Artikel 3 – Gleichheit Kanon 1424 Gleichheit drückt sich in der aktiven Präsenz von Unparteilichkeit, Einheitlichkeit, Ruhe, Anstand und Vernünftigkeit in den Handlungen und der Pflichterfüllung aller aus, die behaupten, das Gesetz zu vertreten. Canon 1425 Das Wort Gleichheit leitet sich vom lateinischen aequitas ab und bedeutet „Einheitlichkeit, Unparteilichkeit, faires Handeln und Seelenruhe". Kanon 1426 Gleichheit ist die aktive Demonstration der Goldenen Regel durch diejenigen, die das Gesetz vertreten, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und dem Gesetz unterworfen sind. Kanon 1427 Wenn die Gleichheit aufhört, hört das Gesetz auf.