# MITGEFÜHL IST KEIN VERBRECHEN EUTHANASIE (2001) **IM ZUSAMMENHANG** FOKUS **Strafrecht** VOR 1997 Oregon ist der erste US-Bundesstaat, der die Sterbehilfe legalisiert. 1998 Dignitas, der weltweit erste Anbieter von Sterbehilfediensten, wird in der Schweiz eröffnet. NACH 2002 Belgien folgt den Niederlanden und legalisiert Sterbehilfe und assistierten Suizid. 2005 Das französische Leonetti-Gesetz ermöglicht eine Einschränkung der Behandlung von Patienten am Lebensende. 2017 meldete Belgien 2.309 legale Todesfälle durch Euthanasie – zwei davon waren Minderjährige. 2019 Italiens höchstes Gericht entscheidet, dass assistierter Suizid nicht immer ein Verbrechen ist. Sterbehilfe bleibt eines der umstrittensten Themen des 21. Jahrhunderts. Viele fragen sich, ob die vorsätzliche Tötung eines Menschenlebens jemals gerechtfertigt ist. Die medizinische Ethik zielt darauf ab, menschliches Leben zu bewahren und nicht, es zu beenden, und fast jede Religion lehnt sogenannte Gnadenmorde gleichermaßen ab. Es besteht auch die Sorge, dass legalisierte Euthanasie dazu führen könnte, dass ältere, behinderte und schutzbedürftige Menschen ohne deren Zustimmung getötet werden. Andererseits gibt es Umstände, in denen so unheilbares Leid herrscht, dass eine Lebensverlängerung einer Form der Folter gleichkommt. Im Zentrum dieser Debatte steht die moderne Medizin, die Leben erhalten kann, aber nicht immer Stoppen Sie das Leiden derer, die es am Leben hält. Warum sollte bei Patienten, die nur auf ein Ende ihrer Qualen hoffen, ihr Wunsch nach dem Recht auf Sterben durch die Skrupel anderer überlagert werden? Der Punkt wird umso deutlicher, wenn die Mittel für einen schmerzlosen, medizinisch verabreichten Tod so leicht verfügbar sind. >