# IST GOTT EIN GERECHTER RICHTER? Prüfung durch Prüfung und Kampf (6.-12. JAHRHUNDERT) **IM ZUSAMMENHANG** FOKUS **Schuld feststellen** VOR C. 1750 v. Chr. Das älteste bekannte Gesetzbuch der Welt, der Kodex von Hammurabi, sieht die Anwendung von Gerichtsurteilen vor. NACH 1215 verbietet Papst Innozenz III. die Beteiligung von Geistlichen an Feuer- und Wasserprozessen. 1219 Der allgemeine Einsatz von Gerichtsverfahren wird unter dem englischen König Heinrich III. abgeschafft. 1396 Die Schlacht der Clans, eine der letzten Massenschlachten, findet in Perth, Schottland, statt. 16.-17. Jahrhundert In Europa und im kolonialen Nordamerika wird die Wasserprobe bei Hexenjagden eingesetzt, bei denen der Untergang als Beweis der Unschuld gilt. 1819 Der Kampfprozess wird im Vereinigten Königreich abgeschafft. D ie Beurteilung von Rechtsfällen durch Prüfungen entwickelte sich aus den Gesetzeskodizes der germanischen Völker, die im 6. Jahrhundert n. Chr. nach dem Untergang des Römischen Reiches entstanden. Diese Praxis entstand, wenn Beklagte und Kläger nicht in der Lage waren, andere Beweismittel zu erfüllen, wie zum Beispiel die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Zeugen, die ihre Version der Tatsachen schwören konnten. Konnte ein Angeklagter keine Zeugen vorlegen oder galt er als nicht vertrauenswürdig, konnten der Häuptling oder die ernannten Richter auf ein Gerichtsverfahren zurückgreifen. **Wasser und Feuer** In England und auf dem europäischen Festland wurden verschiedene Formen von Torturen üblich. Die Tortur mit heißem Wasser wurde erstmals in den salischen Gesetzen der Franken (ca. 507–511) erwähnt. Der Angeklagte musste einen Stein aus kochendem Wasser herausholen, indem er seine Hand hineintauchte. (Die Wassertiefe hing von der Schwere des Verbrechens ab.) Drei Tage später wurde die Hand gefesselt und ausgepackt; war es geheilt, galt der Angeklagte als unschuldig. Bei der Eisenprobe ging man auf glühenden Eisen oder Kohlen und untersuchte die Wunde, um festzustellen, ob sie eiterte oder verheilte. Während der Kreuzigung mussten der Angeklagte und der Kläger mit ausgestreckten Armen dastehen; Der erste, der seine Arme fallen ließ, verlor den Fall. Schuldige zahlten oft eine Geldstrafe oder flohen, anstatt sich einer Tortur zu stellen. Die Unschuldigen unterwarfen sich – im Glauben, ihnen würde kein Schaden zugefügt werden. Der Klerus, der die Prüfungen durchführte, war sich dessen bewusst und wollte nicht, dass die Unschuldigen leiden mussten, also betrog er oft; „Kochendes“ Wasser wäre beispielsweise nur heiß. **Probe durch Kampf** Während Gerichtsverfahren in der Regel den unteren Schichten vorbehalten waren, nutzten wohlhabende Parteien häufiger Kampfgerichtsverfahren – praktisch gerichtliche Duelle – als Beweismittel. Das war >