# Artikel 60 – Aufhebung **Kanon 1745** Aufhebung oder einfach „aufheben" bedeutet die Aufhebung, Beseitigung, Auflösung oder Vernichtung eines Formulars mit angeblich rechtmäßigen Mitteln. **Kanon 1746** In Übereinstimmung mit diesen Kanons und dem göttlichen Gesetz darf kein gültiger Kanon von irgendeiner Kraft, Person, Wesenheit oder Geist außer Kraft gesetzt werden. **Kanon 1747** In Übereinstimmung mit diesen Kanonen und dem göttlichen Gesetz werden alle Gesetze, die den Anspruch erheben, kanonisches Recht zu sein, die nicht rechtmäßig Teil dieser Kanones sind, hiermit aufgehoben.