Artikel 60 – Aufhebung Kanon 1745 Aufhebung oder einfach „aufheben" bedeutet die Aufhebung, Beseitigung, Auflösung oder Vernichtung eines Formulars mit angeblich rechtmäßigen Mitteln. Kanon 1746 In Übereinstimmung mit diesen Kanons und dem göttlichen Gesetz darf kein gültiger Kanon von irgendeiner Kraft, Person, Wesenheit oder Geist außer Kraft gesetzt werden. Kanon 1747 In Übereinstimmung mit diesen Kanonen und dem göttlichen Gesetz werden alle Gesetze, die den Anspruch erheben, kanonisches Recht zu sein, die nicht rechtmäßig Teil dieser Kanones sind, hiermit aufgehoben.