebene Größe der Staaten, die Eroberungen, der Mißbrauch der  Regierung haben den Gedanken erweckt, die Volksversammlungen nur  durch Abgeordnete oder Vertreter abhalten zu lassen. In gewissen Ländern  erdreistet man sich, solche Abgeordnete den dritten Stand zu nennen. In  dieser Form nimmt das Privatinteresse zweier Klassen die erste und zweite  Stelle ein, während dem Staatsinteresse die dritte überlassen bleibt.  Die Staatshoheit kann aus demselben Grunde, die ihre Veräußerung  unstatthaft macht, auch nicht vertreten werden; sie besteht wesentlich im  allgemeinen Willen, und der Wille läßt sich nicht vertreten; er bleibt  derselbe oder er ist ein anderer; ein mittleres kann nicht stattfinden. Die  Abgeordneten des Volkes sind also nicht seine Vertreter und können es gar  nicht sein; sie sind nur seine Bevollmächtigten und dürfen nichts  beschließen. Jedes Gesetz, das das Volk nicht persönlich bestätigt hat, ist  null und nichtig; es ist kein Gesetz. Das englische Volk wähnt frei zu sein;  es täuscht sich außerordentlich; nur während der Wahlen der  Parlamentsmitglieder ist es frei; haben diese stattgefunden, dann lebt es  wieer in Knechtschaft, ist es nichts. Die Anwendung, die es in den kurzen  Augenblicken seiner Freiheit von ihr macht, verdient auch wahrlich, daß es  sie wieder verliert.  Der Gedanke der Stellvertretung gehört der neueren Zeit an. Die  Vertretung ist der Ausfluß jener unbilligen und sinnlosen Regierungsform  der Feudalzeit, in der die Menschenwürde herabgewürdigt und der Name  Mensch geschändet wird. In den alten Republiken, ja sogar in den  Monarchien hatte das Volk nie Vertreter; man hatte in der Sprache nicht  einmal ein Wort dafür. Es ist höchst auffallend, daß man sich in Rom, wo  die Tribunen so heilige Personen waren, nie einfallen ließ, sie könnten sich  die oberherrlichen Rechte des Volkes anmaßen, und daß sie sich inmitten  einer so großen Volksmasse nie versucht fühlten, aus eigener  Machtvollkommenheit eine Volksabstimmung zu umgehen. Von der  Unordnung, die eine Volksmasse bisweilen herbeiführte, kann man sich  jedoch nach dem ein Urteil bilden, was sich zur Zeit der Gracchen  ereignete, wo viele Bürger ihre Stimmen von den Dächern herab abgaben.  Wo Recht und Freiheit alles sind, bedeuten solche Mißbräuche nichts.  Bei jenem weisen Volke hatte alles das rechte Maß. Seine Lictoren durften sich herausnehmen, was seine Tribunen nie zu tun gewagt hätten; es  brauchte nicht zu befürchten, daß seine Lictoren die Absicht hätten, es zu  vertreten.  Um sich indessen zu erklären, wie es die Tribunen bisweilen doch vertraten, genügt die Kenntnis, wie die Regierung das Staatsoberhaupt  vertritt. Da das Gesetz nur die Darlegung des allgemeinen Willens ist, so  liegt es auf der Hand, daß das Volk in seiner gesetzgebenden Gewalt nicht  vertreten werden kann, während es in der vollziehenden Gewalt, die nur die  nach dem Gesetze angewandte Kraft ist, vertreten werden kann und sogar  muß. Dies zeigt deutlich, daß man bei gründlicher Prüfung der Verhältnisse  sehr wenige Völker finden würde, die Gesetze im eigentlichen Sinne haben.  Wie dem auch sein möge, so ist doch so viel gewiß, daß die Tribunen, da sie  an der vollziehenden Gewalt keinen Anteil hatten, nie berechtigt waren, das  römische Volk von Amts wegen zu vertreten, sondern höchstens so, daß sie  die Rechte des Senates an sich rissen.  Alles, was bei den Griechen das Volk zu tun hatte, tat es selbst: es war fortwährend auf den öffentlichen Plätzen versammelt. Ein mildes Klima  war seine Heimat, und Habgier war ihm fremd; Sklaven verrichteten seine  Arbeiten, alles drehte sich bei ihm nur um die Freiheit. Da kein Volk mehr die gleichen Vorteile besitzt, wie könnte es da noch dieselben Rechte  behaupten? Durch unser rauheres Klima sind weit mehr Bedürfnisse  hervorgerufen: [Fußnote: In kalten Ländern sich dem Luxus und der  Weichlichkeit der Morgenländer hingeben, hieße sich absichtlich ihre  Ketten anlegen, hieße sich eine noch weit größere Sklaverei aufbürden als  jene.] sechs Monate im Jahre kann man es auf den öffentlichen Plätzen  nicht aushalten, unsere klanglosen Sprachen bleiben in freier Luft  unverständlich, wir sehen mehr auf Gewinn als auf Freiheit und haben weit  geringere Scheu vor der Sklaverei als vor der Armut.  Wie! Die Freiheit läßt sich nur mit Hilfe der Knechtschaft behaupten?  Vielleicht. Die Extreme berühren sich. Alles, was nicht durch die Natur  bedingt ist, hat seine Übelstände, und die bürgerliche Gesellschaft mehr als  alles andere. Es gibt leider solche unglückseligen Lagen, daß man seine  eigene Freiheit nur auf Kosten der Freiheit anderer behaupten, und der  Bürger nur dadurch vollkommen frei sein kann, daß der Sklave in der  allertiefsten Sklaverei schmachtet. Der Art war die Lage Spartas. Ihr Völker  heutiger Zeit habt zwar keine Sklaven, aber dafür seid ihr es selbst; ihr bezahlt ihre Freiheit mit der eurigen. Ihr rühmt euch dieses Vorzugs  vergeblich, ich finde darin mehr Feigheit als Menschlichkeit.  Mit dem allen will ich keineswegs behaupten, daß man sich Sklaven  halten müsse, oder daß das Recht der Sklaverei gesetzmäßig sei; ich habe ja  gerade das Gegenteil bewiesen. Ich gebe lediglich die Gründe an, weshalb  die neueren Völker, die sich für frei halten, Vertreter haben, und weshalb die alten Völker keine hatten. Wie dem auch sei, sobald ein Volk Vertreter  ernennt, ist es nicht mehr frei, existiert es nicht mehr.  Alles wohl erwogen begreife ich es nicht, wie es dem Staatsoberhaupte in  Zukunft möglich ist, sich unter uns die Ausübung seiner Rechte zu  bewahren, wenn nicht das Gemeinwesen sehr klein ist. Aber wird es in  diesem Falle nicht unterjocht werden? Nein. Ich werde später [Fußnote:  Diesen Nachweis hatte ich mir in der Fortsetzung dieses Werkes zu führen  vorgenommen, wenn ich bei der Behandlung der auswärtigen Beziehungen  zu den Bündnissen gekommen sein würde, einem noch ganz neuen Stoffe,  bei dem sogar erst die Prinzipien festgestellt werden müssen.] zeigen, wie  man die äußere Macht eines großen Volkes mit der gesunden Verwaltung  und der guten Ordnung eines kleinen Staates vereinen kann.