12. Kapitel Wie sich die oberherrliche Macht aufrechterhält 12. Kapitel Wie sich die oberherrliche Macht aufrechterhält Da das Staatsoberhaupt keine andere Macht hat als die gesetzgebende  Gewalt, so wirkt es nur durch Gesetze, und da die Gesetze nichts anderes  als authentische Kundgebungen des allgemeinen Willens sind, so kann das  Staatsoberhaupt nur wirken, wenn das Volk versammelt ist. Das Volk  versammelt! wird man sagen, welch ein Hirngespinst! Heutzutage ist es  allerdings ein Hirngespinst, aber vor zweitausend Jahren war es das nicht.  Hat sich die Natur der Menschen denn geändert?  In der moralischen Welt sind die Grenzen des Möglichen weniger eng,  als wir glauben; erst unsere Schwächen, unsere Laster und unsere Vorurteile  verengern sie. Gemeine Seelen glauben nicht an große Männer; erbärmliche  Sklaven lachen spöttisch bei dem Worte Freiheit.  Aus dem Geschehenen wollen wir auf das schließen, was geschehen  kann. Ich will nicht von den alten Republiken Griechenlands reden, aber die  römische Republik war doch, nach meiner Meinung, ein großer Staat und  Rom eine große Stadt. Die letzte Schätzung ergab in Rom  vierhunderttausend waffenfähige Bürger und die letzte Volkszählung im  ganzen Reiche vier Millionen Bürger, wobei alle, die nicht das Bürgerrecht  erhalten hatten, und ferner Ausländer, Frauen, Kinder und Sklaven nicht  mitgerechnet waren.  Welche Schwierigkeit würde man sich nicht vorstellen, die ungeheure  Volksmasse dieser Hauptstadt und ihrer Umgegend häufig zu versammeln!  Gleichwohl verstrichen nur wenige Wochen, daß das römische Volk nicht  versammelt worden wäre, ja mitunter sogar mehrmals. Nicht allein übte es  die oberherrlichen Rechte aus, sondern zum Teil auch die der Regierung. Es  verhandelte gewisse Staatsgeschäfte, fällte das Urteil in gewissen  Prozessen, und das ganze Volk befand sich fast ebenso oft in obrigkeitlicher wie in staatsbürgerlicher Eigenschaft auf dem öffentlichen Platze.  Wenn man auf die ältesten Zeiten der Völker zurückginge, würde man  finden, daß die meisten alten Regierungen, selbst monarchische, wie die der Mazedonier und Franken, ähnliche Volksberatungen abhielten. Wie dem  auch sein möge, so widerlegt schon diese einzige unbestreitbare Tatsache alle Schwierigkeiten; der Schluß von der Wirklichkeit auf die Möglichkeit  scheint mir untrüglich zu sein.